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Dienstleistungen

Reisegewerbekarte beantragen

Wenn Sie ein Reisegewerbe betreiben möchten, benötigen Sie in den meisten Fällen eine Reisegewerbekarte. Diese können Sie befristet oder unbefristet erhalten.

Zuständige Stelle

Befindet sich der Wohnsitz des Antragsstellers oder bei einer juristischen Person der Betriebssitz des Unternehmens in Ludwigsburg, ist das Gewerbeamt der Stadt Ludwigsburg zuständig.

Leistungsdetails

Voraussetzungen

Eine Reisegewerbekarte benötigen Sie üblicherweise, wenn Sie

  • gewerbsmäßig,
  • ohne vorhergehende Bestellung und
  • außerhalb Ihrer gewerblichen Niederlassung oder ohne eine solche zu haben:
  • Waren anbieten oder ankaufen oder Kundschaft aufsuchen, um deren Bestellungen entgegenzunehmen (zum Beispiel Händlerinnen und Händler auf Märkten, Betreiberinnen und Betreiber von mobilen Imbisswagen) oder
  • Leistungen anbieten oder Kundschaft aufsuchen, um Bestellungen auf Leistungen entgegenzunehmen oder
  • unterhaltende Tätigkeiten als Schaustellerin oder Schausteller oder nach Schaustellerart ausüben.

Verfahrensablauf

Zur Beantragung der Erlaubnis müssen alle erforderlichen Unterlagen vorgelegt werden. Diese können auch per Mail übersandt werden. Zur Überprüfung der Zuverlässigkeit können weitere Dokumente angefordert werden.

Fristen

Es müssen alle Unterlagen vollständig vorliegen, damit der Antrag bearbeitet werden kann.

Erforderliche Unterlagen

Bei juristischen Personen (GmbH, Unternehmensgesellschaften, AG, eingetragene Genossenschaften) müssen Sie das Antragsformular lediglich für die juristische Person selbst ausfüllen. Alle personenbezogenen Unterlagen müssen Sie für alle zur Geschäftsführung berechtigten natürlichen Personen einreichen (z. B. Personalpapiere). Für die juristische Person benötigen Sie außerdem einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister.

Personengesellschaften (GbR, KG, OHG, PartG, GmbH Co. KG) sind als solche nicht erlaubnisfähig. Daher benötigen jeder geschäftsführende Gesellschafter und jede geschäftsführende Gesellschafterin die Erlaubnis. Für jede dieser Personen müssen Sie ein ausgefülltes Antragsformular und sämtliche persönliche Unterlagen einreichen.

Merkblatt erforderliche Unterlagen für natürliche Personen (pdf-Datei)

Merkblatt erforderliche Unterlagen für juristische Personen (pdf-Datei)

Kosten

Die Höhe der Gebühren richtet sich nach der einschlägigen Gebührensatzung der Stadt Ludwigsburg.

Bearbeitungsdauer

vier bis sechs Wochen

Hinweise

Bei Fragen können Sie gerne Kontakt zu uns aufnehmen.

Freigabevermerk

Stadt Ludwigsburg, Fachbereich Sicherheit- und Ordnung

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