Richtig sanieren und Förderungen nutzen
Da insbesondere ältere Gebäude unnötig viel Energie verbrauchen und CO2 ausstoßen, fördert der Staat energetische Sanierungen je nach Maßnahme mit bis zu 70 %. Darüber hinaus fördert die Stadt Ludwigsburg energetische Sanierungen und den Umstieg auf Erneuerbare Energien im Stadtgebiet mit dem lokalen KlimaBonus.
Neben der finanziellen Förderung bietet die Stadt Ludwigsburg weitere Unterstützung:
- CLIMAP: Die Stadt bietet für Eigentümerinnen und Eigentümern kostenlos Wärmebildaufnahmen und einen Energiebericht des entsprechenden Gebäudes an. Damit werden Schwachstellen und das Potenzial zum Energiesparen sichtbar.
- Solar-Check: Mit diesem PV-Tool bietet die Stadt Ludwigsburg einen kostenfreien Solar-Check, der das Photovoltaik-Potenzial Ihres Daches analysiert - inklusive individuellem Bericht. Erfahren Sie, wie viel Energie in Ihrem Dach steckt und wie sich Ihre Solaranlage rechnet – ganz einfach, schnell und online von Zuhause aus.
Bundesförderung
Bundesprogramm für effiziente Gebäude (BEG)
Mit dem „Bundesprogramm für effiziente Gebäude“ (BEG) unterstützt die Bundesregierung Eigentümer*innen bei der Sanierung und dem Neubau von energieeffizienten Gebäuden. Dabei gibt es zwei unterschiedliche Programme:
- Sanierung auf Effizienzhausstandard: Die Höhe der Förderung hängt davon ab, welche Effizienzhausstufe erreicht wird beziehungsweise wie viel Energie das Haus nach der Sanierung noch verbraucht. Weitere Informationen erhalten Sie bei der KfW oder im Gespräch mit einer Energieberaterin oder einem Energieberater.
- Durchführung von Einzelmaßnahmen: Gefördert werden Maßnahmen:
- zur Verbesserung der Gebäudehülle
- im Kontext der Anlagentechnik wie dem Einbau oder der Optimierung von Lüftungsanlagen
- zur Heizungsoptimierung
- zur Beratung und Baubegleitung von geförderten Maßnahmen aus dem Förderprogramm
Für all diese Einzelmaßnahmen erhalten Sie im Gespräch mit einem Energieberater oder beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAfA) nähere Informationen. Zum Einbau neuer klimafreundlicher Heizanlagen erhalten Sie im Gespräch mit einem Energieberater oder bei der KfW nähere Informationen.
Heizungsförderung
Förderung für energetisches Sanieren (Stand: 12.08.2026)
Für die energetische Sanierung von Gebäuden gibt es zwei wesentliche Förderwege: Einzelmaßnahmen und die Komplettsanierung zum Effizienzhaus.
1. Einzelmaßnahmen – Zuschuss über das BAFA
Bei einzelnen energetischen Sanierungsmaßnahmen beträgt der Grundfördersatz 15 % der förderfähigen Ausgaben. Mit einem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) kann sich die Förderung um weitere 5 Prozentpunkte auf insgesamt 20 % erhöhen.
| Maßnahme | Förderung |
| Dachdämmung | 15 % |
| Fassadendämmung | 15 % |
| Fenster | 15 % |
| Außentüren / Haustüren | 15 % |
| Lüftungsanlagen | 15 % |
| Heizungsoptimierung zur Effizienzverbesserung | 15 % |
| Fachplanung und Baubegleitung | bis zu 50 % |
Wichtig: Das förderfähige Mindestinvestitionsvolumen beträgt 300 Euro brutto. Für Maßnahmen an Gebäudehülle, Anlagentechnik und Heizungsoptimierung liegt die reguläre Höchstgrenze der förderfähigen Ausgaben bei 30.000 Euro je Wohneinheit. Bei Maßnahmen mit iSFP-Bonus kann die Höchstgrenze für diese Maßnahmen auf 60.000 Euro je Wohneinheit steigen.
iSFP-Bonus: +5 Prozent
Der Bonus von 5 Prozent für das Vorliegen eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) wird bei Gebäuden mit einer Wohneinheit erst ab einem förderfähigen Mindestinvestitionsvolumen von 30.000 Euro gewährt. Bei Gebäuden mit mehreren Wohneinheiten muss das erforderliche Mindestinvestitionsvolumen der jeweiligen Höchstgrenze ohne Berücksichtigung des iSFP-Bonus entsprechen. Beispielsweise müssen bei einem Wohngebäude mit drei Wohneinheiten förderfähige Ausgaben von mindestens 60.000 Euro vorliegen. Dieser Betrag setzt sich aus 30.000 Euro für die erste Wohneinheit sowie jeweils 15.000 Euro für die zweite und dritte Wohneinheit zusammen.
Der iSFP-Bonus wird dabei nur für den Betrag gewährt, der über das erforderliche Mindestinvestitionsvolumen hinausgeht. Die Mindestinvestitionskosten müssen jeweils innerhalb des einzelnen Antrags erreicht werden. Eine Zusammenrechnung der Investitionskosten aus mehreren Anträgen desselben Kalenderjahres ist nicht möglich.
Wichtiger Hinweis: Förderbedingungen können sich ändern. Maßgeblich sind die jeweils aktuellen Richtlinien und Informationen von BAFA und KfW.
2. Komplettsanierung zum Effizienzhaus – KfW
Wer ein Gebäude umfassend energetisch saniert und einen Effizienzhaus-Standard erreicht, kann die Sanierung über die KfW fördern lassen.
Förderung:
- zinsgünstiger Förderkredit von bis zu 150.000 € je Wohneinheit
- zusätzlich ein Tilgungszuschuss, dessen Höhe vom erreichten Effizienzhaus-Standard abhängt
- je höher die erreichte Energieeffizienz, desto höher kann der Tilgungszuschuss ausfallen.
Aktuell geförderte Effizienzhaus-Stufen
- Effizienzhaus 40
- Effizienzhaus 55
- Effizienzhaus 70
- Effizienzhaus 85
- Effizienzhaus Denkmal
Auf einen Blick
Einzelmaßnahme
- z. B. Dach, Fassade, Fenster oder Lüftung
- 15 Prozent Zuschuss
- mit iSFP bis zu 20 Prozent
Komplettsanierung
- Sanierung zum Effizienzhaus
- bis zu 150.000 Euro KfW-Kredit je Wohneinheit
- zusätzlicher Tilgungszuschuss abhängig vom Effizienzhaus-Standard
WPB-Bonus ab voraussichtlich Q1 2027
Für bestimmte Dämmmaßnahmen an der Gebäudehülle soll ab voraussichtlich Q1 2027 ein zusätzlicher Bonus für sogenannte Worst Performing Buildings (WPB) eingeführt werden.
Voraussetzung ist, dass die Sanierungsmaßnahme Bestandteil eines geförderten individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) bzw. einer entsprechenden geförderten Energieberatung für Nichtwohngebäude ist.
Besonderheit: Für den WPB-Bonus ist kein Mindestinvestitionsvolumen erforderlich.
Was bedeutet „Worst Performing Building“?
Der Bonus richtet sich an Gebäude mit besonders schlechtem energetischem Zustand. Welche Gebäude die Voraussetzungen erfüllen und wie hoch der Bonus ausfällt, richtet sich nach den zum Förderstart geltenden Förderbedingungen.
Geplanter Start: voraussichtlich Q1 2027
Bitte beachten Sie generell: Förderanträge müssen in der Regel vor der Auftragsvergabe gestellt werden.
