Unterbringung

Längerfristige Unterbringung (Mietverträge)

Sie haben Wohnraum, den Sie längerfristig für die Unterbringung Geflüchteter zur Verfügung stellen möchten?
Hierfür können Sie einen Mietvertrag mit der Stadt Ludwigsburg schließen (für mindestens 8 Monate, eher 3-5 Jahre). Diese Unterkünfte werden im Rahmen der kommunalen Anschlussunterbringung durch die Stadt Ludwigsburg belegt. Bitte beachten Sie, dass für eine längerfristige Belegung abgeschlossene Wohneinheiten am ehesten geeignet sind.

Bei Interesse senden Sie bitte Ihre Kontaktdaten sowie die angedachte Mietdauer und Größe des Objektes an: fluechtlingsarbeit@ludwigsburg.de 
Gerne kommen wir auf Sie zu und vereinbaren einen Besichtigungstermin.

Wir bitten um Verständnis, dass wir nur innerhalb des Stadtgebietes Ludwigsburg Mietverträge schließen. Sie möchten Geflüchteten Wohnraum außerhalb von Ludwigsburg anbieten? 
Wenden Sie sich hierfür bitte direkt an Ihre Kommune. Vielen Dank für Ihre Hilfsbereitschaft!

Kurzfristige Unterbringung

Die Geflüchteten sind bereits in Ludwigsburg angekommen und benötigen eine Unterkunft:
Private Vermittlungen von Gästezimmern oder direkte Wohnraumvermittlungen bieten z.B. #UnterkunftUkraine oder #Casa-Connect an.

Auch bei Leistungsbezug können Geflüchtete einen Mietvertrag abschließen. Bitte beachten Sie hierzu das Merkblatt mit Informationen zu Kosten für Anbieter/-innen von Wohnraum für Geflüchtete aus der Ukraine (117 KB). Ergänzend gibt es das Merkblatt des Jobcenters Ludwigsburg, in welchem unter anderem die derzeit geltenden Mietobergrenzen aufgelistet sind.

Für eine Unterbringung durch die Stadt Ludwigsburg in unseren Anschlussunterkünften wenden Sie sich an unsere Anlaufstelle Service-Ukraine. Dieses befindet sich in Raum 25 in der Wilhelmstraße 9, 71638 Ludwigsburg.

Hinweis: Wird kurzfristig am Wochenende eine Unterkunft benötigt, hilft die Polizei Ludwigsburg unter Telefon 07141 185353 weiter.

Unterkünfte des Landes

Können Geflüchtete nicht privat oder in einer Anschlussunterkunft unterkommen, bitten wir darum, sich an die nächste Landeserstaufnahmeeinrichtung (LEA) zu wenden.
Diese sind durchgängig geöffnet und befinden sich in Baden-Württemberg an folgenden Standorten:

  • Karlsruhe (Durlacher Allee 100, 76137 Karlsruhe)
  • Sigmaringen (Binger Straße 28, 72488 Sigmaringen)
  • Freiburg (Müllheimer Straße 7, 79115 Freiburg)
  • Ellwangen (Georg-Elser-Straße 2, 73479 Ellwangen)

Es handelt sich hierbei um eine erste kurzzeitige Unterbringung. Von der Landeserstaufnahmeeinrichtung werden die Geflüchteten auf Unterkünfte in ganz Baden-Württemberg verteilt.

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