Wahlen und Abstimmungen
Allgemeine Informationen
Wahl-Grundsätze
- allgemein: Das Stimmrecht ist unabhängig von Geschlecht, Einkommen, Konfession, Beruf oder politischer Überzeugung.
- unmittelbar: Direkt, das heißt es gibt keine Zwischeninstanz.
- frei: Das Wahlrecht wird ohne Zwang oder sonstige unzulässige Beeinflussung von außen ausgeübt.
- gleich: Jede Stimme zählt gleich viel.
- geheim: Niemand kann erkennen, welche Wahlentscheidung der Wähler oder die Wählerin getroffen hat.
Wahl-Berechtigung und Wähler-Verzeichnis
Sie sind wahlberechtigt, wenn Sie:
- die persönlichen Voraussetzungen (Alter, Staatsangehörigkeit, Wohnsitz) der jeweiligen Wahl erfüllen (siehe Wahlarten - "Wer darf wählen")
- keine Betreuerin/keine Betreuer für Ihre sämtlichen Angelegenheiten brauchen
- nicht gerichtlich vom Wahl-Recht ausgeschlossen sind
und somit im Wähler-Verzeichnis stehen.
Sie erhalten dann eine Wahl-Benachrichtigung per Post, in der angegeben ist:
- wann die Wahl stattfindet
- in welchem Wahllokal Sie wählen dürfen
- ob das Wahllokal barrierefrei ist
- wie Sie einen Antrag auf Ausstellung eines Wahlscheines mit Briefwahl-Unterlagen stellen
Wenn Sie keine Wahl-Benachrichtigung erhalten haben, muss geprüft werden, ob Sie in das Wähler-Verzeichnis eingetragen sind. Wenden Sie sich hierzu an
Stadt Ludwigsburg
Fachbereich Bürgerdienste
Wahlen
Wilhelmstraße 9
71638 Ludwigsburg
Telefon: 07141 910-2409
Fax: 07141 910-2784
wahlen@ludwigsburg.de
Wahllokalfinder
Briefwahl und Wahlschein-Antrag
Den Wahlschein zur Durchführung einer Briefwahl oder zur Wahl in einem anderen Wahllokal erhalten Sie auf Antrag. Auf der Rückseite der Wahl-Benachrichtigung finden Sie den Vordruck für den Wahlschein-Antrag sowie weitere Informationen.
Die Unterlagen erhalten Sie dann per Post oder im Wahlbüro. Darin enthalten sind ihr Wahlschein, die Stimmzettel sowie mehrere Briefumschläge. Bitte beachten Sie die Hinweise und die Reihenfolge auf den Briefwahl-Unterlagen und auf dem Merkblatt.
Sie können die Unterlagen im vorgesehenen Umschlag per Post senden. Eine Briefmarke ist nicht notwendig.
Sie können den Umschlag aber auch direkt zum Wahlbüro bringen und dort abgeben oder in den Briefkasten werden. Die Adresse finden Sie auf dem vorgesehenen Umschlag.
Wählen im Wahllokal
Legen Sie zur Stimmabgabe im Wahllokal bitte die Wahl-Benachrichtigung vor. Sollten Sie keine Wahl-Benachrichtigung haben, bringen Sie Ihren Personalausweis oder Reisepass mit. Anschließend erhalten Sie einen oder mehrere Stimmzettel.
Mit diesen gehen Sie in die Wahl-Kabine oder hinter die Stellwand. Niemand soll sehen können, wen Sie wählen. Die Wahl ist geheim.
Wähler mit Beeinträchtigung können eine Hilfsperson hinzuziehen. Das kann eine Vertrauens-Person sein oder eine Wahl-Helferin oder ein Wahl-Helfer. Die Hilfsperson ist zur Geheimhaltung verpflichtet.
Wenn Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte an die Wahl-Helferinnen und Wahl-Helfer.
Wahl-Ergebnisse
Die Ergebnisse der Europa- und Regionalwahl werden noch am Sonntag, 26. Mai ermittelt. Die Gemeinderatswahl wird am Montag, 27. Mai ausgezählt. Die Ergebnisse von Europa-, Regional- und Gemeinderatswahl können auf ludwigsburg.de aufgerufen werden. Ergebnisse der Kreistagswahl können am Dienstag, 28. Mai, vermutlich gegen Nachmittag, auf der Website des Landkreises angeschaut werden.
Eine App informiert ebenfalls über die Ergebnisse.
So wurde in Ludwigsburg in den vergangenen Jahren gewählt:
- Oberbürgermeisterwahlen seit 1948 (33 KiB)
Weitere Interessante Zahlen finden Sie auf der Website des Statistischen Landesamtes.
Wahlvorstand werden
Der Wahlvorstand besteht aus:
- Wahlvorsteherin / Wahlvorsteher
- Stellvertreterin / Stellvertreter
- Beisitzerinnen / Beisitzer
Sie leiten und überwachen die Wahlhandlung und ermitteln nach Schließung der Wahllokale das Wahlergebnis des Wahlbezirks.
Sie erhalten für diese ehrenamtliche Tätigkeit eine Aufwandsentschädigung.
Sie haben Interesse bei einer Wahl zu helfen?
Dann melden Sie sich bitte bei der Stadt Ludwigsburg, Fachbereich Bürgerdienste, Abteilung Wahlen unter wahlen@ludwigsburg.de.
Informationen zu den einzelnen Wahl-Arten
Oberbürgermeister-Wahl
Bürgermeisterwahlen
Die Bürger der baden-württembergischen Gemeinden wählen die Bürgermeisterin oder den Bürgermeister ihrer Gemeinde in freier, allgemeiner, gleicher, direkter und geheimer Wahl für acht Jahre. Die Wahl findet unabhängig von der Wahl des Gemeinderats statt.
Sie können sich bei Ihrer Gemeinde erkundigen, wann die nächste Wahl ansteht.
Die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister hat in Baden-Württemberg eine starke Stellung.
Aufgaben
- repräsentative Tätigkeit,
- stimmberechtigte Vorsitzende oder stimmberechtigter Vorsitzender des Gemeinderates und all seiner Ausschüsse,
- Chefin oder Chef der Verwaltung und
- Rechtsvertretung der Gemeinde nach außen
In Stadtkreisen und Großen Kreisstädten trägt sie die Bezeichnung Oberbürgermeisterin, er die Bezeichnung Oberbürgermeister.
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Innenministerium hat ihn am 06.11.2018 freigegeben.
Europa-Wahl
Europawahl
Die Europawahl ist die Wahl der Abgeordneten zum Europäischen Parlament. Das Europäische Parlament ist eines der Organe der Europäischen Union. Es ist das einzige direkt gewählte Organ der Europäischen Union und damit eine demokratisch legitimierte Volksvertretung. Die Bürger der 28 Mitgliedstaaten wählen die Abgeordneten des Europäischen Parlaments in allgemeinen, unmittelbaren, freien und geheimen Wahlen. Die Europawahl findet alle fünf Jahre statt. Die letzte Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments fand am 25. Mai 2014 statt. Die Bundesregierung hat den 26. Mai 2019 als Tag für die Wahl des 9. Europäischen Parlaments bestimmt.
Die wesentliche Aufgabe des Europäischen Parlaments besteht in der Beteiligung an der Gesetzgebung der Europäischen Union. Die Gesetze der Europäischen Union gelten in allen Mitgliedstaaten und betreffen jede Bürgerin und jeden Bürger. Sitz des Europäischen Parlaments ist Straßburg.
Vertiefende Informationen
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Innenministerium hat ihn am 15.03.2019 freigegeben.
Bundestags-Wahl
Bundestagswahl
Der Deutsche Bundestag ist das gesetzgebende Organ der Bundesrepublik Deutschland. Die Wahlen zum Deutschen Bundestag finden regulär alle vier Jahre statt. Die Abgeordneten des Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt.
Die Wahl zum 19. Deutschen Bundestag fand am 24. September 2017 statt. Gewählt wurden 709 Abgeordnete.
Vertiefende Informationen
- Auf den Seiten des Innenministeriums Baden-Württemberg finden Sie weitere Informationen zur Bundestagswahl 2017.
- Auf den Seiten des Bundestages finden Sie umfangreiche Informationen über die Abgeordneten.
- Wenn Sie nach einem Mitglied des Bundestages suchen, steht Ihnen unter anderem eine Suchfunktion nach Wahlkreisen zur Verfügung.
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Innenministerium hat ihn am 20.07.2018 freigegeben.
Landtags-Wahl
Landtagswahl Baden-Württemberg
Allgemeine, unmittelbare, freie, gleiche und geheime Wahlen sind die Grundvoraussetzung jeder Demokratie. Bei der Landtagswahl haben Sie mit Ihrer Stimme die Gelegenheit, sich aktiv am politischen Willensbildungsprozess zu beteiligen. An diesem Tag wählen Sie als Bürgerin oder Bürger von Baden-Württemberg die Mitglieder des Landtags von Baden-Württemberg und entscheiden somit darüber, welche Parteien im neuen Landtag vertreten sind, wie viele Parlamentssitze sie erhalten und welche Abgeordneten in den Landtag einziehen.
Die Wahl zum 16. Landtag von Baden-Württemberg fand am 13. März 2016 statt. Das endgültige Wahlergebnis wurde vom Landeswahlausschuss am 1. April 2016 festgestellt. Es wurde im Staatsanzeiger für Baden-Württemberg am 8. April 2016 bekanntgegeben. Das Ergebnis mit Sitzverteilung und den gewählten Bewerberinnen und Bewerbern ist im Internetangebot des Statistischen Landesamtes eingestellt.
Vertiefende Informationen
- Internetseite des Innenministeriums: Landtagswahl 2016
- Landeszentrale für politische Bildung: Landtagswahlen;
Hier ist unter anderem die Broschüre „Einfach wählen gehen“ (in leichter Sprache) veröffentlicht.
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Innenministerium hat ihn am 09.05.2018 freigegeben.
Wahl der Regional-Versammlung
Regionalversammlung des Verbands Region Stuttgart
Die Mitglieder der Regionalversammlung des Verbands Region Stuttgart werden alle fünf Jahre zusammen mit den Gemeinde- und Kreisräten gewählt. Derzeit hat die Regionalversammlung 87 Mitglieder. Die nächste Wahl findet am 26. Mai 2019 gemeinsam mit den Kommunalwahlen statt.
Wahlberechtigt sind Deutsche ab einem Alter von 16 Jahren. Sie müssen seit mindestens drei Monaten im Verbandsgebiet wohnen. Wählbar sind Wahlberechtigte ab 18 Jahren. Die weiteren Bestimmungen sind identisch mit denen der Kommunalwahl.
Das Verbandsgebiet umfasst den Stadtkreis Stuttgart und die Landkreise Böblingen, Esslingen, Göppingen, Ludwigsburg und den Rems-Murr-Kreis.
Für die Wahl der Mitglieder der Regionalversammlung dürfen die Wahlvorschläge (der Parteien oder Wählervereinigungen) höchstens so viele Bewerber enthalten wie Mitglieder der Regionalversammlung im Landkreis zu wählen sind.
Hinweis: Für die Wahl der Regionalversammlung bilden die Stadt Stuttgart sowie die Landkreise Böblingen, Esslingen, Göppingen, Ludwigsburg und der Rems-Murr-Kreis je einen Wahlkreis.
Wahlvorschläge, die von Parteien stammen, die nicht im Landtag Baden-Württemberg vertreten sind oder bisher noch nie in dem zu wählenden Organ vertreten waren, müssen von 250 Wahlberechtigten unterzeichnet sein.
Aufgaben
Der Verband Region Stuttgart soll eine geordnete Entwicklung des Verbandsgebiets fördern und sichern sowie die regionale Zusammenarbeit stärken. Zu den Aufgaben des Verbands zählen unter anderem:
- Regionalplanung
- Landschaftsrahmenplanung
- Regionalverkehrsplanung
- regionale Wirtschaftsförderung
Die Regionalversammlung ist neben dem Verbandsvorsitzenden und dem Regionaldirektor Organ des Verbands Region Stuttgart. Sie
- legt die Grundsätze der Verwaltung des Verbands fest,
- entscheidet über Angelegenheiten des Verbands, wenn nicht die oder der Verbandsvorsitzende beziehungsweise die Regionaldirektorin oder der Regionaldirektor zuständig sind und
- kontrolliert die Verwaltung des Verbands.
Die Regionalversammlung hat unter anderem folgende Rechte: Sie
- erlässt Satzungen (Rechtsetzung auf kommunaler Ebene),
- legt den Haushalt fest (Finanzen),
- entscheidet über die Ordnung und Gestaltung des Verbandsgebiets innerhalb der dem Verband zugewiesenen Aufgaben (Planung),
- entscheidet über die Einstellung und Entlassung von Bediensteten des Verbands (Personal).
Die Mitglieder der Regionalversammlung sind ehrenamtlich tätig. Sie erhalten nur eine Entschädigung für ihren Verdienstausfall und Auslagenersatz. Durch Satzung kann auch eine pauschale Abgeltung durch eine Aufwandsentschädigung vorgesehen werden.
Vertiefende Informationen
- Kommunalwahlen
- Weitere Informationen zur Regionalversammlung finden Sie im Internetauftritt des Verbands Region Stuttgart.
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Innenministerium hat ihn am 06.11.2018 freigegeben.
Kommunal-Wahl
Kommunalwahlen
Alle fünf Jahre werden in den Gemeinden des Landes sowie in den Landkreisen die Kommunalvertretungen gewählt. Die letzten Kommunalwahlen in Baden-Württemberg fanden am 25. Mai 2014 statt. Das nächste Mal können Sie über die Zusammensetzung der Kommunalvertretungen am 26. Mai 2019 abstimmen.
Zu den Kommunalvertretungen zählen:
- Gemeinderat
- Ortschaftsrat
- Bezirksbeirat
- Kreistag
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Innenministerium hat ihn am 06.11.2018 freigegeben.