Verpflichtungserklärung zur Eheschließung
Folgende Informationen sind zu beachten:
Onlineantrag und Formulare
- Arbeitsbescheinigung
- Bescheinigung über Einkommen bei selbständiger Tätigkeit
- Verpflichtungserklärung
(Verpflichtungserklärung mit Hinweisblatt)
- Wohnraumnachweis
Zuständige Stelle
Einwohnerinnen und Einwohner im Stadtgebiet Ludwigsburg können hier ihre ausländerrechtlichen Angelegenheiten regeln. Die Ausländerbehörde ist außerdem Ansprechpartner für Asylbewerberinnen und Asylbewerber die in Ludwigsburg untergebracht sind.
Zuständig für ausländische Einwohner der umliegenden Städte und Gemeinden ist das Ausländeramt des Landratsamts (Auslaenderbehoerde@landkreis-ludwigsburg.de) oder eine der fünf weiteren Ausländerbehörden im Landkreis (Bietigheim-Bissingen mit Tamm und Ingersheim, Ditzingen, Kornwestheim, Remseck am Neckar sowie Vaihingen/Enz mit Eberdingen, Oberriexingen und Sersheim). Sie sind jeweils für die Ausländerinnen und Ausländer zuständig, die in diesen Städten wohnen.
Leistungsdetails
Voraussetzungen
Bitte kontaktieren Sie zunächst die für Ihr Anliegen zuständige Botschaft.
Verfahrensablauf
Keine Online-Terminvereinbarung möglich!
Erforderliche Unterlagen
- Ausweisdokument (Reisepass/Personalausweis) des Einladers
- Verpflichtungserklärung
- die letzten drei Lohnabrechnungen
- Nachweise über weitere Einkünfte (Mieteinnahmen, etc.), falls vorhanden
- aktueller Arbeitsvertrag
- Arbeitsbescheinigung (vom Arbeitgeber auszufüllen)
- aktueller Miet- oder Kaufvertrag der Wohnung/des Hauses (Angabe Quadratmeter und Höhe der Miete/des Darlehens)
- Formular Wohnraumnachweis (vom Vermieter auszufüllen)
- Nachweis über Nebenkosten (Strom, Wasser, Heizung)
Bei Selbstständigen:
- Bescheinigung über selbstständige Tätigkeit (vom Steuerberater auszufüllen)
Kosten
- 29,00 Euro je Verpflichtungserklärung