Verwaltungswegweiser
Externe Organisationseinheit

Amtsgericht Waiblingen -Grundbuchamt-

Beschreibung

Die Aufgabe des Grundbuchamtes ist die Führung des Grundbuchs.

Es ist zuständig für sämtliche Eintragungen in das Grundbuch, wie insbesondere:

  • Eigentumsumschreibungen
  • Grundschulden
  • Hypotheken
  • Grunddienstbarkeiten
  • Vormerkungen

Der Bürger kann, sofern ein berechtigtes Interesse vorliegt, Einsicht in das Grundbuch nehmen. Ein berechtigtes Interesse besteht zum Beispiel beim Eigentümer oder Gläubiger.

 

Hausanschrift

Winnender Straße 27
71334 Waiblingen
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Kontakt

Telefon (0 71 51) 16 64-0
Fax (0 71 51) 16 64-4 76
Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach safe-sp1-1453213801530-016025150

Öffnungszeiten

Telefonische Erreichbarkeit

Montag bis Freitag
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Montag
13:30 Uhr - 15:30 Uhr
Dienstag
13:30 Uhr - 15:30 Uhr
Mittwoch
13:30 Uhr - 15:30 Uhr
Donnerstag
13:30 Uhr - 15:30 Uhr

Allgemeine Öffnungszeit

Montag bis Freitag
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
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