Bauleitplanung

Aufgabe der Bauleitplanung ist es, die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke in einer Gemeinde durch die Aufstellung von Bauleitplänen vorzubereiten und zu leiten. 

Dabei soll sie dazu beitragen, eine menschenwürdige Umwelt zu sichern, die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen und zu entwickeln, den Klimaschutz und die Klimaanpassung zu fördern und die städtebauliche Gestaltung sowie das Orts- und Landschaftsbild zu erhalten und zu entwickeln.

Es gibt zwei Arten von Bauleitplänen: den Flächennutzungsplan (vorbereitender Bauleitplan) und den Bebauungsplan (verbindlicher Bauleitplan).

Aktuell geltende Bebauungspläne und den Flächennutzungsplan anschauen.

Flächennutzungsplan (FNP)

Flächennutzungsplan Stadtgebiet Ludwigsburg


Im Flächennutzungsplan wird die Art der Bodennutzung im Hinblick auf die beabsichtigten städtebaulichen Entwicklungen für das gesamte Gemeindegebiet in ihren Grundzügen dargestellt. Das heißt im Flächennutzungsplan werden z.B. Flächen für Wohnbedarf, Gewerbeflächen oder Flächen für die Landwirtschaft dargestellt. Der Flächennutzungsplan entfaltet keine unmittelbare Rechtswirkung für die Bürger, sondern ist vielmehr eine verwaltungsinterne Vorgabe für künftige verbindliche Bauleitpläne (Bebauungspläne) und Planungen anderer Planungsträger oder Fachbehörden.

Der Grundplan des Flächennutzungsplans für Ludwigsburg stammt aus dem Jahr 1984. Er wurde 2010 digitalisiert und durch Änderungen bzw. Berichtigungen, veranlasst durch Bebauungsplan-Änderungen, ergänzt.

Manche planerische Grundaussage des Plans von 1984, insbesondere im Hinblick auf damals vorgesehene Umgehungsstraßen oder neue Baugebiete, ist veraltet. Deshalb wird derzeit die Fortschreibung vorbereitet.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an den Fachbereich Stadtplanung und Geoinformation.

Bebauungsplan (B-Plan)

Bebauungsplan Gebiet Hartenecker Höhe


Der Bebauungsplan ist aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln. Er regelt die bauliche Nutzbarkeit für einen abgegrenzten Geltungsbereich in einer Gemeinde. Er wird vom Gemeinderat als Satzung beschlossen und entfaltet damit unmittelbare Rechtswirkungen für die Bürger und Grundstückseigentümer, aber natürlich auch für die Gemeinde selbst. Auf seiner Grundlage wird über die Zulässigkeit von baulichen Vorhaben entschieden, d.h. ob ein konkretes Bauvorhaben zulässig ist, wird anhand der Festsetzungen im Bebauungsplan (und ggf. weiterer Rechtsvorschriften) entschieden.

Für die Aufstellung von Bauleitplänen gelten die Vorschriften des Baugesetzbuches (BauGB). Im Rahmen des Aufstellungsverfahrens haben die Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, ihre Interessen und Belange einzubringen. Der Gemeinderat hat dann die unterschiedlichen öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen (sog. Abwägungsentscheidung) und über den konkreten Inhalt des Bebauungsplanes zu entscheiden.

Vereinfachtes Ablaufschema am Beispiel Bebauungsplan

Ablaufschema Bauleitplanverfahren

Bürgerbeteiligung an Bebauungsplan oder Flächennutzungsplan

Aktuelle Verfahren mit Beteiligung

Sollten Sie hier keinen weiterführenden Link finden, sind derzeit keine öffentlichen Beteiligungen vorhanden.

Hinweis

Wir bitten Sie im Rahmen der Beteiligung von Anfragen zu Baugrundstücken abzusehen, da die Bauleitplanverfahren auf die Vergabe keinen Einfluss haben und die Anfragen unberücksichtigt bleiben. Informationen über Wohnbauplätze und aktuelle Grundstücksangebote in Ludwigsburg finden sie hier.

Kontakt und Downloads

Fachbereich
Stadtplanung und Vermessung
Wilhelmstraße 5, Westflügel
71638  Ludwigsburg
Telefon: 07141 910-2828
bauleitplanung@ludwigsburg.de

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