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Gesplittete Abwassergebühr

Begriffe

Abwasser

Abwasser ist durch Gebrauch verändertes abfließendes Wasser. Jedes in die Kanalisation gelangende Wasser ist ebenfalls Abwasser. Abwasser ist der Oberbegriff für Schmutz- und Niederschlagswasser.

Brauchwasser

Brauchwasser ist Niederschlagswasser, das in Zisternen gesammelt und im Haushalt zu einem gewissen Zweck, zum Beispiel als Toilettenspülwasser, genutzt wird.

Niederschlagswasser

Als Niederschlagswasser bezeichnet man Niederschlag, der nicht im Boden versickert ist, sondern von den Bodenoberflächen oder von Gebäudeaußenflächen in das Entwässerungssystem gelangt. (z. B. aus Dachrinnen, Entwässerungsrinnen)

Schmutzwasser

Schmutzwasser ist Wasser, das durch Gebrauch verändert wurde und in ein Entwässerungssystem eingeleitet wird. Schmutzwasser entsteht in Toiletten, Sanitärbereichen oder Produktionsbereichen.

Abwasserbeseitigung und Gebühren

Für die Abwasserbeseitigung fallen Kosten an. Sie entstehen durch die Sammlung, den Transport und die Reinigung von Schmutz- und von Niederschlagswasser. Die Kosten setzen sich aus den Kosten für die Herstellung, Wartung und Instandhaltung des öffentlichen Kanalnetzes, der zugehörigen Becken - zur Behandlung und zur Rückhaltung - sowie der Kläranlagen zusammen.

Um die Kosten der öffentlichen Abwasser-Entsorgung zu decken werden sogenannte Abwassergebühren erhoben.

Die Kosten für die Beseitigung des Schmutzwassers, unterscheiden sich von denen für die Beseitigung des Niederschlagswassers. Die beiden Gebührenanteile - Schmutzwassergebühr und Niederschlagswassergebühr - decken dabei die Gesamtkosten der Abwasserbeseitigung.

Gebühr für Schmutzwasser

Grundlage des Schmutzwassergebührenanteils ist die bezogene Frischwassermenge. Wird Niederschlagswasser als Brauchwasser im Haushalt verwendet (Toilettenspülung o. ä.), so fällt hierfür ebenfalls die Schmutzwassergebühr an. Hierzu ist, auf eigene Kosten, eine geeignete Messeinrichtung (Wasserzähler) anzubringen und zu unterhalten. Wird bei einer Nutzung von Niederschlagswasser als Brauchwasser auf eine solche Messeinrichtung verzichtet, so wird der Gebührenermittlung eine pauschale Schmutzwassermenge von 13 m³ je Jahr und Person zugrunde gelegt.

Sollte die bezogene Frischwassermenge größer sein, als die tatsächlich eingeleitete Schmutzwassermenge, beispielsweise bei umfangreichen Bewässerungsmaßnahmen mit Frischwasser, so können auf Antrag Absetzungen von der Schmutzwassergebühr erfolgen.

Gebühr für Niederschlagswasser

Den Maßstab für die Niederschlagswassergebühr bildet die Summe der überbauten und darüber hinaus befestigten Flächen auf dem Grundstück (= „versiegelte“ Flächen), von denen Niederschlagswasser in das öffentliche Kanalnetz eingeleitet wird. Die Einleitung kann entweder unmittelbar auf dem Grundstück oder mittelbar, zum Beispiel als Niederschlagswasser, das vom Grundstück in die Straßenentwässerung abfließt, erfolgen.

Gebührensätze der Stadt Ludwigsburg

Abwassergebühren ab 01.01.2021 gemäß Abwassersatzung (AbwS) vom 17.10.2018

Niederschlagswasser-Gebühr 0,32 Euro pro Jahr je Quadratmeter gebührenrelevante Fläche
Schmutzwasser-Gebühr gemäß §40 (1) AbwS *) 1,19 Euro je Kubikmeter Schmutzwasser

*) bitte beachten: gesonderte Gebührensätze bei Bringsystemen (Kleinkläranlagen, Gruben etc.)

Versiegelte Grundstücksflächen

Versiegelung nennt man die ganz oder teilweise wasserundurchlässige Befestigung einer Oberfläche (zum Beispiel Asphalt, Pflaster, Dachfläche).

Versiegelte Grundstücksflächen sind überbaute Flächen wie Dachflächen von Häusern und sonstigen Gebäuden. Auch befestigte Flächen aus einem ganz oder teilweise wasserundurchlässigen Material wie zum Beispiel eine gepflasterte Hoffläche zählen zur versiegelten Fläche. Je größer die Wasserundurchlässigkeit einer Fläche ist, desto mehr Wasser gelangt in den Kanal und desto höher fällt die Gebühr für Niederschlagswasser aus.

Die verschiedenen Versiegelungsarten werden in drei Abstufungen, sogenannten Abflussfaktoren, unterteilt.

Abfluss-Faktoren

Der Abflussfaktor gewichtet die Wasserdurchlässigkeit einer befestigten Fläche. Befestigte Flächen, die kein Wasser mehr durchlassen, wie zum Beispiel Asphalt, werden höher gewichtet, als Flächen, die so beschaffen sind, dass sie noch Wasser versickern lassen, wie zum Beispiel ein Plattenbelag. Man nennt diese Eigenschaft Versickerungsfähigkeit.

Kann durch die Fläche keinerlei Wasser versickern, so ist von einem 100-Prozentigen Abfluss des anfallenden Niederschlagswassers auszugehen. Der Abflussfaktor liegt in diesem Fall bei 1,0.

Kann das Wasser teilweise durch Fugen oder Poren versickern, geht man von einem geringeren Faktor aus, zum Beispiel 0,6.

  • für voll versiegelte Flächen 1,0 (zum Beispiel Ziegel-/Blech-/Glasdach, asphaltierte/betonierte Flächen, fugenlose Beläge)
  • für stark versiegelte Flächen 0,6 (zum Beispiel Beläge ohne feste Verfugung, Porenpflaster, Gründach)
  • für wenig versiegelte Flächen 0,3 (zum Beispiel Kies, Schotter, Rasengittersteine, Schotterrasen)

Für versiegelte Flächen anderer Art gilt der Abflussfaktor der Flächenart, die der betreffenden Versiegelung am nächsten kommt.

So ist beispielsweise bei Flachdächern und geneigten Dächern davon auszugehen, dass 100 Prozent des Niederschlagswassers auch der Kanalisation zufließen. Hier ist der Faktor mit 1,0 angesetzt. Von einem Gründach hingegen gelangt nur ein geringerer Niederschlagsanteil in den Kanal (rund 60 Prozent), so dass hier die Fläche mit dem Faktor 0,6 gewichtet wird.

Erfassung der Flächen anhand von Luftbildern

Reduzierung des Flächenansatzes

Wird das Niederschlagswasser der Dach- und Grundstücksflächen nicht direkt in die öffentliche Kanalisation, sondern über eine Zisterne oder Versickerungsanlage eingeleitet, kann sich der Flächenansatz reduzieren.

Ab einer Mindestgröße von zwei Kubikmetern werden Zisternen und Versickerungsanlagen, die über einen Notüberlauf in die Kanalisation verfügen, mit einem Flächenabzug begünstigt.

Entsiegelung

Als Entsiegelung bezeichnet man Maßnahmen, die helfen, eine versiegelte Fläche für Wasser durchlässiger zu machen. Durch die Entsiegelung gelangt dann künftig weniger Niederschlagswasser in die Kanalisation.

Notüberlauf

Der Notüberlauf ist eine Überlaufmöglichkeit in die Kanalisation. Ist das Volumen einer Rückhalteanlage augeschöpft, fließt das Wasser über den Notüberlauf der Kanalisation zu.

(Regen-)Rückhaltung

Hemmung oder Verzögerung des Abflusses von Wasser in die Kanalisation durch entsprechende Maßnahmen oder Anlagen wie zum Beispiel Zisternen.

Versickerungsanlage

Eine Versickerungsanlage bringt Niederschlagswasser in den Untergrund - ohne landwirtschaftliche Nutzung - ein. Beispiele für Versickerungsanlagen: Mulde, Mulden-Rigolen-Element/-System. Wichtig ist hierbei eine Versickerung über die belebte Bodenzone (tiefer 30 cm Oberboden mit Bewuchs).

Versiegelung

Versiegelung nennt man die ganz oder teilweise wasserundurchlässige Befestigung einer Oberfläche (z. B. Asphalt, Pflaster, Dachfläche)

Zisterne

Eine Zisterne ist ein dauerhaft installiert und betriebener Wasserspeicher mit dem Nierschlagswasser gesammelt und zur Verwendung gespeichert wird. 

  • Bei Zisternen erfolgt grundsätzlich ein Flächenabzug von 5 Quadratmetern je Kubikmeter Zisternenvolumen, maximal jedoch 100 Prozent der angeschlossenen Fläche.
  • Bei Zisternen speziell mit Brauchwassernutzung im Haushalt, erfolgt ein Flächenabzug von 15 Quadratmetern je Kubikmeter Zisternenvolumen, maximal 100 Prozent der angeschlossenen Fläche.
  • Bei Versickerungsanlagen erfolgt ein Flächenabzug von 15 Quadratmetern je Kubikmeter Anlagenvolumen, maximal 100 Prozent der angeschlossenen Fläche.

Flächen, die an Zisternen oder Versickerungsanlagen ohne Notüberlauf in die öffentliche Kanalisation angeschlossen sind, bleiben bei der Niederschlagswassergebühr unberücksichtigt. Voraussetzung ist, dass das Überlaufwasser auf dem Grundstück schadlos versickern kann.

Die Gebühr für Niederschlagswasser eines Grundstücks kann daher durch geeignete Entsiegelungs-, Regenrückhalte- oder Versickerungsmaßnahmen gesenkt werden. Tipps und Anregungen hierzu können bei der Stadtentwässerung Ludwigsburg (SEL) eingeholt werden.

Selbstauskunft

Grundlage für die Niederschlagswassergebühr war die Ermittlung der versiegelten Grundstücksflächen anhand von Luftbildauswertungen

Um herauszufinden ob die Flächenansätze richtig ermittelt wurden, führte die Stadtentwässerung Ludwigsburg im Juli 2011 ein sogenanntes Selbstauskunftsverfahren durch. Dazu wurde auf Basis der Luftbild-Flächenauswertung für jedes erfasste Grundstück ein zweiteiliger Erhebungsbogen erstellt. Dieser Erhebungsbogen bestand aus einem Kartenteil und einer tabellarischen Zusammenfassung. Anhand des Bogens konnten die Grundstückseigentümer die ermittelten Flächenansätze überprüfen und gegebenenfalls korrigieren. Außerdem konnten sie Angaben zu Versickerung, Sammlung und/oder Nutzung von Niederschlagswasser machen.

Korrekturbeispiele

Formulare

Änderungen am Grundstück wie Neubau, Umbau, Ver- und Entsiegelung oder andere Eigentumsverhältnisse müssen gemeldet werden. 

Kontakt

Stadtentwässerung Ludwigsburg (SEL)
Mathildenstraße 29/1
71638 Ludwigsburg
Telefon (0 71 41) 9 10 28 09, (0 71 41) 9 10 29 96
Fax (0 71 41) 9 10 22 30

Falls Sie eine persönliche Beratung wünschen, vereinbaren Sie bitte einen Termin mit uns.

Telefon 07141 910-3228 oder 07141 910-2631

Weitere Informationen

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