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Dienstleistungen

Aufenthaltserlaubnis für ehemalige Deutsche - Erteilung/Verlängerung

Folgende Informationen sind zu beachten:

Zuständige Stelle

Einwohnerinnen und Einwohner im Stadtgebiet Ludwigsburg können hier ihre ausländerrechtlichen Angelegenheiten regeln. Die Ausländerbehörde ist außerdem Ansprechpartner für Asylbewerberinnen und Asylbewerber die in Ludwigsburg untergebracht sind.

Zuständig für ausländische Einwohner der umliegenden Städte und Gemeinden ist das Ausländeramt des Landratsamts (Auslaenderbehoerde@landkreis-ludwigsburg.de) oder eine der fünf weiteren Ausländerbehörden im Landkreis (Bietigheim-Bissingen mit Tamm und Ingersheim, Ditzingen, Kornwestheim, Remseck am Neckar sowie Vaihingen/Enz mit Eberdingen, Oberriexingen und Sersheim). Sie sind jeweils für die Ausländerinnen und Ausländer zuständig, die in diesen Städten wohnen.

Leistungsdetails

Voraussetzungen

-

Verfahrensablauf

-

Fristen

keine

Erforderliche Unterlagen

  • aktueller ausländischer Nationalpass
  • aktuelles biometrisches Passfoto
  • die letzten drei Lohnabrechnungen
  • Arbeitsbescheinigung (vom Arbeitgeber auszufüllen)
  • aktueller Arbeitsvertrag (von beiden Ehepartnern, falls vorhanden)
  • Wohnraumnachweis (vom Vermieter auszufüllen)
  • Miet- oder Kaufvertrag (Angabe Quadratmeter und Höhe der Miete/des Darlehens)

Hinweis:
Ab dem 1. Mai 2025 gelten neue gesetzliche Regelungen für biometrische Lichtbilder. Diese dürfen künftig nur noch digital erstellt und direkt an die Behörden übermittelt werden.

Ihr digitales Passfoto können Sie entweder:

  • Direkt vor Ort in der Behörde gegen eine Gebühr aufnehmen lassen (derzeit noch nicht möglich) oder
  • Bei einem Fotografen (Fotostudio) anfertigen lassen, der über einen gesicherten Cloud-Zugang zur Behörde verfügt.

Eine Liste bereits angebundener Fotostudios finden Sie hier: https://alfo-passbild.com/

Bei Selbstständigen:

  • Bescheinigung selbstständige Tätigkeit (vom Steuerberater auszufüllen)

Außerdem benötigen Sie:
vom Landratsamt (Einbürgerungsbehörde)

  • Bescheinigung über den Verlust der deutschen Staatsbürgerschaft
  • Nachweis über das Datum der Einbürgerung

vom entsprechenden Generalkonsulat

  • Bescheinigung über den Erwerb einer ausländischen Staatsbürgerschaft

Kosten

  • 100,00 Euro, wenn der Antragsteller weniger als 5 Jahre die deutsche Staatsangehörigkeit besessen hat
  • 135,00 Euro, wenn der Antragsteller 5 Jahre oder mehr die deutsche Staatsangehörigkeit besessen hat
  • Verlängerung: 93,00 Euro

Hinweise

keine

Freigabevermerk

Stadt Ludwigsburg

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