Beim Gassi gehen mit dem Hund ist Rücksicht gefragt

Wer einen Hund besitzt, muss von März bis Juli besonders auf diesen aufpassen. Warum das so ist und was es außerdem zu beachten gilt, wenn die Vierbeiner draußen unterwegs sind.

Frau mit angeleintem Hund auf einem Feldweg.
Hunde dürfen die Wege zurzeit nicht verlassen. (Foto: Adobe Stock/Lars Zahner)

Von März bis Juli – während der Schutzzeit des Jungwilds und der Bodenbrüter – ist es weder Mensch noch Hund erlaubt, Waldstücke, Wiesen, Felder und Ackerränder zu betreten. Zudem müssen Hunde im gesamten bebauten Stadtgebiet, auf allen öffentlichen Straßen und Gehwegen sowie in Grün- und Erholungsanlagen, im Bereich von Sport- und Freizeitanlagen und Trimm-Dich-Pfaden an die Leine genommen werden. Auf Kinderspielplätze und Liegewiesen dürfen Hunde nicht mitgenommen werden.

Außerdem sehen sich die Mitarbeitenden der Stadtreinigung regelmäßig mit nicht entsorgtem oder unsachgemäß entsorgtem Hundekot konfrontiert. Deshalb appelliert die Stadt an die Hundebesitzer*innen, die Hinterlassenschaften des Hundes richtig zu entsorgen. Öffentliche Straßen, Gehwege, Grün- und Erholungsanlagen oder fremde Privatgrundstücke sind keine Hundeklos. Gleiches gilt für Wiesen und Felder, besonders dann, wenn diese landwirtschaftlich genutzt werden. Vom Hundekot können erhebliche gesundheitliche Risiken ausgehen, wenn dieser in die Fütterung gelangt. Deshalb ist beim Gassi gehen mit dem Hund dessen Kot unverzüglich zu beseitigen. Die Bewirtschaftung von Äckern darf durch Hunde nicht beeinträchtigt und Pflanzen nicht geschädigt werden.

Entsprechende Regelungen finden sich auch in der städtischen Polizeiverordnung. Es handelt sich demnach um eine Ordnungswidrigkeit, wenn die Hinterlassenschaften des Vierbeiners nicht beseitigt werden. In Ludwigsburg wird das mit einem Verwarnungsgeld von 25 Euro geahndet.

Zur richtigen Entsorgung des Hundekots stellt die Stadt kostenlos Hundekotbeutel zur Verfügung. Die Standorte für Hundetütenspender sind auf der Infokarte der Stadt unter https://gis.ludwigsburg.de abrufbar – hier in der Legende „Info für Hundehalter“ anklicken. Befüllte Hundekotbeutel gehören dann in die speziellen Abfallbehälter („Hundetoiletten“) oder in den Restmüll. (Karin Brühl)

Zum Seitenanfang