Anzeige einer Ordnungswidrigkeit von Privatpersonen
Sie können einen Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung (nur ruhender Verkehr) bei der Bußgeldstelle anzeigen.
Als Anzeigeerstatter werden Sie als Zeuge im Bußgeldverfahren namentlich benannt. Gegebenenfalls müssen Sie damit rechnen, vor Gericht als Zeuge zum Verstoß auszusagen.
Anonyme Anzeigen werden daher nicht bearbeitet. Zwingend erforderlich ist mindestens ein Beweisbild auf dem der Verstoß sowie das Kennzeichen gut ersichtlich ist.
Anzeigen sind nur über diesen Online-Dienst möglich.
Zuständige Stelle
Es werden nur Anzeigen berücksichtigt, bei denen der Verstoß im Stadtgebiet Ludwigsburg begangen wurde. Für Anzeigen, die den sonstigen Landkreis Ludwigsburg betreffen, sind andere Bußgeldstellen
zuständig.
Leistungsdetails
Voraussetzungen
Ein Verstoß gegen die StVO im ruhenden Verkehr muss vorliegen.
Verfahrensablauf
Angezeigte Verstöße im ruhenden Verkehr gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO) werden durch die Bußgeldstelle überprüft und nach positiver Prüfung weiterverfolgt.
Bitte beachten Sie, dass Anzeigeerstatter keine Auskünfte zu laufenden Verfahren erhalten, da sie nicht Betroffene des Verfahrens sind.
Trotzdem müssen Sie damit rechnen, vor Gericht als Zeuge zum Verstoß auszusagen.
Fristen
Festgestellte Verstöße müssen innerhalb einer Woche ab dem Tattag anzeigt werden
Erforderliche Unterlagen
- Beweisbild (mindestens eins, ein weiteres optional)
- vollständig ausgefüllter Online-Antrag
Kosten
Es entstehen keine Kosten für Sie als Anzeigeerstatter.
Hinweise
Bitte beachten Sie, dass Sie als Anzeigeerstatter keine Auskünfte zu laufenden Verfahren erhalten, da Sie nicht Betroffener des Verfahrens sind.
Gegebenenfalls müssen Sie damit rechnen, vor Gericht als Zeuge zum Verstoß auszusagen.
Für jeden festgestellten Verstoß muss eine separate Anzeige erfolgen.
Rechtsgrundlage
Straßenverkehrsordnung (StVO)
Freigabevermerk
Stadt Ludwigsburg