Sanierungsgebiet „Neckarweihingen“

Welche Ziele verfolgt werden

Nach dem Abschluss der Vorbereitenden Untersuchung im Laufe des Jahres 2001 wurde der Ortskern Neckarweihingen 2003 in das Landessanierungsprogramm Baden-Württemberg aufgenommen und mit Satzungsbeschluss in 2008 das Gebiet erweitert. Seit 2012 läuft das Sanierungsgebiet im Bund-Länder-Programm "Aktive Stadt- und Ortsteilzentren".

Im Rahmen der Sanierungsziele für den Ortskern Neckarweihingen konnte seit 2003 bereits einiges erreicht werden. Mit der bereits erfolgten umfassenden Modernisierung einer hohen Anzahl an privaten Wohngebäuden konnte bereits eine erhebliche und kontinuierliche Aufwertung des Ortskerns, vor allem im Umfeld der Hauptstraße, erzielt werden. 

Damit wurde den Zielen einer städtebaulichen Entwicklung unter Erhaltung der historischen und typischen Struktur, einer Attraktivitätssteigerung des Stadtteilbilds und einer Stärkung der Wohnnutzung Rechnung getragen.

Insbesondere mit den umgesetzten Umgestaltungs- und Sanierungsmaßnahmen in der Hauptstraße, Lechtstraße, Fährstraße und Carl-Diem-Straße konnten das Sanierungsziel „Aufwertung des öffentlichen Raumes“ weitestgehend erfüllt werden. Ein echter Gewinn an Aufenthaltsqualität und städtebaulicher Aufwertung des Stadtteilbildes stellt die 2014 fertiggestellte Umgestaltung des Rathausplatzes dar, welche die Funktion der neuen Ortsmitte übernimmt.

Mit der Ansiedlung des Kleinpflegeheims „Wittumhof“ und dem Bau des Feuerwehrgebäudes ist es mit Unterstützung von Städtebaufördermitteln gelungen wichtige soziale Infrastruktur für den Ortskern zu gewinnen.

Der Bau des neuen Kinder- und Familienzentrums in der Neuen Straße 62 stellt nicht nur eine Bereicherung in Hinblick auf ein bedarfsgerechtes und attraktives Betreuungsangebot in Neckarweihingen dar, sondern bedeutet auch einen echten Zugewinn an sozialer Infrastruktur für den Ortskern. Neben der damit verbundenen Belebung der Ortsmitte geht auch eine städtebauliche Aufwertung mit der Erhaltung und Modernisierung des alten denkmalgeschützten Schulgebäudes einher.

Lageplan Sanierungsgebiet "Ortskern Neckarweihingen" 
Lageplan Sanierungsgebiet "Ortskern Neckarweihingen" vom 07.07.2008

Was Eigentümer im Sanierungsgebiet wissen müssen

Sollten Sie als Privateigentümer noch eine umfassende Modernisierungsmaßnahme mit Hilfe von Fördermitteln umsetzen wollen, dann sollten Sie dafür unbedingt genügend Zeit einplanen.

Noch bis 30.04.2025 stehen Fördermittel zur Verfügung. Allerdings muss bis dahin das Vorhaben umgesetzt sein. Erhöhte steuerliche Abschreibungen sind noch bis zur Aufhebung der Sanierungssatzung möglich.

Voraussetzung in beiden Fällen ist der vorherige Abschluss eines sogenannten Modernisierungsvertrages.

Sanierungsvermerk

Durch diesen Beschluss bekommen alle im Sanierungsgebiet liegenden Grundstücke einen sogenannten Sanierungsvermerk.

Sanierungsvermerke im Grundbuch sind nichts Außergewöhnliches. Allein in Ludwigsburg gibt es aktuell acht förmlich festgelegte Sanierungsgebiete. Alle innerhalb dieser Gebiete gelegenen Grundstücke haben einen solchen Vermerk. Der Vermerk bleibt ca. 8 – 10 Jahre, in Ausnahmefällen auch länger, im Grundbuch.

Dies hat zur Folge, dass sämtliche Rechtsvorgänge (zum Beispiel Kauf- oder Pachtvertäge, Grundschuld) nach § 144 Baugesetzbuch (BauGB) genehmigungspflichtig sind. Dies gilt auch für Gebäudeabbrüche im Sanierungsgebiet.

Die Satzung wird wiederum durch Gemeinderatsbeschluss aufgehoben und die Vermerke dann wieder auf Ersuchen der Sanierungsstelle gelöscht.

Ausgleichsbeträge

Da die Sanierung im sogenannten „vereinfachten Verfahren“ durchgeführt wird, entstehen für die Eigentümer keine Ausgleichbeträge (sanierungsbedingte Bodenwertsteigerungen).

Förderung privater Wohnungsmodernisierungen oder Gebäudeabbrüchen

Von der Ausweisung des Sanierungsgebiets können unterer anderem auch Privateigentümer profitieren.

Möchten Sie als Privateigentümer Ihre Immobilie in nächster Zeit umfassend energetisch sanieren, können Sie hierfür Städtebaufördermittel beantragen. Voraussetzung hierfür wäre, dass vor Beginn der Maßnahmen mit der Stadt Ludwigsburg ein sogenannter Modernisierungsvertrag abgeschlossen wird.

Sollte eine Modernisierung nicht möglich sein und das Gebäude abgerissen werden müssen, kann dies ebenfalls bezuschusst werden. Voraussetzung ist auch hier ein abgeschlossener Vertrag mit der Stadt Ludwigsburg vor Beauftragung des Abbruchs.

Ausführlichere Informationen finden Sie in unseren Förderrichtlinien.

Fördermittel stehen in Neckarweihingen derzeit bis 30. April 2025 zur Verfügung.

Alle Maßnahmen sollten vor Beginn mit der Sanierungsbehörde der Stadt Ludwigsburg abgestimmt werden. Andernfalls ist eine Förderung aus Sanierungsmitteln nicht mehr möglich.

Verfügungsfonds Neckarweihingen

Programm für nichtinvestive Städtebauförderung - kurz NIS

Der Verfügungsfonds (NIS) Neckarweihingen bietet die Chance, das Zusammenleben in Neckarweihingen aktiv mit zu gestalten. Mithilfe des Verfügungsfonds stehen finanzielle Mittel zur Verfügung, um das bürgerschaftliche Engagement im Stadtteil zu unterstützen. Projekte oder Aktionen werden durch die Bewohnerschaft oder Akteure vor Ort selbst ausgewählt und durchgeführt. Die Projektförderungen betragen 50 Prozent, maximal ist ein Zuschuss in Höhe von 2.500 Euro möglich.

Unterstützt werden Projekte, die einen erkennbaren Nutzen für Neckarweihingen und seine Bewohnerinnen und Bewohner aufweisen. Das breite Förderspektrum reicht von Jugendveranstaltungen, Interkulturellen Begegnungen, Nachhaltigkeitsaktionen bis hin zu Nachbarschafts- oder Repair-Cafés, Bildungs- und Kulturprojekten oder Stadtteilfestlichkeiten. Die genauen Förderkriterien regelt die Förderrichtlinie.

Nähere Informationen können Sie dem Flyer sowie den Förderrichtlinien, die wir Ihnen als PDF-Downloads weiter unten auf dieser Seite bereitgestellt haben, entnehmen. Dort finden Sie auch das digital ausfüllbare Antragsformular.

Bilder aus dem Sanierungsgebiet

Kinder- und Familienzentrum während dem Umbau
Kinder- und Familienzentrum während dem Umbau
Kinder- und Familienzentrum nach dem Umbau
Kinder- und Familienzentrum nach dem Umbau
Kinder- und Familienzentrum nach dem Umbau
Kinder- und Familienzentrum nach dem Umbau
Kinder- und Familienzentrum nach dem Umbau
Kinder- und Familienzentrum nach dem Umbau
Kinder- und Familienzentrum nach dem Umbau
Kinder- und Familienzentrum nach dem Umbau
Umgestaltung Hauptstraße
Umgestaltung Hauptstraße
Umgestaltung Carl-Diem-Straße
Umgestaltung Carl-Diem-Straße
Umgestaltung Lechtstraße
Umgestaltung Lechtstraße

Kontakt

Referat Stadtentwicklung, Klima und Internationales
Team Stadtteilentwicklung und Stadterneuerung 
Katharina Yoga 
Wilhelmstraße 11
71638 Ludwigsburg
Telefon: 07141 910-3230
Telefax: 07141 910-3050
k.yoga@ludwigsburg.de

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