Verwaltungswegweiser
Ausländerbehörde
Fachbereich Bürgerdienste
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Termine können telefonisch oder per E-Mail vereinbart werden. Sie erreichen uns unter den Telefonnummer 07141 910-2599 oder per Kontaktformular.
Kontakt
Telefon (0 71 41) 9 10 25 99
Fax (0 71 41) 9 10 27 68
Internet Terminvereinbarung Ausländerbehörde
Internet Nachricht an die Ausländerbehörde
Öffnungszeiten
Telefonische Erreichbarkeit
Zu diesen Zeiten können Sie Termine vereinbaren.
Montag bis Freitag
09:00 Uhr - 12:00 Uhr
Allgemeine Öffnungszeit
Vorsprache nur nach Terminvereinbarung!
Montag
07:30 Uhr - 16:00 Uhr
Dienstag
07:30 Uhr - 13:00 Uhr
Mittwoch
07:30 Uhr - 13:00 Uhr
Donnerstag
08:00 Uhr - 18:00 Uhr
Freitag
07:30 Uhr - 12:00 Uhr
Abweichende Öffnungszeiten
Von 03.02.2023 bis 03.02.2023: Die Ausländerbehörde hat am Freitag, 3. Februar geschlossen.
Zuständigkeit
- Aufenthaltserlaubnis
- Aufenthaltsgestattung
- Asylverfahren
- Beantragung Arbeitserlaubnis (ausgenommen EU- Bürger)
- Duldung
- Verpflichtungserklärung
Sonstiges
Bitte tragen Sie beim Besuch der Verwaltung eine medizinische Maske. Dies schützt Sie und alle anderen Menschen, die in den Gebäuden unterwegs sind.
Der Verwaltungsbesuch ist nur mit Termin möglich.
Übergeordnete Dienststellen
BürgerdiensteDienstleistungen
- Aufenthaltserlaubnis (Verlängerung) nach §25 Aufenthaltsgesetz
- Aufenthaltserlaubnis aufgrund des ausländischen Ehegatten
- Aufenthaltserlaubnis aufgrund Studium beantragen/verlängern
- Aufenthaltserlaubnis aufgrund von deutschen Ehegatten oder Kindern
- Aufenthaltserlaubnis für ehemalige Deutsche - Erteilung/Verlängerung
- Aufenthaltserlaubnis für eine Au-Pair-Beschäftigung
- Aufenthaltserlaubnis für Familienangehörige von EU- und EWR-Bürgern - Erteilung/Verlängerung
- Aufenthaltserlaubnis für in anderen Mitgliedstaaten der EU langfristig Aufenthaltsberechtigte - Erteilung/Verlängerung
- Aufenthaltserlaubnis für Kinder/Jugendliche - Erteilung/Verlängerung
- Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Ausbildung beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche nach Studium (max. 18 Monate)
- Aufenthaltserlaubnis zur Erwerbstätigkeit
- Aufenthaltserlaubnis zur Erwerbstätigkeit nach dem Studium
- Blaue Karte EU
- Blaue Karte EU zur Ausübung einer hochqualifizierten Beschäftigung beantragen
- Brexit - Aufenthaltsrecht nach dem Austrittsabkommen nachweisen
- Daueraufenthalt EU
- Elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) beantragen
- Niederlassungserlaubnis
- Niederlassungserlaubnis für Fachkräfte beantragen
- Niederlassungserlaubnis für Hochqualifizierte beantragen
- Übertrag Pass
- Verpflichtungserklärung abgeben
- Verpflichtungserklärung für Besucher
- Verpflichtungserklärung zu Studienzwecken
- Verpflichtungserklärung zur Eheschließung