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Dienstleistungen

Widmung und Einziehung einer Straße

Dient zur Einlegung von Einwendungen und Anregungen in einem laufenden Entwidmungsverfahren, nachdem die Absicht der Entwidmung in dem Veröffentlichungsorgan der Stadt Ludwigsburg öffentlich bekannt gegeben wurde. Die Veröffentlichung erfolgt in der Ludwigsburger Kreiszeitung.

Leistungsdetails

Voraussetzungen

Die Einlegung von Einwendungen und Anregungen ist möglich nach Veröffentlichung in der Ludwigsburger Kreiszeitungwährend der im Veröffentlichungstext genannten Frist.

Verfahrensablauf

Einwendungen und Anregungen müssen vom Antragsstellenden schriftlich formuliert werden.

Die Einwendungen und Anregungen werden von der Verwaltung beantwortet. Dies ist ein Verwaltungsakt nach §35 LVwVfG.

Fristen

Es gilt eine Frist von drei Monaten.

Erforderliche Unterlagen

keine

Kosten

Einwendungen und Anregungen können zunächst kostenlos eingereicht werden. Im weiteren Verfahren können Kosten entstehen.

Hinweise

keine

Rechtsgrundlage

§ 7 Straßengesetz Baden-Württemberg

Freigabevermerk

Stadt Ludwigsburg

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