Pflegestützpunkt
Aufgabe der Pflegestützpunkte
Die Pflegestützpunkte beraten umfassend und individuell zu allen Fragen rund um die Pflegebedürftigkeit eines Menschen. Sie informieren zu Leistungen aus dem Pflegeversicherungsgesetz und helfen den Betroffenen beim Ausfüllen von Anträgen. Auch ein Gespräch im Vorfeld des Besuchs des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK), bei dem der Pflegegrad festgestellt wird, gehört dazu. Damit ausreichend Zeit ist, um auf Fragen einzugehen, melden Sie sich für eine persönliche Beratung telefonisch an.
Beratungsgespräch
Damit ausreichend Zeit ist, um auf Ihre Fragen einzugehen, melden Sie sich für eine persönliche Beratung telefonisch an.
Wir beraten zu folgenden Themen
- Angebote zur Versorgung hilfe- und pflegebedürftiger Menschen
- Ambulante Dienste
- Ambulante Pflege in der eigenen Häuslichkeit
- Kurzzeitpflege / Verhinderungspflege
- Tages- und Nachtpflege
- Stationäre Pflegeeinrichtungen
- Hospiz
- Betreuungs- und Entlastungsleistungen
- Hausnotruf
- Essen auf Rädern
- Entlastungsangebote für pflegende Angehörige
- Das Pflegeversicherungsgesetz
- Wann ist ein Antrag sinnvoll?
- Wie kann ich mich auf den Begutachtungsbesuch des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen vorbreiten?
- Auf welche Leistungen habe ich Anspruch?
- Leben mit Demenz
- Informationen zum Krankheitsbild
- Umgang mit an Demenz erkrankten Menschen
- Vorsorgende Verfügungen
- Vorsorgevollmacht
- Patientenverfügung
- Präventive Beratung
- Wohnformen im Alter, z. B. Betreutes Wohnen
- Leistungen des Sozialgesetzbuches XII
- Grundsicherung
- Hilfe zur Pflege