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Dienstleistungen

Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche nach Studium (max. 18 Monate)

Folgende Informationen sind zu beachten:

Zuständige Stelle

Einwohnerinnen und Einwohner im Stadtgebiet Ludwigsburg können hier ihre ausländerrechtlichen Angelegenheiten regeln. Die Ausländerbehörde ist außerdem Ansprechpartner für Asylbewerberinnen und Asylbewerber die in Ludwigsburg untergebracht sind.

Zuständig für ausländische Einwohner der umliegenden Städte und Gemeinden ist das Ausländeramt des Landratsamts (Auslaenderbehoerde@landkreis-ludwigsburg.de) oder eine der fünf weiteren Ausländerbehörden im Landkreis (Bietigheim-Bissingen mit Tamm und Ingersheim, Ditzingen, Kornwestheim, Remseck am Neckar sowie Vaihingen/Enz mit Eberdingen, Oberriexingen und Sersheim). Sie sind jeweils für die Ausländerinnen und Ausländer zuständig, die in diesen Städten wohnen.

Leistungsdetails

Voraussetzungen

Die Aufenthaltserlaubnis kann über die 18 Monate hinaus nicht verlängert werden.

Verfahrensablauf

-

Erforderliche Unterlagen

  • Aktueller Nationalpass
  • Aktueller Aufenthaltstitel
  • Aktuelles biometrisches Passfoto
  • Bestätigung, dass das Studium erfolgreich absolviert wurde (Diplom muss nach Erhalt nachgereicht werden)
  • Abschlusszeugnis
  • Exmatrikulationsbescheinigung
  • Krankenversicherungsnachweis
  • Kontoauszüge der letzten 6 Monate bzw. Sparbuch
  • Verpflichtungserklärung
  • Aktueller Mietvertrag
  • Vom Vermieter ausgefüllter Mietraumnachweis

Kosten

Erstausstellung (bis 12 Monate): 100,00 Euro

Verlängerung (bis 18 Monate): 93,00 Euro

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