Mobile Luftreiniger für Schulen und Kitas

Räume ohne Lüftungsanlagen werden ausgerüstet

Die Stadtverwaltung stattet Schulen und Kindertageseinrichtungen stellenweise mit mobilen Luftreinigern aus. Das gilt für Speise- und Gruppenräume mit eingeschränkter Frischluftzufuhr und ohne Lüftungsanlagen. Das hat der Gemeinderat mit großer Mehrheit entschieden.

Bestimmte Räume in Ludwigsburger Schulen und Kindertageseinrichtungen erhalten mobile Luftreiniger. Es handelt sich um Speise- und Gruppenräume, die zumeist in Unter- und Tiefgeschossen liegen, unzureichend mit Frischluft versorgt werden und ohne Lüftungsanlage gebaut wurden. Mit großer Mehrheit hat sich der Gemeinderat zu diesem Schritt entschlossen. Die Stadt investiert in die Ausrüstung 80.000 Euro. Da mobile Luftreiniger nur als ergänzende vorbeugende Maßnahme des Infektionsschutzes vor SARS-CoV-2-Viren bewertet werden, entschied sich der Gemeinderat gegen eine flächendeckende Ausstattung mit diesen Geräten an Schulen und Kindertagesstätten.

Zur Unterstützung des Lüftungsmanagements werden zudem mobile Kohlendioxid-Ampeln in Schulen und Kindertageseinrichtungen angeschafft. Der Grund: Kohlendioxid in der Luft macht müde und senkt die Konzentrationsfähigkeit. Hier belaufen sich die Kosten auf 82.000 Euro.

Bundesumweltamt: Luftreiniger kein Ersatz für das Lüften

Die Stadtverwaltung erläuterte dem Gemeinderat, dass laut der „Corona-Verordnung Schule“ des Landes Baden-Württemberg der Luftaustausch die wichtigste Maßnahme sei, um die Ansteckungsgefahr zu reduzieren, da dadurch auch die Virenlast gesenkt werde. Demnach müssten Unterrichtsräume mindestens alle 20 Minuten durch das Öffnen der Fenster gelüftet werden. Ausnahmen bestünden nur für Räume, die über eine geeignete Raumluft-Anlage verfügten. Diese versorge die Räume eines Gebäudes mit frischer Luft und ausreichend Sauerstoffgehalt und führe gleichzeitig verbrauchte Luft ab.

Aus Sicht des Bundesumweltamtes stellen mobile Luftreiniger keinen Ersatz für das Lüften dar, da sie dem Raum keine frische, sauerstoffreiche Luft zuführten. Die Unfallkasse Baden-Württemberg sieht als Trägerin der gesetzlichen Unfallversicherung für die Beschäftigten an den Schulen ebenfalls im Lüften den entscheidenden Beitrag, um das Infektionsrisiko zu reduzieren.

Erste Bürgermeisterin Schmetz: Auch Geräuschpegel ein wichtiger Faktor

„Selbst wenn mobile Luftreiniger zum Einsatz kämen, muss laut Corona-Verordnung an Schulen dennoch alle 20 Minuten gelüftet werden“, erläutert die Erste Bürgermeisterin Renate Schmetz in der Sitzung des Gemeinderates. „Für die Auswahl geeigneter Geräte ist neben der Leistung der Luftumwälzung auch der Geräuschpegel zu beachten.“ Die kontinuierlichen Lärmemissionen könnten die Gesundheit und Unterrichtsqualität beeinträchtigen. Daher seien die Vorgaben aus der Arbeitsstättenrichtlinie zu beachten.

Bei der Ausstattung aller 784 Unterrichtsräume an Schulen und aller 517 Betreuungsräume in Kindertagesstätten durch geeignete Luftreiniger wäre nach den der Stadtverwaltung vorliegenden Informationen mit Beschaffungskosten von insgesamt sieben Millionen Euro und Betriebskosten von einer Million Euro zu rechnen.

Einsatz der Geräte führt nicht zu Lockerungen bei Maskenpflicht

„Wir sprechen Luftfiltern nicht eine positive Wirkung ab“, betont Oberbürgermeister Dr. Matthias Knecht. „Unser Haushalt hat aber Grenzen. Es stehen viele andere, unverzichtbare Investitionen in Schulen und Kindertagesstätten an. Ohne eine umfassende Förderung von Bund und Land machen mobile Luftfilter keinen Sinn.“

Die Stadtverwaltung verwies zudem auf eine Stellungnahme des Kultusministeriums des Landes Baden-Württemberg. Demnach führe der Einsatz der Geräte in Schulen nicht zu Lockerungen bei der Maskenpflicht, den Quarantänebestimmungen, den Abstandsregeln und zu einem inzidenzunabhängigen Präsenzunterricht. Darüber hinaus müsse damit gerechnet werden, dass durch die Lärmemission und die Zugluft die Geräte im Alltag an Akzeptanz verlieren und diese nicht mit der erforderlichen Leistungsstufe betrieben würden. (Peter Spear)

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