Schulen
Anmeldung der Schulanfängerinnen und Schulanfänger am 15. Februar 2023 durch die Eltern erforderlich
Alle Ludwigsburger Kinder, die in diesem Sommer eingeschult werden, müssen am 15. Februar 2023 von ihren Erziehungsberechtigten an der entsprechenden Grundschule angemeldet werden.
Auch die Kinder, die am 1. August 2022 oder im Verlauf des ersten Schulhalbjahres 2022/2023 zurückgestellt wurden, müssen neu angemeldet werden.
Der Einschulungsstichtag wurde vom Kultusministerium auf den 30. Juni festgelegt.
Das bedeutet die reguläre Einschulung gilt für alle Kinder, die zwischen dem 1. Juli 2016 und dem 30. Juni 2017 geboren wurden. Sie werden am 1. August 2023 schulpflichtig.
Auf Wunsch der Erziehungsberechtigten können Kinder, die zwischen dem 1. Juli 2017 und dem 30. Juni 2018 auf die Welt gekommen sind, ebenfalls in diesem Jahr mit der Schule beginnen.
Sofern sie für den Schulbesuch geistig und körperlich weit genug entwickelt sind, können auf Antrag der Erziehungsberechtigten und einem Test an der Schule auch nach dem 30. Juni 2018 geborene Jungen und Mädchen angemeldet werden. In Zweifelsfällen entscheidet ein Gutachten des Gesundheitsamts.
Kinder, die geistig und körperlich noch nicht genügend für den Schulbesuch entwickelt sind, können um ein Jahr zurückgestellt werden. Die Entscheidung trifft die Schule. Die Zurückstellung wird auf die Dauer der Schulpflicht nicht angerechnet. Vordrucke für die vorzeitige Einschulung oder Zurückstellung liegen bei den Anmeldestellen aus.
An welcher Schule muss ich mein Kind anmelden?
Infos dazu finden Sie weiter unten auf dieser Seite unter Schulbezirke.
Anmeldung weiterführende Schulen (Schulwechsel nach der 4. Klasse)
Sie können Ihr Kind von Montag, 6. März um 8 Uhr bis Donnerstag, 9. März 2023 um 12.30 Uhr online bei der weiterführenden Schule verbindlich anmelden. Nutzen Sie hierfür bitte folgenden Link:
Eltern, die keine technische Ausstattung haben, um Ihr Kind online anmelden zu können, erfragen telefonisch einen Termin an der gewünschten Schule. Das ist nur im Ausnahmefall möglich, da die persönliche Anmeldung an den Schulen weiterhin vermieden werden soll. Wenn eine persönliche Anmeldung notwendig sein sollte, bitten wir Sie, ohne Begleitpersonen beziehungsweise Kinder ins Sekretariat zu kommen.Dieser Termin wird in den folgenden Zeitfenstern liegen:
- Mittwoch, 8. März 2023, 8 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr
- Donnerstag, 9. März 2023, 8 bis 12.30 Uhr
Folgende Unterlagen müssen Sie zur Anmeldung mitbringen beziehungsweise bei Online-Anmeldung der gewünschten Schule per Post oder Briefkasteneinwurf zukommen lassen:
- Formblätter der Grundschulempfehlung im Original (Blatt 3 und 4)
- Kopie der Geburtsurkunde
- Die Bestätigung der Grundschule über den Nachweis der Masernimpfung
- Bei Kindern, die sich für einen bilingualen Zug entscheiden, bitten wir eine Kopie der Halbjahresinformation beizulegen
Die Schülerinnen und Schüler, die am besonderen Beratungsverfahren teilnehmen, müssen bis Freitag, 31. März 2023, an den weiterführenden Schulen angemeldet werden.
(Für alle anderen Schülerinnen und Schüler ist die Anmeldung bereits am 9. März 2023 abgeschlossen.)
Allgemeine Informationen zum Schulwechsel nach der 4. Klasse
In der vierten Klasse steht für Grundschulkinder, die Eltern und die Lehrkräfte eine wichtige Entscheidung bevor: Der Übergang in eine weiterführende Schule. Diese Entscheidung ist nicht einfach. Sie muss das ganze Kind berücksichtigen; von seiner Entwicklung, seiner Persönlichkeit bis hin zu seiner Leistung und seiner Begabung.
Die Grundschulempfehlung soll die Eltern bei der Entscheidung unterstützen. Sie ist eine Empfehlung, welche die Klassenkonferenz (Zusammentreffen aller Lehrkräfte Ihres Kindes) beschließt. Die Grundschulempfehlung nennt Ihnen die Schulart, die Ihr Kind weder über- noch unterfordert. Sie dürfen davon ausgehen, dass die Grundschulempfehlung auf einer sorgfältigen und langfristigen Beobachtung Ihres Kindes beruht. Die Beobachtung berücksichtigt die Lern- und Arbeitshaltung, die Stärken und die Potentiale Ihres Kindes.
Sie als Eltern entscheiden, an welcher Schulart Sie Ihr Kind anmelden. Die Grundschulempfehlung bietet Ihnen aus schulischer Sicht dabei eine wichtige Entscheidungshilfe.
Wenn Sie in Ihrer Entscheidung unsicher sind, sprechen Sie bitte die Klassenlehrerin/den Klassenlehrer Ihres Kindes an. Sie können nach einem solchen Gespräch auch in das besondere Beratungsverfahren gehen.
Diese pädagogisch-psychologische Beratung durch eine Beratungslehrkraft kann ein Beratungsgespräch mit Ihnen als Eltern sein. Sie können aber auch um einen Begabungstest bitten, den die Beratungslehrkraft mit Ihrem Kind durchführt. Anschließend führt die Beratungslehrkraft ein Auswertungsgespräch mit Ihnen durch.
Quelle: Ministerium für Kultus, Jugend und Sport, Baden-Württemberg, www.kultusportal-bw.de
Wir haben die wichtigsten Informationen zum Wechsel an eine weiterführende Schule in einem Flyer zusammengestellt. Diese Informationen stehen in folgenden Sprachen zur Verfügung:
Im Wegweiser finden Sie zudem eine Übersicht über die weiterführenden Schulen in Ludwigsburg.
Wegweiser für die weiterführenden Schulen 2023/2024
Im Wegweiser (1,7 MB) finden Sie eine Übersicht über die weiterführenden Schulen in Ludwigsburg.
Schulbezirke
- Adressen der Grundschulen
Schulbezirk 1: Hirschbergschule, Tammer Straße 32
Schulbezirk 2: Schubartschule, Frankfurter Straße 30
Schulbezirk 3: Osterholzschule, Kaiserstraße 6–8
Schulbezirk 4: Friedensschule, Friedenstraße 10
Schulbezirk 5: Grundschule Pflugfelden, Ditzinger Straße 19
Schulbezirk 6: Sophie-Scholl-Schule, Schulgasse 6
Schulbezirk 7: Fuchshofschule, Berliner Platz 2
Schulbezirk 8: Oststadtschule, Danziger Straße 30
Schulbezirk 9: Schlösslesfeldschule, Corneliusstraße 36
Schulbezirk 10: Grundschule Hoheneck, Ostertagstraße 7
Schulbezirk 11: Grundschule Oßweil, Westfalenstraße 54
Schulbezirk 12: Eichendorffschule, Neißestraße 22
Schulbezirk 13: Friedrich-von-Keller-Schule, Schwarzwaldstraße 2
Schulbezirk 14: Lembergschule, Erdmannhäuser Straße 1
Bei Fragen zum zuständigen Schulbezirk oder für weitere Informationen wenden sich Erziehungsberechtigte an das Geschäftsführende Rektorat, Telefon 07141 910-2490, oder an den Fachbereich Bildung und Familie der Stadt Ludwigsburg, Telefon 07141 910-3362.
- Schulbezirke ab Schuljahr 2022/2023 (11,4 MB)
Sonderpädagogik
- SBBZ ab 2019 (3,7 MB)