Coronavirus
Die landesweiten Ausgangsbeschränkungen sind aufgehoben, Lockdown wird verlängert
In der gemeinsamen Konferenz der Ministerpräsidentinnen, -präsidenten und der Bundeskanzlerin wurde die Verlängerung des Lockdowns bis zum 7. März entschieden. Der positive Trend bei den Infektionszahlen darf nicht gefährdet werden. Vor allem durch die Ausbreitung von ansteckenderen Virusvarianten besteht die Gefahr einer dritten Welle.
Diese Ergebnisse der Konferenz werden jetzt in den Fachressorts des Landes geprüft, die Details ausgearbeitet und in die Corona-Verordnung integriert.
Die bestehenden Maßnahmen werden bis 14. Februar verlängert. Unter anderem gibt es folgende Regelungen:
Hinweise zur erweiterten Maskenpflicht
In folgenden Bereichen muss künftig eine medizinische Maske, statt der bisherigen „Alltagsmaske“ getragen werden. Unter medizinischen Masken sind OP-Masken (DIN EN 14683:2019-10) oder FFP2 (DIN EN 149:2001) respektive Masken der Normen KN95/N95 zu verstehen.
- Bei der Nutzung des öffentlichen Personenverkehrs, insbesondere in Eisenbahnen, Straßenbahnen, Bussen, Taxen, Passagierflugzeugen, Fähren, Fahrgastschiffen und Seilbahnen, an Bahn- und Bussteigen, im Wartebereich der Anlegestellen von Fahrgastschiffen und in Bahnhofs- und Flughafengebäuden.
- In Arztpraxen, Zahnarztpraxen, Praxen sonstiger humanmedizinischer Heilberufe und der Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker sowie in Einrichtungen des öffentlichen Gesundheitsdienstes.Im EinzelhandelIn Arbeits- und Betriebsstätten sowie Einsatzorten.
- Im Einzelhandel und auf dem Wochenmarkt, in den Fußgängerzonen, auf den Parkplätzen vor Einkaufszentren und Geschäften.
- Während Veranstaltungen von Religions-, Glaubens- und Weltanschauungsgemeinschaften zur Religionsausübung.
- Der Zutritt zu Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern ist nur mit FFP2-Maske respektive KN95- oder N95-Masken erlaubt.
- Kinder bis einschließlich 14 Jahre dürfen weiter Alltagsmasken tragen.
- Kinder bis einschließlich 5 Jahre sind weiter von der Maskenpflicht ausgenommen.
Die erweiterte Maskenpflicht gilt nun auch für die Gebäude der Stadtverwaltung. Das heißt: Ab Montag, 25. Januar, müssen alle Besucherinnen und Besucher, aber auch alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, im Rathaus FFP2-Masken beziehungsweise OP-Masken tragen.
Maskenpflicht in der Innenstadt
Da die 7-Tage-Inzidenz im Landkreis seit mehr als sieben Tagen unter 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner liegt, gilt die unterstehende Allgemeinverfügung des Landkreises dazu nicht mehr.
Damit ist die Maskenpflicht aber keineswegs generell entfallen! Es gilt weiterhin die entsprechende aktuelle Corona-Verordnung des Landes: Demnach ist in den Fußgängerzonen, auf den Parkplätzen vor Einkaufszentren und Geschäften, während des Wochenmarktes und auch beim Öffentlichen Nahverkehr sowie an den Haltestellen und in Geschäften weiter die erforderliche Maske zu tragen. Und natürlich dort, wo der Mindestabstand von 1,50 Meter nicht eingehalten werden kann.
Quarantäne und Corona-Test
Quarantäne: Regeln und Bescheinigungen
Quarantäne - Regeln
Wenn Sie infiziert sind, melden Sie Ihre Kontakte sofort an kontaktperson-corona@landkreis-ludwigsburg.de. Informieren Sie auch direkt die Personen, zu denen Sie Kontakt hatten.
Falls Sie in Quarantäne sind und Fragen haben, können Sie sich ebenfalls an kontaktperson-corona@landkreis-ludwigsburg.de wenden. Weitere Informationen zur Qurantäne finden Sie unter Landkreis-ludwigsburg.de
Bescheinigungen über Quarantäne
Die Bescheinigung über ihre Quarantäne erhalten Sie automatisch vom Gesundheitsamt. Die Bescheinigung für den Arbeitgeber können Sie beim Fachbereich Sicherheit und Ordnung unter corona@ludwigsburg.de anfordern.
Reiserückkehrer - Quarantäne und Testpflicht
Wenn Sie aus einem Risikogebiet zurückkehren, sind Sie zur elektronischen Einreiseanmeldung verpflichtet.
Telefon-Hotlines für gesundheitliche Fragen
Die Telefon-Hotlines sind sehr stark ausgelastet. Bitte informieren Sie sich vorab online.
Landesgesundheitsamt
Für alle gesundheitlichen Fragen zum Coronavirus hat das Landesgesundheitsamt eine Hotline für Rat suchende Bürgerinnen und Bürger eingerichtet. Sie erreichen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werktags zwischen 9 und 16 Uhr telefonisch unter 0711 904-39555.
Kreisgesundheitsamt
Auch das Kreisgesundheitsamt hat eine Hotline eingerichtet. Diese erreichen Sie Mo - Fr. 8.00 -16.00 Uhr unter 07141 144-69400 oder 07141 144 -69450.
Bundesministerium für Gesundheit (Bürgertelefon)
Telefon: 030 346 465 100
Beratungsservice für Gehörlose und Hörgeschädigte
Fax: 030 340 60 66 – 07 info.deaf@bmg.bund.de / info.gehoerlos@bmg.bund.de
- E-Mail und Faxvorlage (62 KB)
Corona Testzentrum Ludwigsburg
Termine für einen Corona-Test erhalten Sie beim Untersuchungszentrum am Klinikum Ludwigsburg, Telefon 07141 908 997 (werktags 8-16 Uhr) oder unter https://corona-teststelle-ludwigsburg.de/
Impftermine
Onlinebuchung und Patientenservice
Impftermine erhalten Sie telefonisch über die 116117 oder online über https://www.impfterminservice.de/
Hotline für über 80-Jährige
Die Stadt hat eine Telefon-Hotline rund ums Thema Impfen eingerichtet. Anrufen können über 80-jährige Ludwigsburgerinnen und Ludwigsburger, die keine Hilfe von Angehörigen haben und die
- Unterstützung bei der Impftermin-Vereinbarung benötigen,
- grundlegende Informationen zur Impfung erhalten möchten,
- oder Hilfe beim Besuch des Kreisimpfzentrums benötigen.
Die Hotline ist unter der Nummer 07141 910-3064, ist montags bis donnerstags von 10 bis 16 Uhr sowie freitags von 10 bis 13 Uhr erreichbar.
Bei der Hotline können nur Personen anrufen, die 80 Jahre und älter sind und in Ludwigsburg wohnen. Wichtig ist auch, dass sie sich noch nicht woanders um Unterstützung bemüht haben – zum Beispiel beim DRK.
Die Menschen, die über die städtische Hotline um Unterstützung bei der Impfterminvergabe bitten, werden auf eine Warteliste gesetzt. Die Mitarbeitenden des städtischen Seniorenbüros, bei dem die Hotline angesiedelt ist, arbeiten dann die Liste nach und nach ab und machen im Namen der Seniorinnen und Senioren Termine über die zentrale Homepage zur Impfvergabe (impfterminservice.de) aus. Da nur sehr wenige Termine zur Verfügung stehen, ist mit einer Wartezeit von mehreren Wochen zu rechnen.
Verordnungen
Allgemeinverfügung zur Quarantäne von Infizierten
Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg
Stadtverwaltung
Rathausbesuch nur mit Termin
Bürgerinnen und Bürger können alle Dienstleistungen in Anspruch nehmen. Bitte beachten Sie, dass Sie für jedes Anliegen einen Termin vereinbaren müssen.
In die Rathaus-Gebäude kommt nur, wer vorab einen Termin vereinbart hat. Spontanbesuche sind nicht möglich. In den Verwaltungsgebäuden gilt FFP2- beziehungsweise OP-Masken-Pflicht.
Unter Bürgerservice finden Sie die Kontaktmöglichkeiten zu den verschiedenen Fachbereiche.
Kitas, Schulen und Jugendliche
Betreuungsangebote und Notbetreuung
Volkshochschule und Stadtbibliothek
Stadtbibliothek
Volkshochschule
Finanzielle Hilfen und Hilfsangebote
Corona-Nothilfefonds
Auf Initiative der Ludwigsburger Bürgermeister hat die Bürgerstiftung Ludwigsburg einen Corona-Nothilfefonds eingerichtet. Mit den Spendengeldern des Fonds sollen durch die Corona-Krise in Not geratene gemeinnützige Ludwigsburger Einrichtungen und Projekte, aber auch weitere mildtätige Zwecke unterstützt werden.
Mit dem Nothilfefonds sollen all diejenigen unterstützt werden, die sich normalerweise für andere einsetzen – sei es auf sozialer, kultureller oder sportlicher Ebene - und die jetzt durch die Corona-Krise in ihrer Existenz bedroht sind. Der Kreis der möglichen Unterstützungsempfänger ist innerhalb des Stiftungszwecks so wenig wie möglich eingegrenzt.
Das Spendenkonto des Fonds:
Kreissparkasse Ludwigsburg,
Kontonummer 17 732,
BLZ 604 500 50, IBAN: DE36 6045 0050 0000 0177 32,
BIC CODE: SOLADES1LBG.
Der Verwendungszweck lautet „Spende Corona-Soforthilfe“.
Eine Spendenquittung kann ausgestellt werden.
Wer Unterstützung durch den Fonds beantragen möchte, oder zur Unterstützung des Fonds Fragen hat, kann sich direkt wenden an: Stadt Ludwigsburg, Büro Oberbürgermeister, Hannes Eisele, Wilhelmstraße 11, 71638 Ludwigsburg, Telefon 07141 910-2238, E-Mail: H.Eisele@ludwigsburg.de.
Hilfsangebote für ältere und chronisch kranke Menschen
Die Stadt hat beim Fachbereich Bürgerschaftliches Engagement, Soziales und Wohnen eine Anlauf- und Koordinierungsstelle für Hilfsangebote eingerichtet.
Die Anlauf- und Koordinierungsstelle ist unter der Telefonnummer 07141 910-2825 sowie per E-Mail an buergerengagement@ludwigsburg.de erreichbar.
Melden können sich Menschen die Hilfe suchen oder anbieten.
Unternehmen
Hinweise für Kulturschaffende
Fremdsprachige Informationen
Fremdsprachige Infos zum Umgang mit dem Coronavirus
Hinweise zu den Regelungen allgemein
Fremdsprachige Informationen des Bundesamtes für Migration, Flüchtlinge und Integration
Corona-Verordnung der Landesregierung, gültig ab 15. Februar
- English/Englisch: Corona Ordinance – CoronaVO (PDF)
- Français/Französisch: ordonnance Corona – Corona VO (PDF)
- Türkçe/Türkisch: korona düzenlemesi-CoronaVO (PDF)|
- عربي/Arabisch: CoronaVO (PDF)
- русский/Russisch: CoronaVO (PDF)
- Polski/Polnisch: rozporzadzenie w sprawie Koronawirusa - CoronaVO (PDF)
- Italiano/Italienisch: Ordinanza Coronavirus – COVID-19 (PDF)
- Româna/Rumänisch: Ordonanța Corona (PDF)
- زبان فارسی/Farsi: CoronaVO (PDF)
Übersicht über die Regelungen ab 15. Februar
- English/Englisch: State-wide measures to contain the corona pandemic (PDF)
- Français/Französisch: Mesures prises à l’échelle du Land pour endiguer la pandémie Corona (PDF)
- Italiano/Italienisch: Misure a livello nazionale per arginare la pandemia del Coronavirus (PDF)
- Türkçe/Türkisch: Korona pandemisini eyalet çapında kısıtlamak için önlemler (PDF)
- Polski/Polnisch: Ogólnokrajowe działania w walce z epidemia koronawirusa (PDF)
- русский/Russisch: Меры, принимаемые федеральной землей для борьбы с пандемией коронавируса (PDF)
- Româna/Rumänisch: Măsuri valabile la nivel federal pentru controlul pandemiei de coronaviroză (PDF)
- | عربي/Arabisch: (PDF) إجراءاتٌ على مستوى الولاية لكبح انتشار وباء كورونا
Quarantäne - Regeln
- Rregullat e karantinës (ALB)
- قواعد الحجر الصحي (AR)
- Карантина - правила (BGR)
- Quarantine– Rules (EN)
- قوانین قرنطینه (Farsi)
- Règles de quarantaine (FR)
- Κανονισμοί καραντίνας (GR)
- Quarantena - Regole (IT)
- Karantena - pravila (HRV)
- Quarentena - Regras (PRT)
- Carantina - reguli (ROU)
- Карантинные правила (RU)
- Karantina kuralları (TR)
Corona Information - Verhalten bei Krankheitsanzeichen
- Informacion për virusin Corona (ALB)
- معلومات عن فيروس كورونا (AR)
- Информация за коронавируса (BGR)
- معلومات در مورد ویروس کرونا (Dari)
- Coronavirus information (EN)
- آگاهی هایی در مورد ویروس کرونا (Farsi)
- Πληροφορίες για το Coronavirus (GR)
- Informazioni sul virus Corona (IT)
- Informations sur le coronavirus (FR)
- Informacije o virusu Corone (HRV)
- Informações sobre o coronavírus (PRT)
- Informatii despre Virusul Corona (ROU)
- Информация о коронавирусе (RU)
- ሓበ ሬታ ብዛ ዕ ባ ኮ ረ ና ቫይረ ስ (Tigrinja)
- Corona Virüsü hakkında bilgiler (TR)
Einreise und Quarantäne
Allgemeine Informationen zu den Symptomen und dem Umgang mit dem Coronavirus
Leichte Sprache und Gebärdensprache
Informationen in leichter Sprache
- Erklärungen zur Corona-Verordnung
- Regeln seit 1. Dezember (109 KB)
- Informationen der Bundesregierung zum Coronavirus in leichter Sprache
- Wissen über Corona in leichter Sprache
- Corona-Warn-App für das Handy
- Informationen zum Corona-Virus in leichter Sprache (286 KB)
- Informationen zum Mund-Nasen-Schutz (82 KB)
Informationen für Gehörlose zum Coronavirus
Videos in Gebärdensprache
Beratungsservice für Gehörlose und Hörgeschädigte
Fax: 030 340 60 66 – 07 info.deaf@bmg.bund.de / info.gehoerlos@bmg.bund.de
- E-Mail und Faxvorlage (62 KB)
Befreiung von der Maskenpflicht
Weitere Informationen zu Corona
Zahlen zu Corona - Lageberichte, Inzidenz
Informationsquellen zum Corona-Virus
- Tagesaktuelle Informationen des Ministeriums für Soziales und Integration Baden-Württemberg zum Coronavirus
- Zusammen gegen Corona - Umfangreich Informationsseite des Bundesministeriums für Gesundheit zum Coronavirus
- Corona-Warn-App - Corona gemeinsam bekämfpen
- Robert-Koch-Institut
- Landkreis Ludwigsburg - Gesundheitsamt