Tag der Organspende am 6. Juni
Stadt, Landratsamt und Betroffene laden zum Mitmachen ein
Anlässlich des Tags der Organspende unter dem Motto „Richtig. Wichtig. Lebenswichtig.“ laden die Stadt Ludwigsburg und das Landratsamt Ludwigsburg Bürgerinnen und Bürger am 6. Juni von 10 bis 12.30 Uhr zu einer gemeinsamen Mitmach-Aktion auf den Marktplatz ein. Interessierte können sich dort rund um das Thema Organspende informieren, am Glücksrad Fragen beantworten und Preise gewinnen und zur sogenannten Widerspruchslösung abstimmen.
Mit der Aktion möchten Stadt und Landratsamt den Austausch über Organspende fördern und auf die Bedeutung einer persönlichen Entscheidung aufmerksam machen. Vor Ort stehen Experten und Expertinnen sowie Transplantierte für Gespräche und Fragen zur Verfügung. Zudem gibt es Informationsmaterialien zur aktuellen Diskussion rund um die Widerspruchslösung.
Bürgermeister Sebastian Mannl unterstützt die Aktion und wird ebenfalls vor Ort sein. „Organspende ist ein Thema, das uns alle betreffen kann. Deshalb ist es wichtig, dass wir offen darüber sprechen und Menschen die Möglichkeit geben, sich gut informiert eine eigene Meinung zu bilden. Der Aktionstag schafft dafür einen unkomplizierten Rahmen mitten in der Stadt“, so Bürgermeister Mannl.
Dr. Uschi Traub vom Landratsamt Ludwigsburg begleitet die Aktion fachlich: „Täglich sterben zwei bis drei Personen auf der Warteliste, weil kein passendes Organ gefunden wird. Die Widerspruchslösung ist ein Baustein, um den über 8.000 Wartepatienten zu helfen, zusammen mit Regelungen in den Krankenhäusern und einer Kultur der Organspende.“
Am Aktionsstand werden die Unterschiede zwischen Entscheidungs- und Widerspruchslösung anschaulich erklärt. Während bei der bisherigen Entscheidungslösung eine ausdrückliche Zustimmung zur Organspende erforderlich ist, gilt bei der Widerspruchslösung die Organspende grundsätzlich als möglich, sofern kein Widerspruch vorliegt.
Alle Interessierten sind herzlich eingeladen, vorbeizukommen, Fragen zu stellen und sich am Austausch zu beteiligen.
Die aktuelle Gesetzeslage in Deutschland zur Organspende ist wie folgt: Eine Organ- und Gewebeentnahme darf in Deutschland weiterhin nur nach vorheriger Zustimmung der verstorbenen Person oder ihrer Angehörigen erfolgen. Mit diesem Gesetz soll aber die Umsetzung des Patientenwillens gestärkt werden. So gibt es beispielsweise seit 2024 ein bundesweites Register für Erklärungen zur Organ- und Gewebespende geben. Weitere Infos dazu gibt es auf www.organspende-info.de.