Verkehrsbericht gültig ab Montag, 27. Juli
August-Bebel-Straße/Calwer Straße
Wegen Erneuerung der Eisenbahnüberführung kommt es im aktuellen Bauabschnitt bis voraussichtlich 17. August zu folgenden Beeinträchtigungen: In der August-Bebel-Straße ist für den Straßenverkehr im Bereich der Eisenbahnüberführung eine Einbahnstraße stadteinwärts eingerichtet. Die Calwer Straße ist nur als Einbahnstraße von der August-Bebel-Straße aus befahrbar.
Bidembachstraße
In der Bidembachstraße besteht vor dem Kreuzungsbereich zur Neckarweihinger Straße eine Vollsperrung für den Fahrverkehr (Baukran für Neubau) bis voraussichtlich Ende Oktober.
Fuchshofstraße/Amberweg/An der alten Gärtnerei
Bis voraussichtlich Mitte Oktober 2029 kommt es hier zu Einschränkungen (Baucontainer Erdbau und Hochbau) wie folgt: Der nördliche Verbindungsweg zwischen der Straße An der alten Gärtnerei und dem Amberweg ist vollständig gesperrt. Der Amberweg ist im Abschnitt zwischen Alter Oßweiler Weg und Fuchshofstraße ebenfalls für alle Verkehrsteilnehmenden gesperrt. In der Fuchshofstraße ist der Gehweg zwischen der Straße An der alten Gärtnerei und dem Amberweg gesperrt, es erfolgt eine Umleitung über den gegenüberliegenden Gehweg.
Gneisenaustraße
Im Bereich Gneisenaustraße 7 besteht bis voraussichtlich 21. Oktober eine Vollsperrung (Kranstellung).
Hanseatenstraße
Auf Höhe der Hanseatenstraße 7 besteht eine Vollsperrung für den Fahrverkehr (Abtrennung Gasanschluss) bis voraussichtlich 27. Juli.
Ingersheimer Straße
Auf Höhe der Ingersheimer Straße 10 besteht bis voraussichtlich 7. August eine Vollsperrung für den Fahrverkehr (Fernwärmeausbau).
Kugelberg
Im Bereich der Straße Kugelberg bestehen wegen einer Wanderbaustelle (Glasfaserausbau) bis voraussichtlich Ende Juli Einschränkungen wie folgt: Die Straße ist je nach Bauabschnitt vollständig für den Fahrzeugverkehr gesperrt oder nur eingeschränkt befahrbar. Umleitungen sind vor Ort ausgewiesen.
Ludwigsburger Straße
Bis voraussichtlich 3. August ist die Ludwigsburger Straße zwischen den Hausnummer 2 bis 98 eingeschränkt befahrbar und der Gehweg gesperrt (Verlegung Stammkabel Strom).
Saarstraße
Die Saarstraße ist im Bereich der Hausnummern 3 bis 10 bis voraussichtlich 4. September vollständig für den Fahrverkehr gesperrt (Tiefbauarbeiten Fernwärmeleitung/Gas/Wasser).
Schillerplatz
Im Bereich Schillerplatz 6 ist die Straße spurweise und der Gehweg komplett gesperrt bis voraussichtlich Ende Januar 2027 (Umgestaltung Schillerplatz).
Schillerplatz/Schillerstraße
Im Rahmen von Bauarbeiten in mehreren Abschnitten (Neubau Fernwärmeleitung und Erneuerung von Gas- und Wasserleitungen) besteht im Bereich der Schillerstraße 3 bis 8 eine Vollsperrung für den Kfz-Verkehr vom 21. Mai bis voraussichtlich 21. August.
Schorndorfer Straße/Harteneckstraße/Jägerhofallee
Bis voraussichtlich 12. August bestehen folgende Einschränkungen (Fernwärme-Ausbau): In der Schorndorfer Straße bestehen halbseitige Sperrungen für den Fahrverkehr, der Gehweg ist gesperrt. Die Harteneckstraße ist einseitig für den Verkehr gesperrt. Die Jägerhofallee ist zwischen der Schorndorfer Straße und Fuchshofstraße für den Verkehr gesperrt. Es erfolgt eine Umleitung über: Schorndorfer Straße - Neckarstraße – Harteneckstraße.
Sternkreuzung (Schorndorfer Straße, Wilhelmstraße, Schlossstraße, Stuttgarter Straße)
Wegen der Umgestaltung der Sternkreuzung kommt es in der Schorndorfer Straße, der Schlossstraße sowie der Wilhelmstraße zu Verkehrseinschränkungen. Die genannten Straßen sind nur eingeschränkt befahrbar. Von Stuttgart kommend ist die Zufahrt zur Innenstadt über die B 27 gesperrt. Eine entsprechende Umleitungsstrecke ist eingerichtet und ausgeschildert. Auch aus der Innenstadt in Fahrtrichtung Stuttgart ist die B 27 derzeit nicht befahrbar. Der Verkehr wird über eine ausgewiesene Umleitungsstrecke geführt (Stuttgarter Straße - Friedrichstraße – Oststraße – Schorndorfer Straße) bis voraussichtlich 24. Juli. Die Gesamtmaßnahme dauert voraussichtlich bis Herbst 2026.
Wilhelm-Fein-Straße
Hier besteht eine Vollsperrung der Straße bis voraussichtlich Ende Februar 2028 (Rückbau/Neubau Gebäude).
Mülleimer sind an einem gut anfahrbaren Platz bereitzustellen.