Haushalts ABC

Einzelveranschlagungsprinzip

Das Einzelveranschlagungsprinzip ist ein Haushaltsgrundsatz der Haushaltsführung. Alle im Haushaltsplan veranschlagten Aufwendungen sowie Verpflichtungsermächtigungen müssen einzeln nach ihrem Zweck getrennt ausgewiesen werden. Dasselbe gilt für Erträge, diese sind allerdings nach ihrem Entstehungsgrund zu trennen.

Ergebnishaushalt

Der Ergebnishaushalt enthält alle Erträge und Aufwendungen der Stadt. Erträge sind beispielsweise Steuern und Zuweisungen. Aufwendungen sind zum Beispiel Sach- und Personalaufwendungen. Der Ergebnishaushalt ist mit der Gewinn- und Verlustrechnung vergleichbar.

Finanzausgleich

Mit dem Finanzausgleich soll ein finanzielles Gleichgewicht zwischen finanzstarken und finanzschwachen Bundesländern und Gemeinden erreicht werden. Der Finanzausgleich ist laut Grundgesetz vorgeschrieben.

Man unterscheidet zwischen dem vertikalen und dem horizontalen Finanzausgleich. Der vertikale Finanzausgleich bezeichnet den Finanzausgleich zwischen Gebietskörperschaften unterschiedlicher staatlicher Ebene, zum Beispiel zwischen Bund und Ländern.

Dem gegenüber beschreibt der Begriff des horizontalen Finanzausgleichs den Finanzausgleich zwischen Gebietskörperschaften derselben staatlichen Ebene, zum Beispiel zwischen den Gemeinden.

Ziel des kommunalen Finanzausgleiches ist es, der Gesamtheit der Gemeinden zusätzliche Erträge zu verschaffen und gleichzeitig übermäßige Finanzkraftunterschiede zwischen den einzelnen Gemeinden auszugleichen.

Die Erträge aller Gemeinden aus den öffentlichen Abgaben reichen nämlich nicht aus, um ihren gesamten Finanzbedarf angemessen zu decken. Da das Land dafür zu sorgen hat, dass die Gemeinden ihre Aufgaben erfüllen können, muss es die Gemeinden zusätzlich an seinen eigenen Steuererträgen beteiligen.

Der Finanzausgleich zwischen dem Land und den Gemeinden wird durch einen Finanzausgleich unter den Gemeinden ergänzt. Ein solcher Ausgleich ist notwendig, weil sich die Steuererträge der einzelnen Gemeinden stark unterscheiden können. Finanzschwache Gemeinden erhalten deshalb höhere Zuweisungen als Gemeinden, die mit Steuererträgen besser ausgestattetet sind.

Die ausgleichende Wirkung dieser Verteilung wird durch die Finanzausgleichsumlage (FAG-Umlage) verstärkt. Die Höhe der Finanzausgleichsumlage richtet sich nach der Steuerkraft der einzelnen Gemeinden. Die Umlage fließt zum großen Teil in die so genannte Finanzausgleichsmasse, aus der wiederum alle Gemeinden ihre Zuweisungen erhalten. Somit zahlen Gemeinden mit höherer Steuerkraft mehr Umlage und erhalten weniger Zuweisungen aus der Finanzausgleichsmasse.

Finanzhaushalt

Der Finanzhaushalt enthält Einzahlungen und Auszahlungen, getrennt nach der laufenden Verwaltungstätigkeit, der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit. Die laufende Verwaltungstätigkeit enthält Ein- und Auszahlungen des Ergebnishaushalts. Die Investitionstätigkeit umfasst Ein- und Auszahlungen für Investitionen und die Finanzierungstätigkeit Ein- und Auszahlungen für Finanzierung von Investitionen. Der Finanzhaushalt ist mit der Cashflow-Rechnung vergleichbar.

Finanzplanung

Im Rahmen der Finanzplanung wird ein Finanzplan aufgestellt, der sich über einen Zeitraum von fünf Jahren erstreckt. Grundlagen für den Finanzplan sind gesamtwirtschaftliche Daten, wie zum Beispiel die allgemeine Entwicklung der Konjunktur sowie das städtische Investitionsprogramm. Der Finanzplan bildet die voraussichtlich anfallenden Ein- und Auszahlungen sowie die zu erwarteten Erträge und Aufwendungen der Stadt ab.

Das erste Jahr des Finanzplans ist stets das Vorjahr, das erste Planungsjahr ist das aktuelle Haushaltsjahr und die anschließenden drei Jahre beinhalten die Planung für die nahe Zukunft. So wird beispielsweise der Finanzplan zum Haushaltsjahr 2014 für den Zeitraum 2013 bis 2017 erstellt.

Freiwillige Aufgaben

Aufgaben, die die Stadt ohne gesetzliche Verpflichtung wahrnimmt, sind freiwillige Aufgaben. Freiwillige Aufgaben finden sich vor allem im sportlichen und kulturellen Bereich. Beispiel hierfür ist die Förderung der kulturellen und sportlichen Einrichtungen, Vereine oder Wohlfahrtsverbände.

Gesamtdeckungsprinzip

Das Gesamtdeckungsprinzip gehört zu den Grundsätzen der kommunalen Haushaltsführung. Nach dem Gesamtdeckungsprinzip dienen alle Erträge zur Deckung aller Aufwendungen. Somit können nach dem Gesamtdeckungsprinzip Erträge nicht an Aufwendungen zweckgebunden werden.

Globale Minderaufwendungen

Die globalen Minderaufwendungen sind pauschale Kürzungen der Aufwendungen bis zu einem Betrag von 1 % der ordentlichen Gesamtaufwendungen. Sie können veranschlagt werden, wenn der Haushaltsausgleich unter Berücksichtigung aller Sparmöglichkeiten und Ausschöpfung aller Ertragsmöglichkeiten nicht erreicht werden kann. 

​Haushaltsausgleich

Der Grundsatz des Haushaltausgleiches verlangt zwingend den Ausgleich zwischen Erträgen und Aufwendungen des Ergebnishaushalts. Kann der Haushalt nicht ausgeglichen werden, muss die Stadt Finanzmittel aus der Rücklage entnehmen oder die globalen Minderaufwendungen veranschlagen. Schließlich besteht die Möglichkeit, die Erträge zu erhöhen oder die Aufwendungen zu reduzieren. Fast alle Maßnahmen zur Erreichung des Haushaltsausgleichs wirken sich auf die Qualität und Quantität der städtischen Aufgaben aus. Diese Auswirkungen sind im Haushaltsplan durch Ziele und Kennzahlen der Produktgruppen dokumentiert.

Haushaltsplan

Haushaltssatzung

Haushaltswirtschaft

Als Haushaltswirtschaft bezeichnet man sämtliche Vorgänge, vom Aufstellen des Haushaltsplans über den Vollzug des Haushaltsplans, bis hin zur Rechnungslegung und Prüfung.

​Investitionen

Investitionen sind Auszahlungen für Vermögensgegenstände, die einzeln einen Nettobetrag von 410 Euro übersteigen. Vermögensgegenstände können Gebäude, Straßen, Brücken, Betriebs- und Geschäftsausstattung usw. sein. Investitionen sind im Finanzhaushalt, die angeschafften oder hergestellten Vermögensgegenstände in der kommunalen Bilanz enthalten.

Investitionsförderungsmaßnahmen

Investitionsförderungsmaßnahmen sind Zuweisungen, Zuschüsse und Darlehen, die die Gemeinde für Investitionen Dritter bereitstellt. Investitionsförderungsmaßnahmen können zum Beispiel ein  Zuschuss an einen Sportverein für den Bau eines Vereinsheims oder ein Zuschuss an einen freien Kindergartenträger für den Ausbau der Kinderbetreuung sein.

Investitionsprogramm

Das Investitionsprogramm bildet die geplanten Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen ab. Aus dem Investitionsprogramm ist die voraussichtliche Entwicklung von Auszahlungen über einen Zeitraum von fünf Jahren ersichtlich.

Kassenkredite

Der Begriff Kassenkredit bezeichnet Schulden, die aufgenommen werden, um einen kurzfristigen Bedarf an liquiden Mitteln zu sichern. Auf diese Weise kommt es zu einer kurzfristigen Überziehung des Girokontos. Der Kassenkredit grenzt sich damit von Krediten für Investitionen, Investitionsförderungsmaßnahmen oder zur Umschuldung ab.

​Kredite

Bei Krediten handelt es sich um mittel- bis langfristig aufgenommenes Kapital, das zurückbezahlt werden muss. Kredite sind nach dem kommunalen Haushaltsrecht ausschließlich für Investitionen, Investitionsförderungsmaßnahmen und zur Umschuldung erlaubt.

​Kreditermächtigung

Als Kreditermächtigung bezeichnet man die vom Gemeinderat an die Verwaltung erteilte Ermächtigung, Kredite im jeweiligen Haushaltsjahr aufzunehmen. Die Gesamthöhe der Kreditermächtigung wird in der Haushaltssatzung festgelegt und beschlossen.

​Pflichtaufgaben mit Weisung

Bei Pflichtaufgaben mit Weisung ist die Stadt zu ihrer Erfüllung verpflichtet, wobei ihr auch der Umfang vorgegeben ist. Weisungsgebundene Pflichtaufgaben werden auch als Auftragsaufgaben bezeichnet, da die Stadt keinen Einfluss auf die Aufgabenerfüllung nehmen kann. Hierzu gehört beispielsweise das Meldewesen.

Pflichtaufgaben ohne Weisung

Bei Pflichtaufgaben ohne Weisung ist die Stadt zu ihrer Erfüllung verpflichtet, wobei sie selbst bestimmen darf, wie sie die Aufgaben erfüllen möchte. Herzu gehört beispielsweise die Bereitstellung der Schulgebäude für den Schulunterricht. Hier hat die Stadt die Möglichkeit, die Standards der Gebäude festzulegen.

Produkte

Produkte sind Leistungen der Verwaltung, die im Produktbuch der Stadt Ludwigsburg einzeln aufgeführt sind. Das Produktbuch gliedert sich in Produktbereiche, Produktgruppen und als unterste Hierarchieebene in Produkte. Die Teilhaushalte sind nach den Produktgruppen sortiert.

Stellenplan

Der Stellenplan dient als Grundlage für die kommunale Personalwirtschaft. In ihm sind alle für das Planjahr erforderlichen Stellen aufgeführt.

​Verpflichtungsermächtigung

Als Verpflichtungsermächtigung bezeichnet man eine vom Gemeinderat an die Verwaltung erteilte Ermächtigung, finanzielle Verpflichtungen über das Haushaltsjahr hinaus einzugehen. Verpflichtungsermächtigungen sind rechtlich notwendig um Investitionen tätigen zu dürfen, die erst in späteren Haushaltsjahren zu Auszahlungen führen. Die Höhe der Verpflichtungsermächtigung wird im Haushaltsplan veranschlagt und über die Haushaltssatzung vom Gemeinderat beschlossen.

Wirtschaftsplan

Eigenbetriebe der Gemeinde haben anstelle eines Haushaltsplans einen Wirtschaftsplan. Er wird unabhängig vom Haushaltsplan der Gemeinde aufgestellt, muss jedoch im Haushaltsplan der Gemeinde als Anhang aufgeführt werden.

Ziele und Kennzahlen

Ziele und Kennzahlen stellen Steuerungsinstrumente der kommunalen Haushaltswirtschaft dar. Sie sollen Qualität und Quantität städtischer Produkte abbilden und zur ergebnisorientierten Haushaltsführung beitragen.

Zuweisungen

Zuweisungen sind Finanztransfers zwischen verschiedenen Behörden und Einrichtungen der öffentlichen Verwaltung. Zuweisungen sind an einen bestimmten Zweck gebunden. Allgemeine Zuweisungen hingegen sind an keinen bestimmten Zweck gebunden und können von der Gemeinde frei verwendet werden. Die allgemeinen Zuweisungen werden im Verwaltungshaushalt veranschlagt und erhöhen dort die allgemeinen Deckungsmittel.

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