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Dienstleistungen

Übernachtungssteuer - Steuersatz

Steuerpflichtig sind ab dem 17.2026 entgeltliche Übernachtungen in Beherbergungsbetrieben, wie z.B. Hotels, Ferienwohnungen, Pensionen.
Zu versteuern ist die Anzahl der Übernachtungen je Beherbergungsgast.

Leistungsdetails

Voraussetzungen

Sie führen einen Beherbergungsbetrieb.

Verfahrensablauf

Steuererklärungen sind vieteljährlich durch die Beherbergungsbetriebe beim Fachbereich Finanzen, Team Steuern einzureichen.

Steuerbefreiungen sind in der Übernachtungssteuersatzung geregelt.

Fristen

Die Satzung zur Übernachtungssteuer tritt zum 01.07.2026 in Kraft.

Erforderliche Unterlagen

Erklärungsvordruck für die Übernachtungssteuer.

Kosten

Die Steuer ist auf 2 Euro pro Übernachtung und Gast festgesetzt.

Hinweise

keine

Rechtsgrundlage

Kommunalabgabengesetz für Baden-Württemberg (KAG) in Verbindung mit der Übernachtungssteuersatzung der Stadt Ludwigsburg.

Freigabevermerk

Stadt Ludwigsburg

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