Fonds Jugend, Bildung, Zukunft
Der Fonds Jugend, Bildung, Zukunft wurde ins Leben gerufen, um gezielt in die Zukunft junger Menschen zu investieren. Er setzt sich aktiv für eine Gesellschaft ein, in der junge Menschen im Mittelpunkt stehen.
Erziehung und Förderung junger Menschen sind eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Jedes Kind und jeder Jugendliche soll die Chance erhalten, sein volles Potenzial zu entfalten.
Wir bündeln Mittel, um durch vielfältige Projekte und Angebote die Weichen für eine positive Entwicklung zu stellen. Wir wollen
- Chancengerechtigkeit erhöhen
- Teilhabe ermöglichen und Barrieren abbauen
- nachhaltiges Handeln unterstützen
- den sozialen Zusammenhalt stärken
Der Fonds Jugend, Bildung, Zukunft lebt vom Engagement und der Unterstützung vieler. Er ist eine Einladung an alle, sich für eine chancenreiche und gerechte Zukunft junger Menschen starkzumachen. Lassen Sie uns gemeinsam die notwendigen Ressourcen bereitstellen und die Projekte unterstützen. Daher richten wir uns an Sie.
Sie möchten Geld in den Fonds JBZ spenden und dazu beitragen, dass wichtige Projekte realisiert werden können?
Wenden Sie sich gerne an uns! Wir erfassen Ihre Kontaktdaten und teilen Ihnen Buchungszeichen und Bankverbindung mit. Sie können einen größeren Betrag spenden oder auch nur ein bestimmtes Projekt fördern. Jeder Betrag ist willkommen! Die Spende muss vom Bildungs- und Sozialausschuss angenommen werden. Auf Wunsch stellen wir im Nachgang eine Spendenbescheinigung aus.
Gut zu wissen
Struktur und Organisation
Die Geschäftsleitung des Fonds obliegt der Leitung des Dezernats Bildung, Soziales, Sport und Kultur. Die Erste Bürgermeisterin bewilligt Anträge bis 3.000 Euro, führt Beschlüsse von Anträgen über 3.000 Euro herbei und ist zuständig für die Sponsorenakquise.
Die Geschäftsführung liegt im Zuständigkeitsbereich der Persönlichen Referentin der Dezernatsleitung. Sie übernimmt organisatorische Aufgaben, berät Antragstellende, verwaltet die Fondsmittel, erstellt Spendenbescheinigungen, berät Sponsor*innen und Partner*innen und verfasst den Jahresbericht.
geförderte Projekte
Jedes Jahr werden tolle Projekte gefördert. Hier ein Auszug, damit Sie eine Idee bekommen, was mit dem Fondsvermögen passiert.
Alle Berichte finden Sie im Ratsinfo-System. Geben Sie dort in die Suche ein: "Fonds Jugend Bildung Zukunft".
Antragsberechtigte
Förderrichtlinien
- Die eingereichten Projekte und Angebote müssen den formulierten Zielen dienen.
- Antragstellende müssen zum Kreis der Berechtigten gehören.
- Die Anträge sind fristgerecht und unterschrieben einzureichen.
- Eine Förderung kann nur gewährt werden, wenn die Projekte und Angebote nicht Teil des regulären Lehr-, Bildungs- und Orientierungsplans sind.
- Aus dem Fonds können keine Aufgaben vom Land oder Landkreis gefördert werden. Der Fonds hat keine ersetzende Funktion für nicht bewilligte oder gekürzte Fördermittel.
- In Abgrenzung zwischen Bürgerstiftung und Fonds Jugend, Bildung, Zukunft wurde festgelegt, dass antragsberechtigte Einrichtungen bei Erfüllung der Fördervoraussetzungen den Antrag an den Fonds zu richten haben.
- Bei der Förderung aus dem Fonds handelt es sich um eine Anschubfinanzierung. Diese ist zeitlich auf drei Förderjahre begrenzt. Dauerhafte Angebote können nicht finanziert werden.
- Regie- und Overheadaufwendungen sind nicht förderfähig. Diese sind von der Einrichtung selbst zu tragen.
- Bei einem Fördermittelzuspruch ist die Einrichtung verpflichtet, auf die Finanzierung hinzuweisen.
- Der Fördermittelgeber behält sich vor, bei Bedarf eine detaillierte Aufstellung der Sachkosten anzufordern und über deren Anerkennung im Einzelfall zu entscheiden.
- Im Falle einer Fördermittel-Bewilligung ist die Einrichtung verpflichtet, bei öffentlichkeitswirksamen Maßnahmen auf die erhaltene Förderung hinzuweisen.
Alle Voraussetzungen und Grundlagen finden Sie im nachfolgenden Dokument noch einmal zusammengefasst:
Ablauf
1. Antrag, Fristen und Entscheidung
Sie haben eine Projektidee, die zur Erreichung der Ziele beiträgt? Informieren Sie sich über unsere Förderrichtlinien und reichen Sie Ihr Projekt ein. Gemeinsam können wir Gutes bewirken.
Honorarkosten werden maximal mit einem Betrag von 45 Euro pro Stunde (60 Minuten, inclusive Vorbereitungszeit) für hauptberufliche Kooperationspartner*innen anerkannt. Darüberhinausgehende Stundensätze sind durch Eigen- oder Drittmittel zu finanzieren.
Für Ehrenamtliche kann eine Aufwandsentschädigung von bis zu 9 Euro pro Stunde (60 Minuten, inclusive Vorbereitungszeit) einkalkuliert werden.
Die Übernahme von Sachkosten ist möglich.
Verwaltungskosten können nicht übernommen werden.
Die Antragsteller/Die Antragstellerin erklärt sich mit der Antragstellung bereit, der Geschäftsstelle zum Zweck der Veröffentlichung geeignetes Bildmaterial gemeinsam mit dem Verwendungsnachweis zu übergeben. Die Klärung der Bildrechte und die erforderliche Einwilligung der Teilnehmemenden liegt in der Verantwortung der/des Antragstellenden. Nutzen Sie dafür gern unseren Vordruck. Bitte bewahren Sie die Nachweise (Bildrechtevereinbarung, Nutzungsrecht) unbedingt bei sich auf!
Sofern diese Punkte geklärt sind, reichen Sie gerne Ihren Antrag bei uns ein.
Anträge müssen vor dem Projektbeginn gestellt werden (Es gilt der Eingang der E-Mail).
Den Antrag bitte vollständig ausfüllen.
E-Mail: fonds.jbz@ludwigsburg.de
Betreff: Antrag auf Förderung FJBZ + Name der Einrichtung
Antragsfristen und Entscheidung
Bei der Förderentscheidung handelt es sich immer um eine Einzelfallentscheidung. Diese zieht keine Ansprüche Dritter nach sich. Die Verwaltung entscheidet über Förderungen bis zu einer Höhe von 3.000 Euro. Bei höheren Beträgen entscheidet der zuständige Bildungs- und Sozialausschuss.
Folgende Antragsfristen sind grundsätzlich zu beachten:
- beantragte Förderung bis zu 3.000 Euro spätestens 4 Wochen vor Veranstaltung
- beantragte Förderung über 3.000 Euro spätestens 3 Monate vor Veranstaltung
Der Antrag zieht keinen Anspruch auf Förderung nach sich.
Kosten für Referent*innen oder Honorarkosten werden maximal mit einem Betrag von 45 Euro pro Unterrichtsstunde inklusive Vorbereitungszeit (U-Stunde 45 Minuten und 15 Minuten Vorbereitung) für hauptberufliche Kooperationspartner*innen anerkannt. Darüberhinausgehende Stundensätze sind durch Eigen- oder Drittmittel zu finanzieren. Für Ehrenamtliche kann eine Aufwandsentschädigung von bis zu 9 Euro pro Stunde einkalkuliert werden. Die Übernahme von Sachkosten ist möglich. Verwaltungskosten können nicht übernommen werden.
2. Förderbescheid
3. (Zwischen-)Rechnung mit Verwendungsnachweis und Projektbericht
Spätestens drei Monate nach Projekt- oder Angebotsende ist der Verwendungsnachweis vom Antragsteller/von der Antragstellerin unaufgefordert einzureichen. Die wirtschaftliche und zweckgebundene Mittelverwendung ist nachzuweisen.
Der Projektbericht ist Teil des Verwendungsnachweises und mit diesem einzureichen. Darin sollen Erfahrungen mit dem Projekt oder Angebot (bezüglich Zielsetzung, Umsetzung,
Teilnehmende) reflektiert werden. Gibt es eine eigene Projektdokumentation kann diese an Stelle des Projektberichtes eingereicht werden.
Verwendungsnachweis mit Projektbericht und Fotos sind zwingend notwendig für die Auszahlung der Rechnung, sprich: Es kann keine Rechnungen ohne diese Nachweise angenommen werden.
Ein entsprechender Vordruck steht demnächst hier zur Verfügung.
Den Verwendungsnachweis senden Sie bitte an:
E-Mail: fonds.jbz@ludwigsburg.de
Betreff: Verwendungsnachweis FJBZ + Name der Einrichtung
Partnerinnen und Partner
Kontakt und weitere Informationen
Anschrift und Erreichbarkeit
Stadt Ludwigsburg
Persönliche Referentin der Ersten Bürgermeisterin
Wilhelmstraße 11
71638 Ludwigsburg
Telefon 07141 910-3041
E-Mail fonds.jbz@ludwigsburg.de
Berichte
Alle Berichte finden Sie im Ratsinfo-System unter dem Suchbegriff "Fonds Jugend Bildung Zukunft".