Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen ab 07.06.2021

Einschränkung in Ludwigsburger Betreuungseinrichtungen und Schulen

Stand: 07.07.2021

Grundsätzliches

  • Das Kultusministerium Baden-Württemberg stellt Orientierungshilfen und Informationsschreiben für Schulen, Kindergärten, Eltern und Erziehungsberechtigten zum Thema Schule und Kindertageseinrichtungen in Corona-Zeiten zur Verfügung.  

    Weitere Informationen zum Thema Coronavirus finden Sie auf der Website des Kultusministeriums.

Kita und Kindertagespflege

  • Der Landkreis Ludwigsburg hat aufgrund der aktuellen Inzidenzzahlen beschlossen, ab dem 07.06.2021 Kindertageseinrichtungen und Kindernester wieder zu öffnen. Die Betreuung soll wieder im Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen möglich sein. Das bedeutet, dass wieder die gleichen Regeln gelten, die vor der Schließung Ihrer Betreuungseinrichtung maßgeblich waren, wie zum Beispiel die möglichst konstante Gruppenzusammensetzung bei Kindern und Personal und weiteren Hygienemaßnahmen. 

Telefon-Hotline für Rückfragen

Die Telefon-Hotlines sind Montag bis Donnerstag von 8.00 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 16.30 Uhr sowie am Freitag von 8.00 bis 15.00 Uhr besetzt.

  • Für Fragen rund um den Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen in Kindertageseinrichtungen stehen wir Ihnen unter der Rufnummer 07141 910-2772 zur Verfügung.

Schule und Schulkindbetreuung

  • Nach Änderung des Bundesinfektionsschutzgesetzes und infolge der zum dritten Mal erfolgten Überschreitung des Inzidenzwertes von 165 findet der Schulbetrieb im Landkreis Ludwigsburg seit dem 26.04.2021 für alle Schularten ausschließlich im Fernunterricht statt.

Telefon-Hotline für Rückfragen

Die Telefon-Hotlines sind Montag bis Donnerstag von 8.00 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 15.30 Uhr sowie am Freitag von 8.00 bis 12.00 Uhr besetzt.

  • Für Fragen rund um den Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen in Schulen und der Schulkindbetreuung stehen wir Ihnen unter der Rufnummer 07141 910-3362 zur Verfügung.

Jugend und Sozialarbeit

  • Informationen zur Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg in Bezug auf Angebote der Kinder- und Jugendarbeit sowie Jugendsozialarbeit finden Sie auf der Homepage des Ministerium für Soziales und Integration.
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