Wahlen und Abstimmungen

Allgemeine Informationen

Wahl-Grundsätze

  • allgemein: Das Stimmrecht ist unabhängig von Geschlecht, Einkommen, Konfession, Beruf oder politischer Überzeugung.
  • unmittelbar: Direkt, das heißt es gibt keine Zwischeninstanz.
  • frei: Das Wahlrecht wird ohne Zwang oder sonstige unzulässige Beeinflussung von außen ausgeübt.
  • gleich: Jede Stimme zählt gleich viel.
  • geheim: Niemand kann erkennen, welche Wahlentscheidung der Wähler oder die Wählerin getroffen hat.

Wahl-Berechtigung und Wähler-Verzeichnis

Sie sind wahlberechtigt, wenn Sie:

  • die persönlichen Voraussetzungen (Alter, Staatsangehörigkeit, Wohnsitz) der jeweiligen Wahl erfüllen (siehe Wahlarten - "Wer darf wählen")
  • keine Betreuerin/keine Betreuer für Ihre sämtlichen Angelegenheiten brauchen 
  • nicht gerichtlich vom Wahl-Recht ausgeschlossen sind

und somit im Wähler-Verzeichnis stehen.

Sie erhalten dann eine Wahl-Benachrichtigung per Post, in der angegeben ist:

  • wann die Wahl stattfindet
  • in welchem Wahllokal Sie wählen dürfen
  • ob das Wahllokal barrierefrei ist
  • wie Sie einen Antrag auf Ausstellung eines Wahlscheines mit Briefwahl-Unterlagen stellen

Die Wahlbenachrichtigungen werden im Zeitraum von 16. August bis 5. September an die Wählerinnen und Wähler versandt. Wer bis zum 5. September keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, kann vom 6. bis 10. September das Wählerverzeichnis einsehen und Einspruch einlegen. Wenden Sie sich hierzu an

Stadt Ludwigsburg
Fachbereich Bürgerdienste
Wahlen
Wilhelmstraße 9
71638 Ludwigsburg
wahlen@ludwigsburg.de

Wahllokalfinder

Sie haben Ihre Wahlbenachrichtigung verlegt und wissen nicht mehr in welchem Wahllokal Sie wählen dürfen? Dann kann Ihnen unser Wahllokalfinder weiterhelfen.

Briefwahl und Wahlschein-Antrag

Wer sein Wahllokal nicht aufsuchen kann oder möchte, hat die Möglichkeit der Briefwahl.
Sie können die Briefwahl beantragen, sobald sie ihre Wahlbenachrichtigung erhalten haben.
Um Briefwahl teilzunehmen haben Sie folgende drei Möglichkeiten.

Briefwahlunterlagen online anfordern

Die Unterlagen gehen Ihnen dann per Post zu, auf Wunsch auch an eine andere Adresse als Ihre Heimatanschrift, wenn Sie dies im Antrag angeben.

Briefwahlunterlagen per Post anfordern

Sie müssen die Wahlbenachrichtigung ausfüllen und unterschreiben.
Den Antrag bitte ausreichend frankieren und senden an:

Fachbereich Bürgerdienste
Wahlen
Postfach 249
71602 Ludwigsburg

Die Briefwahlunterlagen werden von der Stadt Ludwigsburg mit der BW Post versandt.

Briefwahlunterlagen persönlich anfordern

Sie müssen auch hier die Wahlbenachrichtigung ausfüllen und unterschreiben.

Fachbereich Bürgerdienste
Wahlbüro
Wilhelmstraße 5
71636 Ludwigsburg

Wer persönlich kommt, kann während den Öffnungszeiten auch sofort wählen.

Weitere Hinweise

Bitte beantragen Sie die Briefwahlunterlagen rechtzeitig. Briefwahlunterlagen können erst verschickt werden, wenn die Wahlvorschläge zugelassen sind und die Stimmzettel gedruckt sind. Dies wird in Ludwigsburg ca. ab dem 13. Mai 2024 der Fall sein.
Bedenken Sie bitte, dass für den Antrag, die Übersendung der Briefwahlunterlagen und die Rücksendung der Wahlbriefe mit den ausgefüllten Stimmzetteln per Post drei Wege erforderlich sind.
Anträge auf Ausstellung eines Wahlscheines mit den Briefwahlunterlagen müssen bis spätestens 7. Juni 2024, 18 Uhr, beim Fachbereich Bürgerdienste, Wahlen eingegangen sein.
In gesetzlich geregelten Ausnahmefällen können Anträge noch am Samstag vor der Wahl, 8. Juni 2024 von 9 bis 12 Uhr für nicht zugegangene Briefwahlunterlagen und am Wahltag selbst, bis 15 Uhr für plötzlich Erkrankte und nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene Personen gestellt werden. Die Modalitäten hierfür sollten vorher telefonisch mit dem Wahlbüro abgeklärt werden.
Wenn Sie für eine andere wahlberechtigte Person Briefwahlunterlagen beantragen und/oder abholen wollen, benötigen Sie hierzu dessen im Original unterschriebenen Briefwahlantrag und eine schriftliche Vollmacht. Bitte beachten Sie, dass Sie nicht mehr als 4 Wahlberechtigte vertreten dürfen.

Die Briefwahlunterlagen

Die Briefwahlunterlagen bestehen bei der Europawahl aus:

  • einem weißen Wahlschein
  • dem weißlichen Stimmzettel
  • dem blauen Stimmzettelumschlag für den Stimmzettel
  • dem roten Briefumschlag für die Rücksendung der Unterlagen der Europawahl
  • einer Information für Briefwähler

Die Briefwahlunterlagen bestehen bei den Kommunalwahlen aus:

einem gelben Wahlschein mit Informationen für Briefwähler
die Stimmzettel, für die der Briefwähler wahlberechtigt ist, mit zugehörigen gleichfarbigen Stimmzettelumschlägen für die einzelnen Wahlen
einem gelben Briefumschlag für die Rücksendung aller Unterlagen der Kommunalwahlen

Ablauf der Briefwahl

Das Ausfüllen ist einfach und genau erklärt. Die Stimmzettel füllen Sie so aus wie oben für die Urnenwahl beschrieben. Auch bei der Briefwahl müssen Sie persönlich wählen! Nur wer dazu wegen körperlichen Beeinträchtigungen nicht in der Lage ist, darf sich einer Hilfsperson bedienen; diese muss mindestens 16 Jahre alt sein. 
Auf dem jeweiligen Wahlschein dürfen Sie die Unterschriften nicht vergessen, sonst wird der entsprechende Wahlbrief bei der Auszählung nicht gewertet.
Bitte senden Sie den roten Wahlbrief für die Europawahl und den gelben Wahlbrief für die Kommunalwahlen so rechtzeitig ab, dass sie spätestens am 9. Juni 2024, 18.00 Uhr, beim vorgedruckten Empfänger eingegangen ist; beachten Sie bitte hierbei, dass der rote Wahlbrief für die Europawahl nicht in den gelben Wahlbrief für die Kommunalwahlen mit eingelegt werden darf. Beim Postversand empfiehlt es sich die Wahlbriefe spätestens am Donnerstag, 6. Juni 2024 zur Post zu bringen.
Wenn Sie später dran sind und sicher gehen wollen, dass die Unterlagen rechtzeitig ankommen, sollten Sie die Wahlbriefe persönlich in den Hausbriefkasten des Fachbereichs Bürgerdienste, Wahlbüro, Wilhelmstraße 5 einwerfen.
Die Wahlausschüsse in den Wahllokalen dürfen am Wahltag keine Wahlbriefe annehmen.
Der rote Wahlbrief der Europawahl wird von der Deutschen Post AG gebührenfrei befördert, für den gelben Wahlbrief der Kommunalwahlen übernimmt die Stadt Ludwigsburg das Beförderungsentgelt, er muss vom Wähler nicht freigemacht werden. Diese Regelungen gelten nur für die Beförderung als Standardbrief im Geltungsbereich der Deutschen Post AG.

Wählen im Wahllokal

Legen Sie zur Stimmabgabe im Wahllokal bitte die Wahl-Benachrichtigung vor. Sollten Sie keine Wahl-Benachrichtigung haben, bringen Sie Ihren Personalausweis oder Reisepass mit. Anschließend erhalten Sie einen oder mehrere Stimmzettel.

Mit diesen gehen Sie in die Wahl-Kabine. Niemand soll sehen können, wen Sie wählen. Die Wahl ist geheim.

Wähler mit Beeinträchtigung können eine Hilfsperson hinzuziehen. Das kann eine Vertrauens-Person sein oder eine Wahl-Helferin oder ein Wahl-Helfer. Die Hilfsperson ist zur Geheimhaltung verpflichtet.

Wenn Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte an die Wahl-Helferinnen und Wahl-Helfer.

Wahl-Ergebnisse

Beim Aufruf der Wahlergebnisse werden Sie auf die Seiten des technischen Dienstleisters für die Wahldurchführung weitergeleitet.

So wurde in Ludwigsburg in den vergangenen Jahren gewählt:

Weitere Interessante Zahlen finden Sie auf der Website des Statistischen Landesamtes.

Wahlhelfer*in werden

Der Wahlvorstand besteht aus:

  • Wahlvorsteherin / Wahlvorsteher
  • Stellvertreterin / Stellvertreter
  • Beisitzerinnen / Beisitzer

Sie leiten und überwachen die Wahlhandlung und ermitteln nach Schließung der Wahllokale das Wahlergebnis des Wahlbezirks.

Sie erhalten für diese ehrenamtliche Tätigkeit eine Aufwandsentschädigung.

Kombi-Wahl 2024

Bitte beachten Sie: Bei der Kombi-Wahl 2024 dürfen Sie uns nur unterstützen, wenn Sie

  • städtische Mitarbeitende sind
  • oder einen Wohnsitz in Ludwigsburg haben

Die Wahl-Arten

Kontakt und weitere Informationen

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