Seiteninhalt

Dienstleistungen

Gewerbesteuerhebesatz

Die Gewerbesteuer wird durch den Gewerbesteuerbescheid aufgrund des Gewerbesteuer-Messbescheids des Finanzamtes festgesetzt.

Leistungsdetails

Voraussetzungen

-

Verfahrensablauf

Der Messbescheid ist somit Besteuerungsgrundlage für den Gewerbesteuerbescheid. Einwendungen gegen den Messbescheid (Besteuerungsgrundlage) sind beim Finanzamt vorzubringen.

Steuerpflichtig ist der Unternehmer. Bei Kapitalgesellschaften (AG, GmbH) ist die Gesellschaft steuerpflichtig. Der Gewerbesteuersatz beträgt 395 v.H..

Ab dem 01.01.2024 gilt wieder der Hebesatz von 385 v.H..

Erforderliche Unterlagen

-

Freigabevermerk

Stadt Ludwigsburg 02.01.2013

Zum Seitenanfang