Meldebescheinigung beantragen
Mit der Meldebescheinigung können Sie gegenüber Dritten nachweisen, in einer aktuellen Wohnung gemeldet zu sein. Es gibt verschiedene Behörden oder Anlässe, bei denen Sie eine Meldebescheinigung vorlegen müssen,
beispielsweise für:
- Aufgebot beim Standesamt
- Zulassungsstelle
- Banken
- Rentenversicherer.
Die Meldebescheinigung gibt Auskunft über Ihre im Melderegister gespeicherten Daten wie beispielsweise Familienname, Vornamen, Geburtsdatum, aktuelle Anschriften.
Onlineantrag und Formulare
Zuständige Stelle
die Meldebehörde Ihres Wohnorts
Meldebehörde ist
- die Gemeinde-/Stadtverwaltung Ihres Wohnortes oder
- die Verwaltungsgemeinschaft oder die Gemeinde, die die Aufgaben der Meldebehörde für Ihre Wohnortgemeinde erfüllt.
Leistungsdetails
Voraussetzungen
keine
Verfahrensablauf
Sie müssen die Meldebescheinigung bei der zuständigen Stelle beantragen. Der Antrag ist an keine bestimmte Form gebunden. Sie können ihn daher schriftlich (auch durch Fax), elektronisch, mündlich oder zu Protokoll stellen.
Sie können die Meldebescheinigung kostenlos über unseren Onlineantrag bestellen. Ein Benutzerkonto bei Service-BW.de ist nicht erforderlich.
Bei Fragen steht Ihnen das Bürgerbüro während der Öffnungszeiten persönlich sowie telefonisch zu den Sprechzeiten gerne zur Verfügung.
Fristen
keine
Erforderliche Unterlagen
Die Meldebehörde kann folgende Unterlagen verlangen:
- Wenn Sie den Antrag persönlich stellen: Personalausweis oder Reisepass
- Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen: Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses
- Wenn Sie den Antrag elektronisch über service-bw stellen: Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion und AusweisApp
Nutzen Sie den kostenlosen Onlineantrag: Hierzu benötigen Sie einen Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion und AusweisApp.
Kosten
Die Höhe der Gebühr richtet sich nach der örtlichen Gebührensatzung.
Die elektronische Meldebescheinigung wird unentgeltlich erteilt.
Für Sozialleistungen wie zum Beispiel Rentenversicherung, Kindergeld, Wohngeld ist die Meldebescheinigung kostenfrei.
Die Gebühr für eine Meldebescheinigung beträgt 7 Euro, wenn diese persönlich im Bürgerbüro beantragt wird. Der Onlineantrag ist kostenlos und Sie erhalten die Meldebescheinigung sofort.
Bearbeitungsdauer
Bei persönlicher Vorsprache: in der Regel sofort
Wenn Sie die Meldebescheinigung online beantragen, erhalten Sie diese sofort in elektronischer Form.
Hinweise
Eine elektronische Meldebescheinigung beinhaltet keine Unterschrift und Dienstsiegel.
Rechtsgrundlage
- § 18 Meldebescheinigung
Freigabevermerk
19.05.2026 Innenministerium Baden-Württemberg
Ergänzung durch Stadt Ludwigsburg