Sanierungsgebiet „Ortskern Poppenweiler“
Welche Ziele verfolgt werden
Nach dem Abschluss der Vorbereitenden Untersuchung im Laufe des Jahres 2005 wurde der Ortskern Poppenweiler 2006 in das Landessanierungsprogramm Baden-Württemberg aufgenommen. 2013 wurde das Sanierungsgebiet in das Bund-Länder Programm Aktive Stadt- und Ortsteilzentren überführt.
In den ersten Jahren stand der Abbruch baufälliger, oftmals landwirtschaftlicher Nebengebäude im Vordergrund. Nachfolgend nahm die Zahl der vertraglichen Vereinbarungen mit dem Ziel von Gebäudemodernisierungen stetig zu. Den Zielen einer behutsamen städtebaulichen Entwicklung, dem Stärken des Wohnens im Ortskern sowie der Reduzierung des Energieverbrauchs durch Unterstützung entsprechender Sanierungen wurde damit Rechnung getragen.
Derzeit stehen in Poppenweiler Fördermittel noch bis zum 30. April 2025 zur Verfügung.
Was Eigentümer im Sanierungsgebiet wissen müssen
Sollten Sie als Privateigentümer noch eine umfassende Modernisierungsmaßnahme mit Hilfe von Fördermitteln umsetzen wollen, kontaktieren Sie uns.
Nachdem das Sanierungsgebiet verlängert wurde, stehen noch bis 30.04.2025 Fördermittel zur Verfügung. Allerdings muss bis dahin das Vorhaben umgesetzt sein. Erhöhte steuerliche Abschreibungen sind noch bis zur Aufhebung der Sanierungssatzung möglich.
Voraussetzung in beiden Fällen ist der vorherige Abschluss eines sogenannten Modernisierungsvertrages.
Sanierungsvermerk
Durch diesen Beschluss bekommen alle im Sanierungsgebiet liegenden Grundstücke einen sogenannten Sanierungsvermerk.
Sanierungsvermerke im Grundbuch sind nichts Außergewöhnliches. Allein in Ludwigsburg gibt es aktuell neun förmlich festgelegte Sanierungsgebiete. Alle innerhalb dieser Gebiete gelegenen Grundstücke haben einen solchen Vermerk.
Dies hat zur Folge, dass sämtliche Rechtsvorgänge (zum Beispiel Kauf- oder Pachtvertäge, Grundschuld) nach § 144 Baugesetzbuch (BauGB) genehmigungspflichtig sind. Dies gilt auch für Gebäudeabbrüche im Sanierungsgebiet.
Wird die Sanierungssatzung (wiederum durch Gemeinderatsbeschluss) aufgehoben, so werden die Vermerke auf Ersuchen der Sanierungsstelle wieder gelöscht.
Ausgleichsbeträge
Förderung privater Wohnungsmodernisierungen oder Gebäudeabbrüchen
Von der Ausweisung des Sanierungsgebiets können unterer anderem auch Privateigentümer profitieren.
Möchte ein Eigentümer/eine Eigentümerin beispielsweise sein/ ihr Gebäude umfassend sanieren, kann er/ sie dies gegebenenfalls mit Hilfe von Städtebaufördermitteln tun. Voraussetzung hierfür wäre, dass vor Beginn der Maßnahmen mit der Stadt Ludwigsburg ein sogenannter Modernisierungsvertrag abgeschlossen wird.
Sollte eine Modernisierung nicht möglich sein und das Gebäude abgerissen werden müssen, kann dies ebenfalls bezuschusst werden. Voraussetzung ist auch hier ein abgeschlossener Vertrag mit der Stadt Ludwigsburg vor Beauftragung des Abbruchs.
Ausführlichere Informationen finden Sie in unseren Förderrichtlinien.
Fördermittel stehen in Poppenweiler derzeit bis 30. April 2025 zur Verfügung.
Alle Maßnahmen sollten vor Beginn mit der Sanierungsbehörde der Stadt Ludwigsburg abgestimmt werden. Andernfalls ist eine Förderung aus Sanierungsmitteln eventuell nicht mehr möglich.
Verfügungsfonds Poppenweiler
Programm für nichtinvestive Städtebauförderung - kurz NIS
Der Verfügungsfonds NIS-Poppenweiler bietet die Chance, das Zusammenleben in Poppenweiler aktiv mit zu gestalten. Mithilfe des Verfügungsfonds stehen finanzielle Mittel zur Verfügung, um das bürgerschaftliche Engagement im Stadtteil zu unterstützen. Projekte oder Aktionen werden durch die Bewohnerschaft oder Akteure vor Ort selbst ausgewählt und durchgeführt. Die Projektförderungen betragen 50 Prozent, maximal ist ein Zuschuss in Höhe von 2.500 Euro möglich.
Unterstützt werden Projekte, die einen erkennbaren Nutzen für Poppenweiler und seine Bewohnerinnen und Bewohner aufweisen. Das breite Förderspektrum reicht von Jugendveranstaltungen, Interkulturellen Begegnungen, Nachhaltigkeitsaktionen bis hin zu Nachbarschafts- oder Repair-Cafés, Bildungs- und Kulturprojekten oder Stadtteilfestlichkeiten. Die genauen Förderkriterien regelt die Förderrichtlinie.
Nähere Informationen können Sie dem Flyer sowie den Förderrichtlinien, die wir Ihnen als PDF-Downloads weiter unten auf dieser Seite bereitgestellt haben, entnehmen. Dort finden Sie auch das digital ausfüllbare Antragsformular.
Bilder aus dem Sanierungsgebiet
Kontakt
Referat Stadtentwicklung, Klima und Internationales
Team Stadtteilentwicklung und Stadterneuerung
Markus Faigle
Wilhelmstraße 11
71638 Ludwigsburg
Telefon: 07141 910-2138
Telefax: 07141 910-3050
m.faigle@ludwigsburg.de