Direktversand Personalausweis, Reisepass, elektronischer Aufenthaltstitel, eID-Karte
Bitte beachten Sie folgende Hinweise
Mit der Option Direktversand können Sie Ihr Ausweisdokument direkt nach Hause liefern lassen. Voraussetzung ist, dass Sie den Ausweisantrag innerhalb von Deutschland bei der Behörde an Ihrem Wohnsitz stellen. Der Direktversand Service kostet 15,00 Euro zusätzlich zur Ausweisgebühr.
Für den Direktversand benötigen Sie ein weiteres gültiges Ausweisdokument wie den Personalausweis oder Reisepass, um sich beim Empfang der Sendung zu identifizieren, da der alte Ausweis bei der Beantragung eingezogen und entwertet wird.
- Der Zustelldienst, die Deutsche Post AG, informiert Sie per E-Mail über den voraussichtlichen Zustelltag. SMS oder andere Kommunikationsformen sind nicht möglich.
- Die Sendung wird ausschließlich Ihnen persönlich übergeben. Vor Übergabe der Sendung müssen Sie sich beim Postzustelldienst mit einem gültigen Ausweisdokument, entweder dem Personalausweis oder dem Reisepass ausweisen.
- Sind Sie zum Zeitpunkt der Zustellung nicht zu Hause, wird die Sendung sieben Werktage in einer Postfiliale hinterlegt. Holen Sie die Sendung innerhalb der Frist nicht ab, wird sie an Ihre Behörde weitergeleitet. Dort wird das Ausweisdokument aufbewahrt, bis Sie es abholen.
Wissenswertes
- Direktversand für Personalausweise, elektronische Aufenthaltstitel, eID Karten ist ab dem 16. Geburtstag möglich, für Reisepässe ab den 18. Geburtstag.
- Für Kinder ist der Direktversand nicht möglich. Eltern können Ausweisdokumente für ihre Kinder nur in der Behörde oder; sofern angeboten; beim Dokumentenausgabe-Automaten abholen.
- Die Sendung mit dem Ausweisdokument darf nur an den Adressaten persönlich übergeben werden. Bevollmächtigte, Personen mit gesetzlicher Vertretungsbefugnis oder gerichtlich bestellte Personen zur Betreuung können im Falle des Direktversands nicht berücksichtigt werden.
- Der alte Reisepass beziehungsweise Personalausweis wird bei der Beantragung des neuen Ausweisdokuments ungültig gemacht, weil der Postzustelldienst ausschließlich die Postsendung mit dem neuen Ausweisdokument übergeben darf. Für die Identifizierung gegenüber dem Postzustelldienst an der Wohnungstür ist ein zweites gültiges Identitätsdokument (Reisepass oder Personalausweis) erforderlich.
- Für Ausweisdokumente, die im Express-Bestellverfahren beantragt werden, ist kein Direktversand möglich.
- Der Versand an eine Wunschadresse oder an einen Nebenwohnsitz ist nicht möglich. Grund: Kann die Sendung nicht zugestellt werden und wird sie aus der Filiale auch nicht abgeholt, wird sie immer an die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes zurückgeschickt.
- Da der alte Personalausweis oder Reisepass bei der Beantragung des neuen Dokuments ungültig gemacht wird, steht Ihnen auch die Online-Ausweisfunktion erst nach Erhalt des neuen Personalausweises und dem Neusetzen Ihrer PIN wieder zur Verfügung.
- Von der Deutschen Post wird nur die Sendung mit dem Ausweisdokument übergeben. Alte Ausweise werden weder entwertet noch zum Rücktransport an die Behörde entgegengenommen.