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Dienstleistungen

Anzeige einer Ordnungswidrigkeit von Privatpersonen

Sie können einen Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung (nur ruhender Verkehr) bei der Bußgeldstelle anzeigen.
Als Anzeigeerstatter werden Sie als Zeuge im Bußgeldverfahren namentlich benannt. Gegebenenfalls müssen Sie damit rechnen, vor Gericht als Zeuge zum Verstoß auszusagen.

Anonyme Anzeigen werden daher nicht bearbeitet. Zwingend erforderlich ist mindestens ein Beweisbild auf dem der Verstoß sowie das Kennzeichen gut ersichtlich ist.

Anzeigen sind nur über diesen Online-Dienst möglich.

Zuständige Stelle

Es werden nur Anzeigen berücksichtigt, bei denen der Verstoß im Stadtgebiet Ludwigsburg begangen wurde. Für Anzeigen, die den sonstigen Landkreis Ludwigsburg betreffen, sind andere Bußgeldstellen
zuständig.

Leistungsdetails

Voraussetzungen

Ein Verstoß gegen die StVO im ruhenden Verkehr muss vorliegen.

Verfahrensablauf

Angezeigte Verstöße im ruhenden Verkehr gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO) werden durch die Bußgeldstelle überprüft und nach positiver Prüfung weiterverfolgt.
Bitte beachten Sie, dass Anzeigeerstatter keine Auskünfte zu laufenden Verfahren erhalten, da sie nicht Betroffene des Verfahrens sind.

Trotzdem müssen Sie damit rechnen, vor Gericht als Zeuge zum Verstoß auszusagen.

Fristen

Festgestellte Verstöße müssen innerhalb einer Woche ab dem Tattag anzeigt werden

Erforderliche Unterlagen

  • Beweisbild (mindestens eins, ein weiteres optional)
  • vollständig ausgefüllter Online-Antrag

Kosten

Es entstehen keine Kosten für Sie als Anzeigeerstatter.

Hinweise

Bitte beachten Sie, dass Sie als Anzeigeerstatter keine Auskünfte zu laufenden Verfahren erhalten, da Sie nicht Betroffener des Verfahrens sind.
Gegebenenfalls müssen Sie damit rechnen, vor Gericht als Zeuge zum Verstoß auszusagen.
Für jeden festgestellten Verstoß muss eine separate Anzeige erfolgen.

Rechtsgrundlage

Straßenverkehrsordnung (StVO)

Freigabevermerk

Stadt Ludwigsburg

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