Häufige Fragen zur Grundsteuererklärung

Bodenrichtwert in Ludwigsburg, Remseck am Neckar oder Freiberg am Neckar

Was muss ich angeben?

  • Bodenrichtwert
  • Flurstücksnummer
  • Grundstücksgröße

Für genauere Fragen wie zum Beispiel zu Eigentumswohnungen oder Miteigentumsanteilen können Sie sich an das Finanamt wenden. Kontaktdaten finden Sie rechts oben im Anschreiben des Finanzamtes.

Ab wann kann beziehungsweise muss ich die Erklärung an das Finanzamt machen? Bis wann muss diese abgegeben werden?

Sie erhalten ein Schreiben des Finanzamtes mit Information zur Grundsteuerreform und mit der Aufforderung, eine Feststellungserklärung abzugeben.

Die Feststellungserklärung muss elektronisch über "ELSTER" eingereicht werden, dies ist ab dem 01.07.2022 möglich. Die Abgabefrist für die Feststellungserklärung endet am 31.10. 2022.

Für die Feststellungserklärung benötigen Sie die Bodenrichtwerte zum 01.01.2022. Diese liegen ab dem 01.07.2022 vor. Sie können Ihre Feststellungserklärung deshalb frühestens am 01.07.2022 machen und beim Finanzamt einreichen.

Ab dem ersten Juli können Sie die Bodenrichtwerte und weitere notwendige Daten online im landesweiten Portal BORIS BW abrufen. Bodenrichtwerte können Sie auch in unserer Bodenrichtwertkarte einsehen.

Woher bekomme ich den Bodenrichtwert für mein Grundstück in Ludwigsburg, Remseck oder Freiberg?

Sie brauchen den Bodenrichtwert zum 01.01.2022 beziehungsweise zum Stichtag 31.12.2021 (beides ist dasselbe). Diese Bodenrichtwerte sind ab dem 01.07.2022 im Internet über die Infokarte des Stadt Ludwigsburg oder über BORIS BW abrufbar:

Telefonisch können die Bodenrichtwerte bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses Ludwigsburg und Umgebung
07141 910-4620 erfragt werden.

Wie erhalte ich Bodenrichtwerte von anderen Städten?

Über den Bodenrichtwert in anderen Städten informiert der jeweils zuständige Gutachterausschuss. 

Ein Verzeichnis der Gutachterausschüsse finden Sie auf dem BORIS BW Portal.
(Sie müssen auf der Seiten nach unten scrollen, dort finden Sie einen Link auf das Verzeichnis.)

Wo finde ich die Flurstücknummer?

Entweder auf der Infokarte der Stadt Ludwigsburg oder auf dem Portal des Landes BORIS BW.

Wo finde ich die Grundstücksgröße?

Auf dem Portal des Landes „BORIS BW“:
Auf der Infokarte der Stadt Ludwigsburg ist die Grundstücksgröße aus Datenschutzgründen nicht abrufbar.
https://www.gutachterausschuesse-bw.de/borisbw/?lang=de

Wo bekomme ich die Grundbuchnummer her?

Die Grundbuchnummer ist keine Pflichtangabe und wird nicht benötigt.

Ich habe weniger oder mehr Grundstücke als im Informationsschreiben des Finanzamts beschrieben, was soll ich tun?

Bitte wenden Sie sich an das Finanzamt. Die Kontaktdaten finden Sie rechts oben auf dem Informationsschreiben.

Mein Grundstück ist nicht so viel wert, was soll ich tun?

Bitte wenden Sie sich an das Finanzamt oder an den Gutachterausschuss.

Die Kontaktdaten des Finanzamtes finden Sie rechts oben auf dem Informationsschreiben. Der Gutachterausschuss ist unter Telefon 07141 910-4620 und 910-4623 erreichbar. Bis zum 05.07.22 steht zusätzlich noch die Nummer 07141 910-2256 zur Verfügung.

Auf dem Grundstück ist ein Bauverbot, was soll ich tun?

Bitte wenden Sie sich an das Finanzamt oder an den Gutachterausschuss.

Die Kontaktdaten des Finanzamtes finden Sie rechts oben auf dem Informationsschreiben. Der Gutachterausschuss ist unter Telefon 07141 910-4620 und 910-4623 erreichbar. Bis zum 05.07.22 steht zusätzlich noch die Nummer 07141 910-2256 zur Verfügung.

Das Grundstück ist so groß, es ist aber nicht alles Bauland, was soll ich tun?

Bitte wenden Sie sich an das Finanzamt oder an den Gutachterausschuss.

Die Kontaktdaten des Finanzamtes finden Sie rechts oben auf dem Informationsschreiben. Der Gutachterausschuss ist unter Telefon 07141 910-4620 und 910-4623 erreichbar. Bis zum 05.07.22 steht zusätzlich noch die Nummer 07141 910-2256 zur Verfügung.

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