E-Scooter in Ludwigsburg

Im April 2021 startete das Modellprojekt „E-Scooter in Ludwigsburg“: TIER Mobility und ZEUS Scooters boten dabei insgesamt 300 E-Scooter zum Leihen in der Stadt an. Die elektrisch angetriebenen Tretroller sollen als Mobilitätsalternative für die „letzte Meile“ dienen.

Nach zwei Jahren begann im April 2023 der Regelbetrieb. In einem Auswahlverfahren konnten sich TIER und Zeus durchsetzen und bieten seitdem je 200 E-Scooter in Ludwigsburg an.

Von den 400 E-Scootern dürfen pro Anbieter zu Beginn eines Geschäftstags je 50 E-Scooter in der Innenstadt platziert werden. Darüber hinaus wird eine Mindestverteilung von fünf E-Scootern pro Stadtteil festgelegt. Dadurch ist eine gleichmäßige Verteilung der E-Scooter in ganz Ludwigsburg gewährleistet.

Wie kann ich die E-Scooter ausleihen?

Um einen E-Scooter freizuschalten, muss die entsprechende App des Anbieters installiert werden, mit der dann der gewünschte E-Scooter ausgewählt und gestartet werden kann.

TIER:

ZEUS:

Wo kann ich die Elektro-Tretroller ausleihen?

Die Stadt hat feste Abstellflächen, sogenannte "E-Scooter-Hubs", eingerichtet: Bahnhof West und Innenstadt sowie an der Wilhelm Galerie und am Marstall-Center. Für das Abstellen der E-Scooter an den E-Scooter-Hubs bekommen die Nutzer einen Bonus.

Auch in den Stadtteilen gibt es mittlerweile mehrere E-Scooter-Hubs. Diese sind in der Übersichtskarte sowie den Apps der Anbieter dargestellt.

Eine Karte in der App zeigt die Standorte freier Roller an, die ausgeliehen werden können. Anschließend können Sie den Roller per App freischalten und losfahren.

Was kostet das Ausleihen?

Die Konditionen beider Anbieter sind in den Apps abgebildet. Diese liegen bei einer Ausleihpauschale von 1 Euro beziehungsweise 1,25 Euro und anschließend 0,25 Euro pro angefangener Minute.

Bild: ZEUS Scooters GmbH
Bild: TIER Mobility SE
Bild: TIER Mobility SE

Infos zum Fahren mit dem E-Scooter

Wie verhalte ich mich im Straßenverkehr?

  • E-Scooter sind nach der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) geregelt und werden im Straßenverkehr größtenteils wie Fahrräder behandelt.
  • Eine Helmpflicht gibt es zwar nicht, es wird jedoch empfohlen einen Helm beim Fahren zu nutzen, da die E-Scooter bis zu 20 km/h schnell fahren können.
  • Weil die E-Scooter aber verkehrsrechtlich als motorisierte Zweiräder gelten, gilt hier eine Promillegrenze wie beim Auto.

Die Kampagne von ZEUS Scooters "ZEIGE RESPEKT - Fahre & Parke richtig" gibt wichtige Tipps für die Nutzung der Roller. 
https://www.youtube.com/watch?v=MB52UOjSnZ8 

Wo kann ich mit dem Elektro-Tretroller fahren?

  • E-Scooter sollen auf Radwegen fahren. Wenn keine Radwege vorhanden sind, muss auf der Straße gefahren werden. 
  • Wie für Fahrräder gilt für E-Scooter-Fahrer die Ausnahme zum Befahren des Markt- und Rathausplatzes, sofern keine Märkte oder andere Veranstaltungen sind.
  • Das Fahren auf Bürgersteigen und in der Fußgängerzone ist jedoch verboten.
  • Eine genaue Übersicht ist in der Karte des Geschäftsgebiets mit Fahr- und Abstellverbotszonen (2,7 MB) zu finden. Diese ist auch in den jeweiligen Apps der Anbieter hinterlegt.

Wo kann ich den E-Scooter wieder abstellen?

  • Eine genaue Übersicht ist in der Karte des Geschäftsgebiets mit Fahr- und Abstellverbotszonen zu finden. Diese ist in den jeweiligen Apps der Anbieter hinterlegt.
  • Abstellen können Nutzer die E-Scooter an den E-Scooter-Hubs oder anderen empfohlenen Abstellflächen.
  • Auch ein freies Abstellen ist möglich. Dabei muss beachtet werden, dass der E-Scooter keine anderen Verkehrsteilnehmer behindert und eine freizuhaltende Gehwegbreite von zwei Metern eingehalten werden.
  • Auch das Abstellen in Grünflächen ist verboten.
  • Grundsätzlich gilt aber vor allem das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme.

Was noch zu beachten ist

Ab wieviel Jahren darf ich damit fahren?

Mit einem E-Scooter darf ab 14 Jahren gefahren werden. Die beiden Sharing-Anbieter in Ludwigsburg haben die Altersgrenze aber auf 18 Jahre erhöht. Zu zweit auf einem Roller zu fahren ist nicht erlaubt, und auch Kinder dürfen von einem Erwachsenen nicht zusätzlich auf dem Roller mitgenommen werden.

Don’t drink and drive!

Da E-Scooter nach der Elektrokleinstfahrzeugeverordnung (eKFV) als motorisierte Zweiräder gelten, gilt hier eine Promillegrenze wie beim Auto.

Kann ich E-Scooter im ÖPNV mitnehmen?

Fahrräder und E-Scooter dürfen in VVS-Verkehrsmitteln zu bestimmten Zeiten kostenlos mitgenommen werden. Zusammengeklappte E-Scooter gelten als Sache und können grundsätzlich zu jeder Zeit kostenfrei mitgenommen werden. Nicht zusammengeklappte oder nicht zusammenklappbare E-Scooter werden mit Fahrrädern gleichgestellt. Für die Mitnahme in Bus und Bahn gelten die Bestimmungen der Fahrradmitnahme, wie z. B. max. Länge 2 Meter, max. Gewicht 40 kg, zeitweise Ausschlusszeiten oder die zeitweise kostenpflichtige Mitnahme in der S-Bahn und den Zügen des Nahverkehrs. 
Eine kostenfreie Mitnahme in Bussen ist montags bis freitags ab 18:30 Uhr möglich, an Samstagen, Sonn- und Feiertagen rund um die Uhr.

Wichtiger Hinweis zur Fahrradmitnahme im Bus: In der Regel können bis zu zwei Fahrräder pro Bus mitgenommen werden. Dabei ist zu beachten, dass die Fahrräder während der Fahrt festzuhalten oder sicher zu verstauen sind, damit bei unerwartetem Bremsen keine Fahrgäste gefährdet werden. Fahrräder sind im Stehplatzbereich der 2. Bustür unterzubringen, wobei Rollstuhlfahrer und Personen mit Kinderwagen Vorrang haben. Im Zweifelsfall entscheidet der Busfahrer, ob und wie viele Fahrräder mitgenommen werden dürfen.

Weitere Informationen können auf der Seite des VVS abgerufen werden. 

An wen kann ich mich bei weiteren Fragen wenden?

Für Rückfragen und Beschwerden haben die Anbieter Kontakte, die rund um die Uhr erreichbar sind:

Die Stadt Ludwigsburg hat die Rubrik „E-Scooter“ in die Mängelmelder-App integriert. Sollte eine Beschwerde eingehen, so wird diese automatisch an den entsprechenden Anbieter weitergeleitet und die Stadtverwaltung informiert.

Auch die Stadtverwaltung hat einen Kontakt für Rückfragen zum Modellprojekt eingerichtet. Diesen erreicht man unter: emobilitaet@ludwigsburg.de

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