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Dienstleistungen

Veranstaltung in Ludwigsburg durchführen

Grundsätzlich muss jede Veranstaltung, die über den privaten Bereich hinausgeht, genehmigt werden.

Das gilt auch für Veranstaltungen, die auf einer privaten Fläche stattfinden und öffentlich zugänglich sind.

Zuständige Stelle

Stadt Ludwigsburg, Fachbereich Sicherheit und Ordnung, Team Veranstaltungen.

Zentraler Ansprechpartner (ZAP) ist das Team Veranstaltungen. Der ZAP koordiniert die Anträge und Genehmigungen, steht mit Veranstaltenden und Behörden im engen Austausch und gibt alle wichtigen Informationen an Sie weiter.

Leistungsdetails

Voraussetzungen

Um die größtmögliche Sicherheit und einen störungsfreien Ablauf aller Veranstaltungen gewährleisten zu können, müssen die Veranstaltungen sorgfältig geprüft werden.

Beantragen Sie aus diesem Grund Ihr Vorhaben unter Einhaltung der unten genannten Fristen. Gerne können Sie auch schon vorab mit uns in Kontakt treten, wir beraten Sie gerne.

Verfahrensablauf

Nach Eingang der Unterlagen erhalten Sie schnellstmöglich eine Rückmeldung darüber, welche Anträge und Unterlagen zusätzlich einzureichen sind.

Die zu regelnden Gesichtspunkte werden in einer oder mehreren Genehmigungen festgehalten.

Fristen

Der Antrag und alle weiteren Unterlagen müssen fristgerecht eingereicht werden. Eine Genehmigung der Veranstaltung kann bei Nichteinhaltung der Fristen nicht gewährleistet werden.

  • Erstantrag mindestens drei Monate vor der Veranstaltung
  • Wiederholungsanträge mindestens zwei Monate vor der Veranstaltung
  • Fehlende Unterlagen, mindestens ein Monat vor der Veranstaltung.

Erforderliche Unterlagen

Welche Anträge im Einzelfall gestellt werden müssen, hängt von der Art, dem Ort und Umfang der Veranstaltung ab.

Auch bei kleineren Veranstaltungen kann die Vorlage eines Sicherheitskonzeptes oder die Bereitstellung eines Sicherheitsdienstes erforderlich sein. Der Veranstaltende ist verpflichtet, eine realistische Einschätzung hinsichtlich der möglichen Risiken zu treffen. Die abschließende Prüfung erfolgt durch die zuständige Behörde.

Um die Haftungsrisiken für den Veranstaltenden zu minimieren, muss der Abschluss einer Versicherung zur Abdeckung der gesetzlichen Haftpflichtansprüche nachgewiesen werden.

Kosten

Die Stadt Ludwigsburg erhebt für die Erstellung der Genehmigungen Verwaltungsgebühren. Die Höhe der Verwaltungsgebühr ist abhängig vom entstandenen Verwaltungsaufwand.

Für die Nutzung der öffentlichen Flächen fallen zudem Sondernutzungsgebühren an.

Hinweise

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Rechtsgrundlage

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Freigabevermerk

24.06.2014

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