Seiteninhalt

Dienstleistungen

Vorkaufsrecht der Gemeinde - Negativzeugnis beantragen

Bei Übertragungen von Grundstücken hat die Gemeinde in bestimmten Fällen ein Vorkaufsrecht. Dies besteht beispielsweise bei

  • Grundstücken, für die der Bebauungsplan eine Nutzung für öffentliche Zwecke festlegt und
  • Grundstücken, die in einem förmlich festgelegten Sanierungsgebiet liegen.

Wollen Sie ein Grundstück erwerben, benötigen Sie ein Negativzeugnis, damit das Eigentum im Grundbuch umgeschrieben werden kann. Mit dem Negativzeugnis bestätigt die Gemeinde Ihnen, dass sie

  • kein Vorkaufsrecht für das Grundstück hat oder
  • dieses nicht ausübt.

Onlineantrag und Formulare

Zuständige Stelle

die Gemeinde-/Stadtverwaltung, in deren Bezirk das Grundstück liegt

Leistungsdetails

Voraussetzungen

Mitteilung Kaufvertrag

Verfahrensablauf

Die Verkäufer- oder die Käuferseite muss der Gemeinde den Inhalt des Kaufvertrags mitteilen. In den meisten Fällen übernimmt dies der beurkundende Notar oder die beurkundende Notarin.

Er oder sie beantragt schriftlich die Ausstellung des Negativzeugnisses bei der Gemeinde, in der das Grundstück liegt.

Fristen

keine

Erforderliche Unterlagen

Abschrift Kaufvertrag

Kosten

Die Höhe der Gebühren für die Ausstellung eines Negativzeugnis beträgt gem. der kommunalen Gebührensatzung derzeit 40 Euro.

Bearbeitungsdauer

Die Ausstellung eines Negativzeugnisses dauert in der Regel 1-2 Monate.
Will die Gemeinde ihr Vorkaufsrecht ausüben, muss sie einen entsprechenden Vorkaufsrechtsbescheid – je nach Rechtsgrundlage – innerhalb von zwei bis drei Monaten ab Mitteilung des Kaufvertrags erlassen.

Hinweise

keine

Freigabevermerk

Stadt Ludwigsburg

Zum Seitenanfang