Dienstleistungen
Elektrokennzeichen und Befahren der Busspur, kostenfreies Parken
Das E-Kennzeichen können Sie für Fahrzeuge beantragen, die über einen alternativen Antrieb verfügen.
Dazu gehören:
- Reine Batterieelektrofahrzeuge,
- Fahrzeuge, die über ein Ladekabel von außen aufgeladen werden, und
- mit Wasserstoff betriebene Fahrzeuge.
Sie erkennen ein E-Kennzeichen an dem Buchstaben "E" hinter dem allgemeinen Fahrzeugkennzeichen.
Vorteile für Fahrzeuge mit E-Kennzeichen im Straßenverkehr sind zum Beispiel:
- kostenfreies Parken,
- Nutzung besonders ausgewiesener Parkplätze,
Diese Vorteile unterscheiden sich zwischen den Kommunen. So ist in Ludwigsburg zum Beispiel das Befahren der Busspur nicht erlaubt.
Zuständige Stelle
Die Zulassungsbehörde beim Landratsamt Ludwigsburg ist für die Ausstellung eines E-Kennzeichens zuständig.
Leistungsdetails
Voraussetzungen
Ihr Fahrzeug verfügt über einen alternativen Antrieb beziehungsweise eine alternative Energiequelle.
Verfahrensablauf
Fristen
Erforderliche Unterlagen
Antragsunterlagen siehe Antrag Elektrokennzeichen
Kosten
Hinweise
Freigabevermerk
Stadt Ludwigsburg