Erfassung der Flächen aus dem Luftbild

Luftbild vom Forum am Schlosspark in Ludwigsburg

Grundlage für die gesplittete Abwassergebühr war die Ermittlung der versiegelten Grundstücksflächen, von denen Niederschlagswasser in die öffentliche Kanalisation abfließt.

Zur Ermittlung dieser Flächen wurden Luftbilder des Stadtgebiets aus dem Frühjahr 2010 herangezogen.

Alle sichtbaren Oberflächen wurden hinsichtlich ihrer Versiegelung eingestuft in verschiedene Flächenarten.

Die Zuweisung einer Fläche zu einem Abflussfaktor war Interpretation anhand des Luftbildes. Sie erfolgte nach sichtbaren Merkmalen wie Struktur, Farbe und Umgebung.

Die Zuordnung zu einem Abflussfaktor ist nicht immer eindeutig. Die Überprüfung dieser Zuordnung war daher wesentlicher Bestandteil des Selbstauskunftsverfahrens.

Die Erfassung der kompletten Geometrie anhand der Luftbilder sollte die Rücklaufbearbeitung erleichtern.

Arten von Flächen

Überbaute Flächen

  • Alle Dachteilflächen (Abflussfaktor 1,0) werden als gesonderte Fläche erfasst, da erst über die Rückläufe des Selbstauskunftsverfahrens die Information erhoben werden kann, ob Dachteilflächen an die Kanalisation angeschlossen sind, in eine Zisterne oder eine Versickerungsanlage entwässern oder ob ihre abfließenden Niederschlagsmengen in einer unversiegelten Fläche versickern.
  • Erfasst werden alle abflussrelevanten Dachteilflächen eines Gebäudes, Garagendächer, Dachanbauten, größere Vordächer, Wintergärten und Gartenhäuser (letztere ab einer Größe von ca. 5 m²). Gartenhäuser in rückwärtigen Gärten, die von unversiegelten Flächen umgeben sind und <5 m² sind, werden nicht erfasst, da diese nicht abflussrelevant sind.
  • Gauben und sehr kleine Dachteilflächen etc. werden nicht extra abgetrennt, wenn diese offensichtlich auf umgebende Dachteilflächen entwässern.
  • Die Kartierung erfolgt photogrammetrisch (dreidimensional), so dass auch die Dachüberstände berücksichtigt sind. Es wird also nicht der Grundriss des Gebäudes auf dem Boden, sondern die tatsächlich vom Dach überbaute Fläche digitalisiert.
  • Gründächer werden in der Satzung anders bewertet als normale Dächer (Abflussfaktor 0,6), weswegen sie gesondert erfasst sind.
  • Die Dachteilflächen werden bei der Erfassung durchnummeriert.

Darüber hinausgehend, befestigte Flächen

  • Voll versiegelte Flächen (Abflussfaktor 1,0) sind zumeist Asphalt- oder Betonflächen auf Straßen, Wegen, Parkplätzen, Zuwegungen, Hofeinfahrten, Garagenzufahrten etc. Solchermaßen befestigte Flächen sind aufgrund ihrer gleichmäßigen Oberflächenstruktur und -farbe im Luftbild meist gut identifizierbar. Asphalt- und Betonflächen werden als vollständig versiegelt angesehen. Ein Abfluss kann, je nach Gefälle, auch in angrenzende unversiegelte Flächen erfolgen. In einem solchen Fall können die Grundstückseigentümer in den Rücklaufbögen gegebenenfalls (Teil-)flächen abgrenzen, die in unversiegelte Flächen entwässern und deren abfließendes Wasser dort versickert.
  • Zu den voll versiegelten Flächen zählen auch Pflaster- und Plattenbeläge mit festem Fugenverguss. Die Fugen sind im Luftbild meist gut zu erkennen und lassen eine Unterscheidung zu vollständig asphaltierten bzw. betonierten Flächen zu. Beläge mit Fugenverguss sind allerdings anhand der Luftbildinterpretation nicht von Belägen mit offener Fuge zu unterscheiden, die lediglich als stark versiegelt gelten. Eine Änderung der Zuordnung solcher Flächen muss nach entsprechender Angabe auf den Rücklaufbögen erfolgen.
  • Als stark versiegelte Flächen (Abflussfaktor 0,6) wurden Pflaster- und Plattenbeläge ohne feste Verfugung, auch Rasenfugenpflaster, erfasst. Diese Beläge können aus Betonsteinen, Betonplatten, Klinkersteinen, Natursteinen, etc. bestehen.
    Bei Porenpflaster, Ökopflaster oder Sickerpflaster kann die Entwässerung zu einem gewissen Grad durch den Stein hindurch in den darunterliegenden Boden erfolgen, da sie einen höheren Porenanteil besitzen - der oberflächige Abfluss solcher Flächen ist etwas geringer. Da allerdings für die Bemessung der Kanäle und Regenbecken Starkregenereignisse maßgebend sind, muss sich die Festlegung des Abflussfaktors an diesen ungünstigen Voraussetzungen orientieren.
    Gerade bei den Starkregenereignissen kommt es bei älterem Dränfugenpflaster zu einem erheblichen Oberflächenabfluss, da die Fugen von Pflasterflächen, sowie deren Poren mit der Zeit stark verschlämmen, so dass sich die ursprüngliche Versickerungsfähigkeit deutlich reduziert. Solche Flächen sind daher ebenfalls mit dem Abflussfaktor 0,6 belegt.
  • Zu den wenig versiegelten Flächen (Abflussfaktor 0,3) zählen unter anderem Rasengittersteine, sogenannte wassergebundene Decken, Splitt-, Kies- oder Schotterflächen, Schotterrasen, etc. Durch die offenen Teilflächen dieser Beläge kann das Niederschlagswasser zu einem großen Teil in den Boden infiltrieren.
  • Wege, vor allem im rückwärtigen Bereich der Gebäude, die v. a. eine Erschließungsfunktion im Garten haben, entwässern in der Regel in die angrenzenden Gartenflächen. Schmale Wege (Breite < 1m), die offensichtlich nicht über angrenzende Flächen in die Kanalisation entwässern, werden daher nicht erfasst. Hierzu zählen schmale ein- oder zweireihige Plattenwege und Trittsteinwege, die von Rasen, Rabatten, Nutzgärten, etc. umgeben sind.
  • Breitere Wege (Breite > 1m) werden immer erfasst, auch wenn sie gegebenenfalls in die angrenzenden Freiflächen entwässern. Sollte sich über die Rücklaufbögen eine entsprechend andere Information ergeben, wird der Datenbestand angepasst.
  • Darüber hinaus versiegelte Flächen auf dem Grundstück können auch in Richtung der Straße geneigt sein und dort über Straßeneinläufe, Rinnen, Schachtdeckel, etc. in die Kanalisation entwässern. Sie müssen dann bei der Niederschlagswassergebühr mit berücksichtigt werden.
  • Versiegelte Flächen, die in angrenzende unversiegelte (Grün-)Flächen entwässern, sind nicht gebührenrelevant. Solche Flächen können erst auf Grundlage der Rücklaufbögen identifiziert werden.

Unversiegelte Flächen

  • Zu den unversiegelten Flächen zählen alle Vegetationsflächen wie Rasen, Gehölzflächen, Staudenbeete und Nutzgärten.
  • Offene Bodenbereiche, Sandflächen und gemulchte Flächen werden ebenfalls als unversiegelt eingestuft.
  • Naturnahe und unverbaute Gewässer und Teiche werden als unversiegelt klassifiziert, wohingegen Swimmingpools und Schwimmbecken mit dauerhafter Befestigung des Untergrundes als versiegelte Flächen angesehen werden.

Sonderfälle

  • Kleinstrukturen wie z. B. schmale Plattenwege (Breite < 1 m), Trittsteinplatten, Holzbohlen, Mauern und Gestaltungselemente werden nicht digitalisiert.
  • Gartenhäuser werden erst ab einer Größe von ca. 5 m² kartiert.
  • Kleine Dachflächen oder bauliche Anlagen, die in räumlichem Zusammenhang mit Flächen stehen, die in die Kanalisation entwässern, werden auch dann erfasst, wenn sie kleiner als ca. 5 m² sind.
  • Kleine Vordächer oder Überdachungen (< 1 m²) werden nicht erfasst.

Baustellen

Bei Flächen, die im Luftbild als Baustelle erkennbar waren, konnten keine Informationen zu Oberflächenart, Versiegelung bzw. Dachteilflächen getroffen werden. Hier wurden die Informationen zwangsläufig über die Rückläufe gesammelt und in die Daten eingearbeitet. Die Eigentümer werden gebeten, den Rückläufen entsprechende Skizzen oder Architektenpläne beizufügen. 
 

Zum Seitenanfang