Kleindarlehen im Rahmen des Aktionsprogramms Einzelhandel, Gastronomie und Dienstleistungen

Die Stadt Ludwigsburg hat mit Beschluss des Gemeinderats vom 24.02.2021 ein Aktionsprogramm Einzelhandel, Gastronomie, Dienstleistungen für das gesamte Stadtgebiet Ludwigsburg aufgelegt. Maßgeblich vom Lock-Down betroffenes Handwerk, wie beispielsweise Frisöre, Schneidereien oder Schuhmacher sind vom Aktionsprogramm ebenfalls erfasst. Im Rahmen dieses Aktionsprogramms, werden zur Überbrückung, bis bereits beantragte Mittel des Landes bzw. des Bundes ausbezahlt werden oder der aktuell geltende, harte Lock-Down gelockert wird, Kleindarlehen gewährt werden. 

Die Darlehen können von den oben genannten Betrieben, mit bis zu 10 sozialversicherungspflichtig Beschäftigten (10 Personen), mit Sitz mindestens seit 01.11.2020 im Stadtgebiet Ludwigsburg, vorrangig die von der aktuellen Schließung betroffen sind, beantragt werden. Vorrang sollen inhabergeführte Unternehmen haben.

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