Wahlen und Abstimmungen
Allgemeine Informationen
Wahl-Grundsätze
- allgemein: Das Stimmrecht ist unabhängig von Geschlecht, Einkommen, Konfession, Beruf oder politischer Überzeugung.
- unmittelbar: Direkt, das heißt es gibt keine Zwischeninstanz.
- frei: Das Wahlrecht wird ohne Zwang oder sonstige unzulässige Beeinflussung von außen ausgeübt.
- gleich: Jede Stimme zählt gleich viel.
- geheim: Niemand kann erkennen, welche Wahlentscheidung der Wähler oder die Wählerin getroffen hat.
Wahl-Berechtigung und Wähler-Verzeichnis
Sie sind wahlberechtigt, wenn Sie:
- die persönlichen Voraussetzungen (Alter, Staatsangehörigkeit, Wohnsitz) der jeweiligen Wahl erfüllen (siehe Wahlarten - "Wer darf wählen")
- keine Betreuerin/keine Betreuer für Ihre sämtlichen Angelegenheiten brauchen
- nicht gerichtlich vom Wahl-Recht ausgeschlossen sind
und somit im Wähler-Verzeichnis stehen.
Sie erhalten dann eine Wahl-Benachrichtigung per Post, in der angegeben ist:
- wann die Wahl stattfindet
- in welchem Wahllokal Sie wählen dürfen
- ob das Wahllokal barrierefrei ist
- wie Sie einen Antrag auf Ausstellung eines Wahlscheines mit Briefwahl-Unterlagen stellen
Die Wahlbenachrichtigungen werden bis zum 19.05.2024 zugestellt.
Vom 20.05 bis zum 24.05 kann das Wählerverzeichnis eingehsehen werden.
Wer bis zum 19. Mai 2024 keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, kann bis 24. Mai Einspruch einlegen.
Wenden Sie sich hierzu an
Stadt Ludwigsburg
Fachbereich Bürgerdienste
Wahlen
Wilhelmstraße 9
71638 Ludwigsburg
E-Mail wahlen@ludwigsburg.de
- Wählerverzeichnis (Bundestagswahl) - Eintragung von im Ausland lebenden Deutschen beantragen
- Wählerverzeichnis (Bundestagswahl) - Eintragung von in Deutschland lebenden Deutschen beantragen
- Wählerverzeichnis (Bürgermeisterwahl) - Eintragung als Rückkehrer beantragen
- Wählerverzeichnis (Bürgermeisterwahl) - Eintragung beantragen
- Wählerverzeichnis (Europawahl) - Eintragung von Deutschen, die im Ausland leben, beantragen
- Wählerverzeichnis (Europawahl) - Eintragung von Deutschen, die in Deutschland leben, beantragen
- Wählerverzeichnis (Europawahl) - Eintragung von in Deutschland lebenden Unionsbürgern beantragen
- Wählerverzeichnis (Kommunalwahl) - Eintragung als Rückkehrer beantragen
- Wählerverzeichnis (Kommunalwahl) - Eintragung beantragen
- Wählerverzeichnis (Kommunalwahl) – Eintragung bei Umzug beantragen
- Wählerverzeichnis (Landtagswahl) - Eintragung beantragen
Wahllokalfinder
Wählen im Wahllokal
Legen Sie zur Stimmabgabe im Wahllokal bitte die Wahl-Benachrichtigung vor. Sollten Sie keine Wahl-Benachrichtigung haben, bringen Sie Ihren Personalausweis oder Reisepass mit. Anschließend erhalten Sie einen oder mehrere Stimmzettel.
Mit diesen gehen Sie in die Wahl-Kabine. Niemand soll sehen können, wen Sie wählen. Die Wahl ist geheim.
Wähler mit Beeinträchtigung können eine Hilfsperson hinzuziehen. Das kann eine Vertrauens-Person sein oder eine Wahl-Helferin oder ein Wahl-Helfer. Die Hilfsperson ist zur Geheimhaltung verpflichtet.
Wenn Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte an die Wahl-Helferinnen und Wahl-Helfer.
Wahl-Ergebnisse
Wahlvorschläge der Parteien
Wer hilft bei der Wahl?
Der Wahlvorstand besteht aus:
- Wahlvorsteherin / Wahlvorsteher
- Stellvertreterin / Stellvertreter
- Beisitzerinnen / Beisitzer
Sie leiten und überwachen die Wahlhandlung und ermitteln nach Schließung der Wahllokale das Wahlergebnis des Wahlbezirks.
Sie erhalten für diese ehrenamtliche Tätigkeit eine Aufwandsentschädigung.
Die Wahl-Arten
Kontakt und weitere Informationen
Stadt Ludwigsburg
Fachbereich Bürgerdienste
Wahlen
Wilhelmstraße 9
71638 Ludwigsburg
Tel.: 07141 910-2409
wahlen@ludwigsburg.de