Sondernutzungssatzung Innenstadt

positives Beispiel von Bepflanzung vor einem Geschäft
Fahnenwerbung auf der Schlossstraße
Außengastronomie  auf dem Marktplatz
Post Cantz Werbeschild

Inhalt der Satzung

Die Konkurrenz der Städte – insbesondere die der Innenstädte – zeigt sich in den letzten Jahren auch in den Aspekten Aufenthaltsqualität, Ansehnlichkeit und der gestalterischen Qualität.

In den letzten Jahren sind die Innenstädte zunehmend für die verschiedensten Arten von Sondernutzungen von höchstem, vor allem auch wirtschaftlichem Interesse, geworden und dadurch sowohl qualitativ als auch quantitativ unter Druck geraten.

Ziel der Sondernutzungssatzung ist, einen Interessensausgleich zwischen den begründeten Bedürfnissen des Einzelhandels / der Gastronomie nach einer besseren Präsenz in der Innenstadt und der Sicherung einer adäquaten Erscheinung des Stadtraums zu schaffen.

Die formulierten, nachprüfbaren Bewertungskriterien ermöglichen der Stadtverwaltung eine einheitliche Beurteilung aller genehmigungspflichtigen Maßnahmen.

Die Stadt Ludwigsburg hat im Gemeinderat am 25.11.2009 die Gestaltungsrichtlinien zur Sondernutzungssatzung beschlossen. Um die qualitative Aufwertung des öffentlichen Raumes langfristig zu gewährleisten, wurde eine Fortschreibung der Gestaltungsrichtlinien erforderlich.

Die neue Fortschreibung der Sondernutzungssatzung mit den Gestaltungsrichtlinien der Innenstadt wurde im Gemeinderat am 19.10.2022 beschlossen. Auf Grundlage dieser Fortschreibung soll das schützenswerte Erscheinungsbild der Innenstadt durch eine angemessene (nicht willkürliche) und durchgängige Gestaltung des Stadtraums unter Berücksichtigung der Interessen des Einzelhandels und der Gastronomie weiter vorangetrieben werden.

Wer ist von der Satzung betroffen?

Die Gestaltungsrichtlinien beziehen sich auf den innerstädtischen Kernbereich. Wer den öffentlichen Raum über den Gemeingebrauch hinaus nutzt, in dem er zum Beispiel Warenauslagen oder sonstige Straßenmöblierung aufstellt, benötigt dafür eine Sondernutzungserlaubnis.

Genehmigungsverfahren

Ein Antrag auf Genehmigung wird bei Einzelhandels- /Dienstleistungsbetrieben sowie Außengastronomiebetrieben erforderlich. Der Antrag ist beim Fachbereich Sicherheit und Ordnung zu stellen.

Folgende Unterlagen sind hierzu erforderlich:
  • Lageplan mit beantragter Sondernutzungsfläche
  • Auflistung vorgesehener Gestaltungselemente
  • Gegebenenfalls Fotos und Zeichnungen der Elemente

Im Rahmen einer verwaltungsintern Abstimmung zwischen dem Fachbereich Sicherheit und Ordnung, dem Bereich Wirtschaftsförderung des Referats für nachhaltige Stadtentwicklung, dem Bürgerbüro Bauen, dem Fachbereich Stadtplanung und Geoinformation sowie bei Bedarf dem Fachbereich Tiefbau und Grünflächen wird über die Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis entschieden.

Die Genehmigung wird durch den Fachbereich Sicherheit und Ordnung erteilt.

Darüber hinaus unterstützt die Stadtverwaltung den Einzelhandel sowie die Außengastronomie durch Beratungsgespräche.

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