Lärmaktionsplan

Um die gesundheitsschädlichen Auswirkungen von Lärm auf den Menschen zu verringern, sind Kommunen dazu verpflichtet, sogenannte „Lärmaktionspläne“ aufzustellen. Im Rahmen der Lärmkartierung werden die durch den Verkehr verursachten Lärmimmissionen berechnet und dargestellt. Im Lärmaktionsplan werden Maßnahmen zur Verbesserung der Situation vorgeschlagen. Die Bürgerinnen und Bürger wie auch der Gemeinderat können dann dazu Stellung nehmen und Anregungen einbringen.

Die Lärmaktionsplanung muss regelmäßig nach 5 Jahren überprüft und fortgeschrieben werden. Die letzte Fortschreibung ist im Jahr 2020 erfolgt und wurde im Sommer 2021 abgeschlossen.

Lärmkarte mit rot gefärbten Schwerpunkten
Beispiel für eine Lärmkarte mit rot gefärbten Schwerpunkten.

Bürgerbeteiligung

Der Entwurf des Lärmaktionsplans mit Anlagen war in der Zeit vom 1. März 2021 bis einschließlich 6. April 2021 über das Ludwigsburger Bürgerbeteiligungsportal unter MeinLB abrufbar und wurde im Foyer des Rathauses zur Einsichtnahme bereitgestellt.

Das Ergebnis wurde in den politischen Gremien behandelt. Nach Vorberatung im Ausschuss für Mobilität, Technik und Umwelt am 10.6.2021 erfolgte am 23.6.2021 der Beschluss des Lärmaktionsplans durch den Gemeinderat. Die Sitzungsunterlagen der öffentlichen Sitzungen finden Sie hier: 

weitere Downloads:

Wie geht's weiter?

Der Beschluss ist der eigentliche Startschuss für die Umsetzung von Maßnahmen und für den Einstieg in die weitergehenden Detailprüfungen. In manchen Fällen kann die Notwendigkeit zusätzlicher Untersuchungen, intensiver Abstimmungsprozesse und längerer Finanzierungsvorläufe dazu führen, dass die Realisierung eventuell auch längere Zeit in Anspruch nehmen wird. Nicht auszuschließen ist auch, dass Maßnahmen sich im Zuge der genauen Prüfung als nicht sinnvoll herausstellen. Das könnte beispielsweise der Fall sein, wenn sich durch Tempo 30 unzumutbare Fahrtzeitverlängerungen für den Busverkehr ergeben, unerwünschte Verkehrsverlagerungen zu erwarten sind oder kein gleichmäßiger Verkehrsfluss mehr sicherzustellen ist. Spätestens alle fünf Jahre wird der Lärmaktionsplan fortgeschrieben. Die nächste Lärmkartierung ist für 2025 vorgesehen und wird die bis dahin umgesetzten Maßnahmen und verkehrlichen Entwicklungen berücksichtigen.

Andere Lärmarten

Der von der Stadt Ludwigsburg aufgestellte Lärmaktionsplan behandelt ausschließlich den Straßenverkehrslärm. Für den Schienenverkehrslärm ist das Eisenbahnbundesamt zuständig. Die Lärmkarten sind über die Webseite des Eisenbahnbundesamtes abrufbar. 
Gewerbelärm (zu dem z.B. auch der Hubschrauberverkehr des Krankenhauses gehört) liegt in der Zuständigkeit der Gewerbeaufsicht des Landratsamtes.

Zum Seitenanfang