Aufnahmekriterien für Tageseinrichtungen für Kinder
Verbindliche Aufnahmekriterien in der Stadt Ludwigsburg für die Aufnahme von 3 bis 6 jährigen Kindern in Tageseinrichtungen für Kinder
Beschluss der Trägerkonferenz der Tageseinrichtungen für Kinder vom 12.01.2006
1. Aufnahmen zum Kindergartenjahresbeginn
- Anmeldestichtag für die Aufnahmeanträge zum Kindergartenjahresbeginn, dem 1. September des jeweiligen Jahres ist der 15.4. des jeweiligen Jahres. Anträge sind von den Sorgeberechtigten der Kinder (in der Regel die Eltern) schriftlich an den Kindergarten zu stellen, in dem das Kind aufgenommen werden soll. Die Anmeldungen werden von den Trägern auch an die Stadt für das zentrale Abgleichsystem und den zentralen Gebühreneinzug weitergeleitet.
- Zusagen für das neue Kindergartenjahr werden unmittelbar nach den Abstimmungsgesprächen der Kindergärten im jeweiligen Kindergartenbezirk von den Trägern bzw. den Kindergärten herausgegeben (ca. ab 15.5. jeden Jahres). Dies gilt auch für Kinder, die erst im Laufe des neuen Kindergartenjahres 3 Jahre alt werden. Bei Bedarf werden die Kindergärten bereits zu Beginn des Kindergartenjahres auf Höchstbelegung gehen.
- Aufgenommen werden Ludwigsburger Kinder, die einen Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz haben. Es besteht kein Anspruch auf den Besuch einer bestimmten Einrichtung. Entscheiden sich die Sorgeberechtigten für eine bestimmte Einrichtung, müssen unter Umständen Wartezeiten in Kauf genommen werden. Kinder, die bereits einen Kindergartenplatz im Stadtgebiet haben, können in besonders begründeten Fällen nach gegenseitiger Absprache der Leitungen der Einrichtungen, den Eltern und mit dem Einverständnis des jeweiligen Trägers den Kindergarten wechseln.
- Melden sich in einem Kindergarten / in einer Kindertageseinrichtung mehr Kinder an, als freie Plätze vorhanden sind, so werden die Kinder nach folgenden Kriterien, die für alle Einrichtungen verbindlich sind, und der sich daraus ergebenden Reihenfolge aufgenommen:
- Ludwigsburger Kinder die im Kindergartenbezirk wohnen oder die am Tage vorwiegend im Kindergartenbezirk betreut werden.
- Kinder, die zum Zeitpunkt der möglichen Aufnahme einen Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz haben (3-6 Jahre alt).
- Geschwisterkinder, das heißt, gleichzeitiger Besuch einer Einrichtung durch mehre Kinder aus derselben Familie, werden älteren Kindern aus der Warteliste vorgezogen.
- Ältere Kinder werden vor jüngeren Kindern, das gilt auch bei mehreren Geschwisterkindern, aufgenommen.
- Sind in Kindergärten Plätze frei, so können diese jeweils befristet bis zum Ende des Kindergartenjahres an auswärtige Kinder vergeben werden.
- In Einrichtungen mit Gruppen unterschiedlicher Betreuungszeiten können diese Kriterien gruppenweise angewendet werden. In keiner Kindergartengruppe sollten mehr als 50% Kinder einer gleichen fremdsprachigen Nationalität sein. Zeichnet sich das ab, versuchen die Kindergärten in den Abgleichsgesprächen und in Gesprächen mit den Eltern eine bessere Aufteilung auf die Gruppen in der Einrichtung bzw. auf die Einrichtungen eines Bezirks zu erreichen.
- Bei Bedarf können Kinder bereits im Alter von 2 Jahren und 9 Monaten aufgenommen werden, wenn dafür keine älteren Kinder im Laufe des Kindergartenjahreszurückgestellt werden müssen und dadurch keine Mehrkosten entstehen.
2. Aufnahmen während des Jahres
- Aufnahmen während des Kindergartenjahres sind möglich, sofern in einer Einrichtung Plätze frei sind. Die Plätze, die während des Kindergartenjahres frei werden, sind, wenn möglich, umgehend wieder zu belegen. Es gelten für die Aufnahme während des Kindergartenjahres die selben oben genannten Aufnahmekriterien (Bezirk, Rechtsanspruch, Geschwisterkind, Alter: siehe oben).
- Für Kinder, die während des Jahres überraschend einen Kindergartenplatz benötigen, wird versucht, eine wohnortnahe Unterbringung zu gewährleisten. Die Sorgeberechtigten müssen bei Bedarf einen schriftlichen formlosen Antrag mit Begründung an den Träger der Einrichtung stellen. Über die Aufnahme entscheidet der Träger im Einzelfall.
Elternbeiträge ab dem 01.09.2009 und 01.09.2010
Monatliche Elternbeiträge der städtischen Kindertageseinrichtungen
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