Verwaltungswegweiser

Grundbucheinsichtsstelle

Die Grundbuchämter sind aufgelöst und ihre Zuständigkeiten an die Grundbuchämter Böblingen und Waiblingen übertragen worden. Die Stadtverwaltung Ludwigsburg ermöglicht den Bürgerinnen und Bürgern jedoch das Grundbuch vor Ort einzusehen.

Beschreibung

Hier können Bürgerinnen und Bürger sowie weitere Interessenten Einsicht in das Grundbuch nehmen. Sie müssen sich also in der Regel nicht an die nun zuständigen Grundbuchämter wenden.

Hinweis: Einsichtnahme und Unterschriftsbeglaubigung nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich!

Hausanschrift

Wilhelmstraße 5
71638 Ludwigsburg
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Kontakt

Telefon (0 71 41) 9 10-21 48
Fax (0 71 41) 9 10-21 41

Zuständigkeit

Als Serviceleistungen werden angeboten:

  • Einsichtnahme in das Grundbuch
  • Erteilung von beglaubigten und unbeglaubigten Grundbuchabschriften
  • Unterschriftsbeglaubigung für Löschungsbewilligungen

Für einfache (unbeglaubigte) Grundbuchauszüge sind 10 Euro sowie für amtliche (beglaubigte) Grundbuchauszüge 20 Euro an Gebühren zu entrichten.

Wichtig: Als Eigentümer einer Immobilie bringen Sie Ihren gültigen Personalausweis oder Reisepass mit.

Sind Sie nicht der Eigentümer, benötigen Sie weitere Dokumente wie beispielsweise eine Vollmacht des Eigentümers oder einen Erbnachweis.

Weitere Informationen
Die Grundbucheinsichtsstelle im Bürgerbüro Bauen kann keine Notariatsdienstleistungen ausüben, hierzu dienen private Notare als Anlaufstellen. Das Vornehmen von Änderungen in den Grundbüchern kann ausschließlich durch das Grundbuchamt erfolgen. In solchen Fällen wenden Sie sich bitte an die Grundbuchämter Waiblingen und Böblingen.

Über das Grundbuchzentralarchiv Baden-Württemberg können Sie Grundakten anfordern und ebenfalls Akteneinsicht nehmen.

Übergeordnete Dienststellen

Bürgerbüro Bauen

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