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Dienstleistungen

Wählbarkeitsbescheinigung für die Wahl zum (Ober-)Bürgermeister bzw. Bürgermeisterin

Wer sich in Baden-Württemberg um das Amt des Bürgermeisters oder der Bürgermeisterin bewerben möchte, muss seiner Bewerbung gemäß § 10 Abs. 3 des Kommunalwahlgesetzes (KomWG) eine sogenannte Wählbarkeitsbescheinigung beifügen.

Diese Bescheinigung bestätigt, dass die formalen Voraussetzungen für die Wählbarkeit erfüllt sind. Sie dient der rechtlichen Absicherung des Wahlverfahrens und stellt sicher, dass nur Personen zur Wahl zugelassen werden, die die gesetzlichen Anforderungen erfüllen.

Die Wählbarkeitsbescheinigung kann bei der Gemeinde beantragt werden, in der der Bewerber oder die Bewerberin ihren bzw. seinen Hauptwohnsitz hat.

Leistungsdetails

Voraussetzungen

Keine

Verfahrensablauf

Sie übermitteln uns die erforderlichen Daten (Personen- und Adressdaten, Daten zum Wahltermin- und Ort) für die Ausstellung der Wählbarkeitsbescheinigung. Das Dokument wird Ihnen dann an die Adresse Ihrer (Haupt-)Wohnung zugesendet, alternativ können Sie auch einen Termin für die persönliche Abholung vereinbaren.

Fristen

Keine

Erforderliche Unterlagen

Personalausweis

Kosten

Keine

Bearbeitungsdauer

innerhalb von 3 Werktagen

Hinweise

Keine

Vertiefende Informationen

Informationen zu Bürgermeisterwahlen.

Rechtsgrundlage

Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten erfolgt auf der Grundlage von Artikel 6 Abs. 1 Buchstabe c und Artikel 9 Abs. 2 Buchstabe g DSGVO in Verbindung mit folgenden je nach Wahlart spezifischen Rechtsgrundlagen:

  • 11 Abs. 2 Nr. 1a EuWG
  • 32 Abs. 4 Nr. 2 und 2a EuWO
  • 34 Abs. 5 Nr. 2
  • 39 Abs. 4 Nr. 2 BWO
  • 23 Abs. 5 Nr. 2 LWO
  • 10 Abs. 4 KomWG
  • 14 Abs. 6 KomWO
  • 20 Abs. 3 Nr. 2 KomWO

Freigabevermerk

Freigegeben durch die zuständige Stelle

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