Eröffnungsbilanz

Umstieg kamerales Rechnungswesen auf das Neue Kommunale Haushalts- und Rechnungswesen (NKHR)

Die Erstellung der Eröffnungsbilanz geht zurück auf die Entscheidung des Gemeinderats vom 12.05.2010 (Vorl.Nr. 082/10), das bisherige kamerale Rechnungswesen durch das Neue Kommunale Haushalts- und Rechnungswesen (NKHR) zum 1. Januar 2014 abzulösen.

Mit dem Gesetz zur Reform des Gemeindehaushaltsrechts vom 4. Mai 2009 und der damit verbundenen Änderung der Gemeindeordnung sowie der Gemeindehaushaltsverordnung wurde das NKHR in Baden-Württemberg eingeführt.

Die Städte und Gemeinden in Baden-Württemberg wurden hierdurch verpflichtet, ihr Rechnungswesen bis zum Jahr 2016 umzustellen.

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