Ausländerbehörde
Fachbereich Bürgerdienste
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Termine können auch telefonisch oder per E-Mail vereinbart werden. Sie erreichen uns unter den Telefonnummern 07141 910-2599 und 07141 910-2445 oder per E-Mail an auslaenderbehoerde@ludwigsburg.de.
Kontakt
Öffnungszeiten
Telefonische Erreichbarkeit
Allgemeine Öffnungszeit
Zuständigkeit
- Aufenthaltserlaubnis
- Aufenthaltsgestattung
- Asylverfahren
- Beantragung Arbeitserlaubnis (ausgenommen EU- Bürger)
- Duldung
- Verpflichtungserklärung
Sonstiges
Um Mitarbeitenden sowie Besucherinnen und Besucher vor einer Ansteckung mit dem Coronavirus zu schützen, ist der Verwaltungsbetrieb den Pandemiebedingungen angepasst. In den Verwaltungsgebäuden gelten die Hygiene- und Abstandsregeln. Der Zutritt zum Rathaus ist nur mit einer Mund-Nasen-Bedeckung (Alltagsmaske) erlaubt.
Der Verwaltungsbesuch ist nur mit Termin möglich.
Termine müssen telefonisch vereinbart werden. Dies können Sie zu den genannten Sprechzeiten tun.
Sie erreichen uns unter den Telefonnummern 07141 910 2599 und 07141 910 2445.
Übergeordnete Dienststellen
BürgerdiensteDienstleistungen
- Aufenthaltserlaubnis aufgrund des ausländischen Ehegatten
- Aufenthaltserlaubnis aufgrund Studium beantragen/verlängern
- Aufenthaltserlaubnis aufgrund von deutschen Ehegatten oder Kindern
- Aufenthaltserlaubnis für ehemalige Deutsche - Erteilung/Verlängerung
- Aufenthaltserlaubnis für eine Au-Pair-Beschäftigung
- Aufenthaltserlaubnis für Familienangehörige von EU- und EWR-Bürgern - Erteilung/Verlängerung
- Aufenthaltserlaubnis für in anderen Mitgliedstaaten der EU langfristig Aufenthaltsberechtigte - Erteilung/Verlängerung
- Aufenthaltserlaubnis für Kinder/Jugendliche - Erteilung/Verlängerung
- Aufenthaltserlaubnis für Staatsangehörige der Schweiz - Erteilung/Verlängerung
- Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Ausbildung beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche nach Studium (max. 18 Monate)
- Aufenthaltserlaubnis zur Erwerbstätigkeit
- Aufenthaltserlaubnis zur Erwerbstätigkeit nach dem Studium
- Blaue Karte EU
- Brexit - Aufenthaltsrecht nach dem Austrittsabkommen nachweisen
- Daueraufenthalt EU
- Niederlassungserlaubnis
- Übertrag Pass
- Verpflichtungserklärung für Besucher
- Verpflichtungserklärung zur Eheschließung
- Verpflichtungserklärung zu Studienzwecken