Jetzt im Februar noch Hecken schneiden
Am 1. März beginnt Schutzperiode für Bäume und Sträucher
Der 1. März ist der meteorologische Frühlingsanfang und laut Naturschutzgesetz der Beginn der Schutzperiode für Bäume, Sträucher und Röhrichtbestände. Diese Schonzeit endet erst Ende September. Diejenigen, die ihre Hecken oder auch Bäume in größerem Umfang schneiden wollen oder müssen, sollten dies also noch bis Ende Februar tun. Schonende Form- und Pflegeschnitte fallen nicht unter die naturschutzrechtliche zeitliche Einschränkung.
Pflanzen zurückschneiden ist auch wegen der Verkehrssicherungspflicht wichtig. Der städtische Fachbereich Sicherheit und Ordnung weist darauf hin, dass Grundstückseigentümer allzu üppig wuchernden Bäumen und Sträuchern zu Leibe rücken müssen, vor allem wenn das Grünzeug in Gehwege, Feldwege und Straßen hineinragt. Es muss bis an die Grundstücksgrenze zurückgeschnitten werden.
Wenn Bäume und Sträucher in vollem Laub stehen, verdecken sie oft Verkehrszeichen und Ampeln – eine Gefahr für alle Verkehrsteilnehmenden. Bei Grundstücken außerhalb der Ortschaft sind in der Regel die Landwirte die Leidtragenden. Mit ihren großen Fahrzeugen kommen sie oft kaum durch. Wenn sie Hecken und Gehölzen ausweichen müssen, werden meist Nachbargrundstücke beschädigt.
Davon abgesehen können sich Fußgänger*innen an herabhängenden oder überstehenden Ästen und Zweigen verletzen oder ihre Kleidung zerreißen oder beschmutzen. Über Gehwegen müssen deshalb 2,50 Meter und über Fahrbahnen und Feldwegen mindestens 4,50 Meter von Ästen freigehalten werden. Wer seine Gehölze nicht pflegt, muss eventuell für Schäden haften, die anderen entstehen. Die Haftpflichtversicherungen zahlen nicht, wenn Schäden durch grob fahrlässiges Verhalten entstanden sind.
Privathaushalte aus dem Landkreis Ludwigsburg können ihr Schnittgut kostenlos am Häckselplatz „Aldinger Weg“ in Oßweil abliefern. Er hat dienstags bis freitags von 14 bis 17 Uhr sowie am Samstag von 10 bis 17 Uhr geöffnet.