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Dienstleistungen

Eheschließung bei deutscher Staatsangehörigkeit

Grundsätzliche Informationen über die Voraussetzungen, unter denen eine Ehe geschlossen werden kann, finden Sie unter "Anmeldung der Eheschließung – Allgemeines".

Onlineantrag und Formulare

Zuständige Stelle

Zuständig ist das Standesamt der Gemeinde, in dessen Bezirk einer der Eheschließenden seinen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.

Vereinbaren Sie zur Anmeldung Ihrer Eheschließung unbedingt einen Termin mit dem Standesamt.

Leistungsdetails

Voraussetzungen

Sie möchten eine Ehe eingehen.

Verfahrensablauf

Die beabsichtige Eheschließung wird in der Regel von den beiden Eheschließenden persönlich angemeldet. Ist einer verhindert, kann der andere Eheschließende die Eheschließung allein anmelden. Dazu muss dieser schriftlich bevollmächtigt werden.

Sind beide Eheschließenden aus wichtigen Gründen verhindert, können sie

  • die Eheschließung schriftlich anmelden oder
  • einen Dritten schriftlich dazu bevollmächtigen.

Die schriftliche Anmeldung beziehungsweise die Vollmacht muss von beiden Eheschließenden unterschrieben sein.

Stellt das Standesamt kein Ehehindernis fest, teilt es den Eheschließenden mit, dass die Eheschließung vorgenommen werden kann. Diese Mitteilung ist sechs Monate gültig.

Die Ehe kann vor jedem Standesamt in Deutschland geschlossen werden. Soll die Ehe nicht in dem Standesamt geschlossen werden, bei dem sie angemeldet ist, übersendet das Standesamt, das die Anmeldung entgegengenommen hat, die vollständigen Anmeldeunterlagen mit dem Ergebnis der Prüfung an das Standesamt, bei dem die Ehe geschlossen werden soll.

Erforderliche Unterlagen

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Aufenthaltsbescheinigung der Meldebehörde (nicht älter als vier Wochen)
    Falls Sie in Ludwigsburg wohnen und dort Ihre Ehe anmelden, besorgt das Standesamt für Sie die Aufenthaltsbescheinigung.
  • beglaubigter Ausdruck mit Hinweisen aus dem Geburtenregister. Der Ausdruck darf nicht älter als sechs Monate sein.

Hinweis: Das Standesamt kann weitere Unterlagen nachfordern (z. B. Einbürgerungsurkunde).

Der beglaubigte Ausdruck aus dem Geburtenregister enthält außer den Angaben zur Geburt (einschließlich Geburtszeit und Angaben zu den Eltern) auch spätere Änderungen wie etwa durch Adoption oder Namensänderung. Hinweise werden nur auf Verlangen aufgenommen.

Freigabevermerk

Stadt Ludwigsburg

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