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Dienstleistungen

Elektrokennzeichen und Befahren der Busspur, kostenfreies Parken

Das E-Kennzeichen können Sie für Fahrzeuge beantragen, die über einen alternativen Antrieb verfügen.

Dazu gehören:

  • Reine Batterieelektrofahrzeuge,
  • Fahrzeuge, die über ein Ladekabel von außen aufgeladen werden, und
  • mit Wasserstoff betriebene Fahrzeuge.

Sie erkennen ein E-Kennzeichen an dem Buchstaben "E" hinter dem allgemeinen Fahrzeugkennzeichen.

Vorteile für Fahrzeuge mit E-Kennzeichen im Straßenverkehr sind zum Beispiel:

  • kostenfreies Parken,
  • Nutzung besonders ausgewiesener Parkplätze,

Diese Vorteile unterscheiden sich zwischen den Kommunen. So ist in Ludwigsburg zum Beispiel das Befahren der Busspur nicht erlaubt.

 

Zuständige Stelle

Die Zulassungsbehörde beim Landratsamt Ludwigsburg ist für die Ausstellung eines E-Kennzeichens zuständig.

Leistungsdetails

Voraussetzungen

Ihr Fahrzeug verfügt über einen alternativen Antrieb beziehungsweise eine alternative Energiequelle.

Verfahrensablauf

Erforderliche Unterlagen

Antragsunterlagen siehe Antrag Elektrokennzeichen

Hinweise

Freigabevermerk

Stadt Ludwigsburg

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