Übernachtungssteuer - Steuersatz
Steuerpflichtig sind ab dem 17.2026 entgeltliche Übernachtungen in Beherbergungsbetrieben, wie z.B. Hotels, Ferienwohnungen, Pensionen.
Zu versteuern ist die Anzahl der Übernachtungen je Beherbergungsgast.
Zuständige Stelle
Leistungsdetails
Voraussetzungen
Sie führen einen Beherbergungsbetrieb.
Verfahrensablauf
Steuererklärungen sind vieteljährlich durch die Beherbergungsbetriebe beim Fachbereich Finanzen, Team Steuern einzureichen.
Steuerbefreiungen sind in der Übernachtungssteuersatzung geregelt.
Fristen
Die Satzung zur Übernachtungssteuer tritt zum 01.07.2026 in Kraft.
Erforderliche Unterlagen
Erklärungsvordruck für die Übernachtungssteuer.
Kosten
Die Steuer ist auf 2 Euro pro Übernachtung und Gast festgesetzt.
Hinweise
keine
Rechtsgrundlage
Kommunalabgabengesetz für Baden-Württemberg (KAG) in Verbindung mit der Übernachtungssteuersatzung der Stadt Ludwigsburg.
Freigabevermerk
Stadt Ludwigsburg