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Dienstleistungen

Verpflichtungserklärung abgeben

Für die Erteilung oder Verlängerung eines Visums oder eines Aufenthaltstitels können Sie eine Verpflichtungserklärung abgeben. Dies gilt auch bei Aufenthalten zu geschäftlichen Zwecken.

Damit verpflichten Sie sich für einen Zeitraum von fünf Jahren, die Kosten für den Lebensunterhalt des Ausländers zu tragen.

Sie beinhaltet, dass Sie alle öffentlichen Mittel erstatten, die für den Lebensunterhalt einschließlich der Versorgung mit Wohnraum sowie der Versorgung im Krankheitsfall und bei Pflegebedürftigkeit anfallen, auch wenn die Aufwendungen auf einem gesetzlichen Anspruch des Ausländers beruhen.
Das gilt auch für eine eventuelle Rückreise in den Heimatstaat (Ausreise- beziehungsweise Abschiebungskosten).
Die Frist von fünf Jahren beginnt mit der durch die Verpflichtungserklärung ermöglichten Einreise des Ausländers.

Die Verpflichtungserklärung erlischt weder durch die Anerkennung als Schutzberechtigter nach dem Asylgesetz noch durch Erteilung einer anderen humanitären Aufenthaltserlaubnis.

Zuständige Stelle

Die Ausländerbehörde der Stadt Ludwigsburg ist für alle Personen zuständig, die im Stadtgebiet Ludwigsburg leben oder untergebracht sind.

  • Einwohnerinnen und Einwohner im Stadtgebiet Ludwigsburg
  • Asylbewerberinnen und Asylbewerber die in Ludwigsburg untergebracht sind

Leistungsdetails

Voraussetzungen

  • ausreichende Bonität: Die Ausländerbehörde ermittelt diese in jedem Einzelfall separat.
    Hinweis: Bevor der Ausländer das Visum erhält, muss er den Abschluss einer Reisekrankenversicherung gegenüber der deutschen Auslandsvertretung nachweisen.

Verfahrensablauf

Sie müssen die Verpflichtungserklärung schriftlich bei der Ausländerbehörde abgeben. Die Erklärung muss handschriftlich unterschrieben sein.
Sie können die Verpflichtungserklärung auch online abgeben.

Die benötigten Formulare finden Sie unter Onlineantrag und Formulare.

Hinweis: Natürliche, aber auch juristische Personen wie beispielsweise Firmen oder karitative Vereine können eine Verpflichtungserklärung abgeben.

Die Ausländerbehörde prüft im Rahmen des Verfahrens Ihre Bonität.

Die Verpflichtung aus der Verpflichtungserklärung ist vollstreckbar.

Fristen

keine

Erforderliche Unterlagen

1. Verpflichtungserklärung für Besucher

  • Personalausweis oder Reisepass vom Gastgeber und Gast
  • Letzte 3 Lohnabrechnungen
  • *Bei Selbständigen: Nachweis des Steuerberaters über monatliches Nettoeinkommen

2. Verpflichtungserklärung zu Studienzwecken, Verpflichtungserklärung zur Eheschließung, Verpflichtungserklärung zum Sprachkurs oder Verpflichtungserklärung für Chancenkarte

  • Personalausweis oder Reisepass vom Gastgeber und Gast
  • Letzten 3 Lohnabrechnungen
  • *Bei Selbständigen: Nachweis des Steuererberaters über monatliches Nettoeinkommen
  • Arbeitsbescheinigung
  • Wohnraumnachweis
  • Mietvertrag
  • Nachweis über die aktuelle Höhe der Nebenkosten
  • *Wenn abweichende Unterbringung – Nachweise der erwartenden Kosten

Hinweis: Bitte legen Sie die Verpflichtungserklärung innerhalb von 6 Monaten dem Konsulat beziehungsweise der Botschaft vor.

Der Antrag kann nur bearbeitet werden, wenn alle erforderlichen Unterlagen eingereicht werden.

Kosten

je Verpflichtungserklärung: EUR 29,00

Wenn Sie einen Antrag stellen, wird in jedem Fall eine Gebühr von 29 Euro fällig. Die 29 Euro sind beim Abholen der Verpflichtungsklärung vor Ort per EC-Cash oder bar zu bezahlen. Wird die Verpflichtungserklärung nicht abgeholt, erhalten Sie einen Gebührenbescheid.

Hinweise

keine

Rechtsgrundlage

Aufenthaltsgesetz:

  • § 66 Kostenschuldner; Sicherheitsleistung
  • § 67 Umfang der Kostenhaftung
  • § 68 Haftung für Lebensunterhalt

§ 47 Aufenthaltsverordnung (AufenthV) (Gebühren für sonstige aufenthaltsrechtliche Amtshandlungen)

Freigabevermerk

Stadt Ludwigsburg

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