Wahlen und Abstimmungen
Die Ergebnisse zur Landtagswahl Baden-Württemberg 2026 finden Sie hier.
Allgemeine Informationen
Welche Wahlen gibt es?
Wahl-Grundsätze
- allgemein: Das Stimmrecht ist unabhängig von Geschlecht, Einkommen, Konfession, Beruf oder politischer Überzeugung.
- unmittelbar: Direkt, das heißt es gibt keine Zwischeninstanz.
- frei: Das Wahlrecht wird ohne Zwang oder sonstige unzulässige Beeinflussung von außen ausgeübt.
- gleich: Jede Stimme zählt gleich viel.
- geheim: Niemand kann erkennen, welche Wahlentscheidung der Wähler oder die Wählerin getroffen hat.
Wählen im Wahllokal
Legen Sie zur Stimmabgabe im Wahllokal bitte die Wahl-Benachrichtigung vor.
Bitte bringen Sie ein Ausweisdokument mit.
Anschließend erhalten Sie einen Stimmzettel.
Mit diesen gehen Sie in die Wahl-Kabine.
Niemand soll sehen können, wen Sie wählen.
Die Wahl ist geheim.
Wähler mit Beeinträchtigung können eine Hilfsperson hinzuziehen.
Das kann eine Vertrauens-Person sein oder eine Wahl-Helferin oder ein Wahl-Helfer.
Die Hilfsperson ist zur Geheimhaltung verpflichtet.
Wenn Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte an die Wahl-Helferinnen und Wahl-Helfer.
Wer hilft bei der Wahl?
Der Wahlvorstand besteht aus:
Gemeinsam überwachen Vorstand, Stellvertretung und Beisitzende die Wahlhandlung und ermitteln nach Schließung der Wahllokale das Wahlergebnis des Wahlbezirks.
Sie erhalten für diese ehrenamtliche Tätigkeit eine Aufwandsentschädigung.
Sie haben Interesse, uns bei einer Wahl als Wahlhelfer zu unterstützen? Dann füllen Sie einfach unser Wahlhelfer-Formular aus.
Volksanträge, Volksbegehren, Bürgeranträge, Bürgerbegehren, Einwohneranträge
Allgemeine Informationen zum Volksbegehren
Mit dem Volksantrag und dem Volksbegehren können die Bürgerinnen und Bürger selbst politische Themen setzen, Gesetzentwürfe einbringen oder über Gesetze oder die Auflösung des Landtags abstimmen.
Die zur Zulassung eines Volksbegehrens notwendigen Unterstützungsunterschriften können von allen Deutschen (im Sinne von Artikel 116 Abs. 1 des Grundgesetzes), die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens drei Monaten ihren Hauptwohnsitz in Baden‐Württemberg haben oder sich sonst gewöhnlich dort aufhalten und nicht infolge Richterspruchs vom Wahlrecht ausgeschlossen sind, geleistet werden.
Die Wahlrechtsbescheinigung für die Unterstützungsunterschrift ist von der Gemeinde, in der der Antragsteller seine (Haupt‐) Wohnung hat oder in der er sich sonst gewöhnlich aufhält, auf einem Formblatt nach dem Muster der Anlage 8 bzw. 9 StO einzuholen.
Allgemeine Informationen Einwohnerantrag
Die Einwohnerschaft kann beantragen, dass der Gemeinderat eine bestimmte Angelegenheit behandelt (Einwohnerantrag). Ein Einwohnerantrag darf nur Angelegenheiten des Wirkungskreises der Gemeinde zum Gegenstand haben, für die der Gemeinderat zuständig ist und in denen innerhalb der letzten sechs Monate nicht bereits ein Einwohnerantrag gestellt worden ist.
Antragsberechtigt sind Einwohner und Einwohnerinnen der Stadt Ludwigsburg, unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit, die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens drei Monaten in Ludwigsburg wohnen.
Die Stadtverwaltung prüft die Antragsberechtigung für alle Unterstützerinnen und Unterstützer des Einwohnerantrags. Um die Prüfung schnell und mit möglichst wenig Zurückweisungen durchführen zu können, sollten die Felder klar strukturiert sein und für den Wohnort die Vorgabe „Ludwigsburg“ aufweisen.
Allgemeine Informationen zum Bürgerbegehren
Mittels eines Bürgerbegehrens kann erreicht werden, dass alle Bürgerinnen und Bürger über eine Sachfrage abstimmen können.
Beteiligungsberechtigt sind Deutsche und Staatsangehörige der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens drei Monaten in Ludwigsburg wohnen.
Wer das Bürgerrecht in einer Gemeinde durch Wegzug oder Verlegung der Hauptwohnung verloren hat und vor Ablauf von drei Jahren seit dieser Veränderung wieder in die Gemeinde zuzieht oder dort seine Hauptwohnung begründet, ist mit der Rückkehr Bürger*in. Bürgermeister und Beigeordnete erwerben das Bürgerrecht mit dem Amtsantritt in der Gemeinde.
Kontakt und weitere Informationen
Fachbereich Bürgerdienste
Wilhelmstr. 9
71638 Ludwigsburg
E-Mail wahlen@ludwigsburg.de