Logo Zensus

Zensus 2022

Im Jahr 2022 findet in Deutschland wieder ein Zensus statt. Durch diese „Bestandsaufnahme“ wird ermittelt, wie viele Menschen in Deutschland leben, wie sie wohnen und arbeiten.

Die Haushaltsbefragungen für den Zensus erfolgen im Zeitraum vom Mai bis Juli 2022.

Die Städte Ludwigsburg, Bietigheim-Bissingen, Kornwestheim und Remseck am Neckar arbeiten beim Zensus 2022 zusammen und bilden eine gemeinsame Erhebungsstelle.

Was ist der Zensus?

Der Zensus 2022 umfasst eine (registergestützte) bundesweite Zählung der Bevölkerung, sowie der Gebäude und Wohnungen in Deutschland. Die Erhebung wird alle zehn Jahre gemeinsam durch die Statistischen Ämter des Bundes und der Länder durchgeführt.
Der Zensus findet in allen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union statt und wurde aufgrund der Corona-Pandemie von 2021 in das Jahr 2022 verschoben.

Ziel dieser statistischen Erhebung ist es, Basisdaten zur Bevölkerung, Erwerbstätigkeit und
Wohnsituation zu gewinnen, auf denen politische, wirtschaftliche und gesellschaftliche Planungen bei Bund, Ländern und Gemeinden aufbauen und Entscheidungen beruhen. In Deutschland ist der Zensus 2022 eine registergestützte Bevölkerungszählung, die durch eine Stichprobe ergänzt und mit einer Gebäude‐ und Wohnungszählung kombiniert wird. Daher werden in erster Linie hierfür Daten aus Verwaltungsregistern genutzt, sodass die Mehrheit der Bevölkerung keine Auskunft leisten muss.

Wer wird befragt?

Der Zensus 2022 stützt sich auf bestehende Verwaltungsregister. Grundlage für die Bevölkerungszählung ist beispielsweise das jeweilige Melderegister der Kommune.

Beim registergestützten Zensus werden weniger als zehn Prozent der Bevölkerung in einem kurzen Interview durch Erhebungsbeauftragte befragt. Für die ausgewählten Haushalte besteht dabei gesetzliche Auskunftspflicht (§ 23 ff. Zensusgesetz (ZensG 2022)). Eine weitere Befragung betrifft Wohnheime (z. B. Studierenden- oder Arbeiterwohnheime): hier werden alle Bürgerinnen und Bürger befragt. In Gemeinschaftsunterkünften, wie Pflegeheimen oder Krankenhäusern, ist die Einrichtungsleitung stellvertretend auskunftspflichtig.

Für die Zählung der Gebäude- und Wohnungen werden alle Eigentümerinnen und Eigentümer, bzw. die Verwaltungen befragt.

Datenschutz

Die Zensus Erhebungsstelle ist räumlich, organisatorisch und personell von anderen Verwaltungsstellen getrennt, um ein höchstes Maß an Datenschutz zu gewährleisten. Die Mitarbeitenden der Erhebungsstelle und die Interviewer, die die Befragungen vor Ort durchführen, verpflichten sich vor Aufnahme Ihrer Tätigkeit zur Wahrung des Daten- und Statistikgeheimnisses. Die abgegebene Verpflichtung ist auch nach dem Ende der Tätigkeit bei der Erhebungsstelle bindend.

Die bei den Befragungen gewonnenen Daten werden stets unter Verschluss gehalten. Sie dürfen nicht an weitere staatliche oder nicht-staatliche Stellen weitergegeben werden und auch nicht von der Erhebungsstelle für eigene Zwecke ausgewertet oder verarbeitet werden.

Kontakt

Zum Seitenanfang