Coronavirus
In der gemeinsamen Konferenz der Ministerpräsidentinnen, -präsidenten und der Bundeskanzlerin wurde die Verlängerung des Lockdowns entschieden. Die Verlängerung dauert voraussichtlich bis 18. April.
Die Ergebnisse der Konferenz werden in den Fachressorts des Landes geprüft, die Details ausgearbeitet und in die Corona-Verordnung integriert.
Derzeit gelten unter anderem folgende Regelungen:
Änderungen ab 14. April
- Neu: nächtliche Ausgangssperre von 21 bis 5 Uhr.
- Bei Mitfahrten von haushaltsfremden Personen im Auto gilt für alle Insassen eine Maskenpflicht (medizinische Maske oder FFP2-/KN95-/N95-Maske). Paare, die nicht zusammenleben, gelten auch hier als ein Haushalt.
- Private Treffen im öffentlichen oder privaten Raum: 2 Haushalte, maximal 5 Personen. Kinder der beiden Haushalte bis einschließlich 14 Jahre werden nicht mitgezählt. Paare, die nicht zusammenleben, zählen als ein Haushalt.
- Definition von Schnell- und Selbsttests, die erforderlich sind, um gewisse Dienstleistungen und Angebote wahrnehmen zu können. Soweit ein negativer COVID-19-Schnelltest erforderlich ist, muss dieser durch geschulte Dritte durchgeführt und ausgewertet werden oder unter Aufsicht eines geschulten Drittens durchgeführt und ausgewertet werden (§ 4a).
- Ermöglichung der Kontaktnachverfolgung über Apps (§ 6 Absatz 4).
- In Stadt- und Landkreisen mit einer stabilen 7-Tage-Inzidenz unter 50 dürfen Bibliotheken und Archive analog zu Museen ohne Einschränkungen öffnen.
- Der Buchhandel gehört nicht mehr zum Einzelhandel des täglichen Bedarfs. Für ihn gelten nun auch die entsprechenden Click & Collect bzw. Click & Meet Regelungen. Das Land setzt damit ein Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg um.
- Redaktionelle Anpassungen.
Bitte beachten Sie jeweils die "Notbremsen- und Lockerungs-Regelungen" in der Übersicht: Übersicht über die Regelungen gültig bis 29. März
Hinweise zur erweiterten Maskenpflicht
In folgenden Bereichen muss eine medizinische Maske, statt einer „Alltagsmaske“ getragen werden. Unter medizinischen Masken sind OP-Masken (DIN EN 14683:2019-10) oder FFP2 (DIN EN 149:2001) respektive Masken der Normen KN95/N95 zu verstehen.
- Bei der Nutzung des öffentlichen Personenverkehrs, insbesondere in Eisenbahnen, Straßenbahnen, Bussen, Taxen, Passagierflugzeugen, Fähren, Fahrgastschiffen und Seilbahnen, an Bahn- und Bussteigen, im Wartebereich der Anlegestellen von Fahrgastschiffen und in Bahnhofs- und Flughafengebäuden.
- Ab 29. März: Bei Mitfahrten von haushaltsfremden Personen im Auto gilt für alle Insassen eine Maskenpflicht (medizinische Maske oder FFP2-/KN95-/N95-Maske). Paare, die nicht zusammenleben, gelten auch hier als ein Haushalt.
- In Arztpraxen, Zahnarztpraxen, Praxen sonstiger humanmedizinischer Heilberufe und der Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker sowie in Einrichtungen des öffentlichen Gesundheitsdienstes.Im EinzelhandelIn Arbeits- und Betriebsstätten sowie Einsatzorten.
- Im Einzelhandel und auf dem Wochenmarkt, in den Fußgängerzonen, auf den Parkplätzen vor Einkaufszentren und Geschäften.
- Während Veranstaltungen von Religions-, Glaubens- und Weltanschauungsgemeinschaften zur Religionsausübung.
- Der Zutritt zu Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern ist nur mit FFP2-Maske respektive KN95- oder N95-Masken erlaubt.
- Die Ausnahme für Kinder von 6 bis einschließlich 14 Jahre bei der Maskenpflicht entfällt. Anstatt einer sogenannten Alltagsmaske müssen nun auch Kinder eine medizinische oder FFP2-/KN95-/N95-Maske tragen.
- Kinder bis einschließlich 5 Jahre sind weiter von der Maskenpflicht ausgenommen.
Die erweiterte Maskenpflicht gilt nun auch für die Gebäude der Stadtverwaltung. Das heißt: Ab Montag, 25. Januar, müssen alle Besucherinnen und Besucher, aber auch alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, im Rathaus FFP2-Masken beziehungsweise OP-Masken tragen.
Maskenpflicht in der Innenstadt
Die Sieben-Tage-Inzidenz in der Stadt und im Landkreis Ludwigsburg hat die 100 überschritten. Deshalb hat der Landkreis auf Wunsch der Stadtverwaltung für Teile der Ludwigsburger Innenstadt wieder eine erweiterte Maskenpflicht beschlossen.
Neben der erweiterten Maskenpflicht gilt die Maskenpflicht zusätzlich in folgenden Straßen und Plätzen: in der Bahnhofstraße beginnend auf Höhe der Ecke Leonberger Straße bis zur Kreuzung Schillerstraße/Hoferstraße/Uhlandstraße, in der gesamten Myliusstraße, in der gesamten Schillerstraße, auf dem gesamten Schillerplatz, in der gesamten Mathildenstraße, in der gesamten Arsenalstraße, in der Wilhelmstraße im Bereich zwischen Ecke Arsenalstraße und Kreuzung Schlossstraße/Schorndorfer Straße/Stuttgarter Straße sowie in der Körnerstraße im Bereich zwischen Ecke Wilhelmstraße und der Kreuzung Lindenstraße.
- Übersichtsplan (1,1 MB)
- Allgmeinverfügung des Landkreises Ludwigsburg (784 KB)
Die Maskenpflicht aus der Allgemeinverfügung gilt nur in der Zeit von 7 bis 20 Uhr und sofern ein Abstand von 1,5 Metern zu anderen Personen nicht eingehalten werden kann. Kinder bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr sind davon befreit, genauso wie Personen, denen aus gesundheitlichen oder sonstigen zwingenden Gründen das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung nicht möglich ist. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Pressemitteilung oder direkt der Allgmeinverfügung.
Quarantäne und Corona-Test
Schnelltest-Stelle der Stadt im Ratskeller-Pavillon
Die Stadtverwaltung setzt zur Bekämpfung der Corona-Pandemie auf ein breites Angebot an Schnelltests in Ludwigsburg. Zur Verbesserung des aktuellen Angebots hat sie deshalb jetzt eine zusätzliche Schnelltest-Stelle im Ratskeller-Pavillon (Zugang über den Ratskeller-Garten) eingerichtet.
Ein Test ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich – am besten online unter www.coronatest-ludwigsburg.de. Wer keinen Internetanschluss hat, kann sich auch telefonisch unter der Tübinger Nummer 07071 1388990 einen Termin geben lassen.
Zunächst wird die Teststelle montags bis freitags von 7.30 bis 9.30 Uhr sowie von 16 bis 18 Uhr Termine anbieten. Die Öffnungszeiten werden bei großer Nachfrage erweitert.
Corona-Testzentrum am Klinikum Ludwigsburg
Termine für einen Corona-Test erhalten Sie beim Untersuchungszentrum am Klinikum Ludwigsburg, Telefon 07141 908 997 (werktags 8-16 Uhr) oder unter www.corona-teststelle-ludwigsburg.de
Weitere Corona-Teststellen in Ludwigsburg
Teststellen im Landkreis
Quarantäne: Regeln und Bescheinigungen
Quarantäne - Regeln
Wenn Sie infiziert sind, melden Sie Ihre Kontakte sofort an kontaktperson-corona@landkreis-ludwigsburg.de. Informieren Sie auch direkt die Personen, zu denen Sie Kontakt hatten.
Falls Sie in Quarantäne sind und Fragen haben, können Sie sich ebenfalls an kontaktperson-corona@landkreis-ludwigsburg.de wenden. Weitere Informationen zur Qurantäne finden Sie unter Landkreis-ludwigsburg.de
Bescheinigungen über Quarantäne
Die Bescheinigung über ihre Quarantäne erhalten Sie automatisch vom Gesundheitsamt. Die Bescheinigung für den Arbeitgeber können Sie beim Fachbereich Sicherheit und Ordnung unter corona@ludwigsburg.de anfordern.
Reiserückkehrer - Quarantäne und Testpflicht
Wenn Sie aus einem Risikogebiet zurückkehren, sind Sie zur elektronischen Einreiseanmeldung verpflichtet.
Telefon-Hotlines für gesundheitliche Fragen
Die Telefon-Hotlines sind sehr stark ausgelastet. Bitte informieren Sie sich vorab online.
Landesgesundheitsamt
Für alle gesundheitlichen Fragen zum Coronavirus hat das Landesgesundheitsamt eine Hotline für Rat suchende Bürgerinnen und Bürger eingerichtet. Sie erreichen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werktags zwischen 9 und 16 Uhr telefonisch unter 0711 904-39555.
Kreisgesundheitsamt
Auch das Kreisgesundheitsamt hat eine Hotline eingerichtet. Diese erreichen Sie Mo - Fr. 8.00 -16.00 Uhr unter 07141 144-69400 oder 07141 144 -69450.
Bundesministerium für Gesundheit (Bürgertelefon)
Telefon: 030 346 465 100
Beratungsservice für Gehörlose und Hörgeschädigte
Fax: 030 340 60 66 – 07 info.deaf@bmg.bund.de / info.gehoerlos@bmg.bund.de
- E-Mail und Faxvorlage (62 KB)
Impftermine
Onlinebuchung und Patientenservice
Impftermine erhalten Sie telefonisch über die 116117 oder online über https://www.impfterminservice.de/
Erklärvideo zur Onlinebuchung
Hotline für über 80-Jährige
Die Stadt hat eine Telefon-Hotline rund ums Thema Impfen eingerichtet. Anrufen können über 80-jährige Ludwigsburgerinnen und Ludwigsburger, die keine Hilfe von Angehörigen haben und die
- Unterstützung bei der Impftermin-Vereinbarung benötigen,
- grundlegende Informationen zur Impfung erhalten möchten,
- oder Hilfe beim Besuch des Kreisimpfzentrums benötigen.
Die Hotline ist unter der Nummer 07141 910-3064, ist montags bis donnerstags von 10 bis 16 Uhr sowie freitags von 10 bis 13 Uhr erreichbar.
Bei der Hotline können nur Personen anrufen, die 80 Jahre und älter sind und in Ludwigsburg wohnen. Wichtig ist auch, dass sie sich noch nicht woanders um Unterstützung bemüht haben – zum Beispiel beim DRK.
Die Menschen, die über die städtische Hotline um Unterstützung bei der Impfterminvergabe bitten, werden auf eine Warteliste gesetzt. Die Mitarbeitenden des städtischen Seniorenbüros, bei dem die Hotline angesiedelt ist, arbeiten dann die Liste nach und nach ab und machen im Namen der Seniorinnen und Senioren Termine über die zentrale Homepage zur Impfvergabe (impfterminservice.de) aus. Da nur sehr wenige Termine zur Verfügung stehen, ist mit einer Wartezeit von mehreren Wochen zu rechnen.
Verordnungen
Allgemeinverfügung zur Quarantäne von Infizierten
Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg
Stadtverwaltung
Rathausbesuch nur mit Termin
Bürgerinnen und Bürger können alle Dienstleistungen in Anspruch nehmen. Bitte beachten Sie, dass Sie für jedes Anliegen einen Termin vereinbaren müssen.
In die Rathaus-Gebäude kommt nur, wer vorab einen Termin vereinbart hat. Spontanbesuche sind nicht möglich. In den Verwaltungsgebäuden gilt FFP2- beziehungsweise OP-Masken-Pflicht.
Unter Bürgerservice finden Sie die Kontaktmöglichkeiten zu den verschiedenen Fachbereiche.
Kitas, Schulen und Jugendliche
Betreuungsangebote und Notbetreuung
Volkshochschule und Stadtbibliothek
Stadtbibliothek
Volkshochschule
Finanzielle Hilfen und Hilfsangebote
Corona-Nothilfefonds
Auf Initiative der Ludwigsburger Bürgermeister hat die Bürgerstiftung Ludwigsburg einen Corona-Nothilfefonds eingerichtet. Mit den Spendengeldern des Fonds sollen durch die Corona-Krise in Not geratene gemeinnützige Ludwigsburger Einrichtungen und Projekte, aber auch weitere mildtätige Zwecke unterstützt werden.
Mit dem Nothilfefonds sollen all diejenigen unterstützt werden, die sich normalerweise für andere einsetzen – sei es auf sozialer, kultureller oder sportlicher Ebene - und die jetzt durch die Corona-Krise in ihrer Existenz bedroht sind. Der Kreis der möglichen Unterstützungsempfänger ist innerhalb des Stiftungszwecks so wenig wie möglich eingegrenzt.
Das Spendenkonto des Fonds:
Kreissparkasse Ludwigsburg,
Kontonummer 17 732,
BLZ 604 500 50, IBAN: DE36 6045 0050 0000 0177 32,
BIC CODE: SOLADES1LBG.
Der Verwendungszweck lautet „Spende Corona-Soforthilfe“.
Eine Spendenquittung kann ausgestellt werden.
Wer Unterstützung durch den Fonds beantragen möchte, oder zur Unterstützung des Fonds Fragen hat, kann sich direkt wenden an: Stadt Ludwigsburg, Büro Oberbürgermeister, Hannes Eisele, Wilhelmstraße 11, 71638 Ludwigsburg, Telefon 07141 910-2238, E-Mail: H.Eisele@ludwigsburg.de.
Hilfsangebote für ältere und chronisch kranke Menschen
Die Stadt hat beim Fachbereich Bürgerschaftliches Engagement, Soziales und Wohnen eine Anlauf- und Koordinierungsstelle für Hilfsangebote eingerichtet.
Die Anlauf- und Koordinierungsstelle ist unter der Telefonnummer 07141 910-2825 sowie per E-Mail an buergerengagement@ludwigsburg.de erreichbar.
Melden können sich Menschen die Hilfe suchen oder anbieten.
Unternehmen
Hinweise für Kulturschaffende
Fremdsprachige Informationen
Fremdsprachige Infos zum Umgang mit dem Coronavirus
Was Sie über das Coronavirus wissen müssen
Informationen und Merkblätter
Corona-Verordnung der Landesregierung, gültig ab 29. März
- English/Englisch: Corona Ordinance – "CoronaVO" (PDF)
- Français/Französisch: ordonnance Corona – Corona VO (PDF)
- Türkçe/Türkisch: korona düzenlemesi-CoronaVO (PDF)
- عربي/Arabisch: CoronaVO (PDF)
- русский/Russisch: CoronaVO (PDF)
- Polski/Polnisch: rozporzadzenie w sprawie Koronawirusa - CoronaVO (PDF)
- Italiano/Italienisch: Ordinanza Coronavirus – COVID-19 (PDF)
- Româna/Rumänisch: Ordonanța Corona (PDF)
- زبان فارسی/Farsi: CoronaVO (PDF)
Übersicht über die Regelungen ab 15. Februar
- English/Englisch: State-wide measures to contain the corona pandemic (PDF)
- Français/Französisch: Mesures prises à l’échelle du Land pour endiguer la pandémie Corona (PDF)
- Italiano/Italienisch: Misure a livello nazionale per arginare la pandemia del Coronavirus (PDF)
- Türkçe/Türkisch: Korona pandemisini eyalet çapında kısıtlamak için önlemler (PDF)
- Polski/Polnisch: Ogólnokrajowe działania w walce z epidemia koronawirusa (PDF)
- русский/Russisch: Меры, принимаемые федеральной землей для борьбы с пандемией коронавируса (PDF)
- Româna/Rumänisch: Măsuri valabile la nivel federal pentru controlul pandemiei de coronaviroză (PDF)
- | عربي/Arabisch: (PDF) إجراءاتٌ على مستوى الولاية لكبح انتشار وباء كورونا
Quarantäne - Regeln
- Rregullat e karantinës (ALB)
- قواعد الحجر الصحي (AR)
- Карантина - правила (BGR)
- Quarantine– Rules (EN)
- قوانین قرنطینه (Farsi)
- Règles de quarantaine (FR)
- Κανονισμοί καραντίνας (GR)
- Quarantena - Regole (IT)
- Karantena - pravila (HRV)
- Quarentena - Regras (PRT)
- Carantina - reguli (ROU)
- Карантинные правила (RU)
- Karantina kuralları (TR)
Corona Information - Verhalten bei Krankheitsanzeichen
- Informacion për virusin Corona (ALB)
- معلومات عن فيروس كورونا (AR)
- Информация за коронавируса (BGR)
- معلومات در مورد ویروس کرونا (Dari)
- Coronavirus information (EN)
- آگاهی هایی در مورد ویروس کرونا (Farsi)
- Πληροφορίες για το Coronavirus (GR)
- Informazioni sul virus Corona (IT)
- Informations sur le coronavirus (FR)
- Informacije o virusu Corone (HRV)
- Informações sobre o coronavírus (PRT)
- Informatii despre Virusul Corona (ROU)
- Информация о коронавирусе (RU)
- ሓበ ሬታ ብዛ ዕ ባ ኮ ረ ና ቫይረ ስ (Tigrinja)
- Corona Virüsü hakkında bilgiler (TR)
Einreise und Quarantäne
Allgemeine Informationen zu den Symptomen und dem Umgang mit dem Coronavirus
Leichte Sprache und Gebärdensprache
Informationen in leichter Sprache
- Erklärungen zur Corona-Verordnung
- Regeln seit 1. Dezember (109 KB)
- Informationen der Bundesregierung zum Coronavirus in leichter Sprache
- Wissen über Corona in leichter Sprache
- Corona-Warn-App für das Handy
- Informationen zum Corona-Virus in leichter Sprache (286 KB)
- Informationen zum Mund-Nasen-Schutz (82 KB)
Informationen für gehörlose Menschen zum Coronavirus
Videos in Gebärdensprache
Beratungsservice für gehörlose und hörgeschädigte Menschen
Fax: 030 340 60 66 – 07 info.deaf@bmg.bund.de / info.gehoerlos@bmg.bund.de
- E-Mail und Faxvorlage (62 KB)
Befreiung von der Maskenpflicht
Erklärvideo zur Onlinebuchung
Weitere Informationen zu Corona
Zahlen zu Corona - Lageberichte, Inzidenz
Informationsquellen zum Corona-Virus
- Tagesaktuelle Informationen des Ministeriums für Soziales und Integration Baden-Württemberg zum Coronavirus
- Zusammen gegen Corona - Umfangreich Informationsseite des Bundesministeriums für Gesundheit zum Coronavirus
- Corona-Warn-App - Corona gemeinsam bekämfpen
- Robert-Koch-Institut
- Landkreis Ludwigsburg - Gesundheitsamt