Sanierungsgebiet "Östliche Innenstadt"

Die Sanierung der östlichen Innenstadt stellt einen weiteren wichtigen Baustein in der ganzheitlichen Aufwertung und Weiterentwicklung der Ludwigsburger Innenstadt dar. Aufbauend auf den Erfolgen im ehemaligen Sanierungsgebiet „Untere Stadt“ und der laufenden Neuordnung im Sanierungsverfahren „Zentrale Innenstadtentwicklung (ZIEL)“ soll ein attraktives, leistungsfähiges und durchmischtes Quartier entwickelt werden. Nach dem Beschluss zur Durchführung vorbereitender Untersuchungen im April 2023 liegen inzwischen ausreichend Erkenntnisse für die förmliche Festlegung eines Sanierungsgebiets vor. Im Mittelpunkt der geplanten Maßnahmen stehen insbesondere die energetische Erneuerung des Gebäudebestands, die Generalsanierung des Forums am Schlosspark, die Stärkung des Wohnens sowie die Aufwertung bestehender Geschäfts- und Einzelhandelslagen. Ergänzend sollen Parkierungssituationen neu geordnet, Fuß- und Radwegeverbindungen verbessert und die Aufenthaltsqualität in Straßen- und Platzräumen gesteigert werden.

Angrenzungsplan "Östliche Innenstadt"

Was Eigentümer im Sanierungsgebiet wissen müssen

Mit Beschluss vom 10.06.2026 hat der Gemeinderat kraft Satzungshoheit das Sanierungsgebiet "Östliche Innenstadt" ausgewiesen. Dieser Beschluss wurde am 20.06.2026 in der Ludwigsburger Kreiszeitung amtlich bekannt gemacht.

Sanierungsvermerk

Durch diesen Beschluss bekommen alle im Sanierungsgebiet liegenden Grundstücke einen sogenannten Sanierungsvermerk.

Sanierungsvermerke im Grundbuch sind nichts Außergewöhnliches. Allein in Ludwigsburg gibt es aktuell neun förmlich festgelegte Sanierungsgebiete. Alle innerhalb dieser Gebiete gelegenen Grundstücke haben einen solchen Vermerk.

Dies hat zur Folge, dass sämtliche Rechtsvorgänge (zum Beispiel Kauf- oder Pachtvertäge, Grundschuld) nach § 144 Baugesetzbuch (BauGB) genehmigungspflichtig sind. Dies gilt auch für Gebäudeabbrüche im Sanierungsgebiet.

Wird die Sanierungssatzung (wiederum durch Gemeinderatsbeschluss) aufgehoben, so werden die  Vermerke auf Ersuchen der Sanierungsstelle wieder gelöscht.

Ausgleichsbeträge

Da die Sanierung im sogenannten vereinfachten Verfahren durchgeführt wird, entstehen für die Eigentümer keine Ausgleichsbeträge (sanierungsbedingte Bodenwertsteigerungen).

Kontakt

Referat Stadtentwicklung, Klima und Steuerungsunterstützung
Team Klima und Stadtentwicklung
Iven Messer
Wilhelmstraße 11
71638 Ludwigsburg
Telefon: 07141 910-4627
Telefax: 07141 910-3050
step@ludwigsburg.de

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